Grundsteuer-Rechner

Es handelt sich hier um einen vereinfachten Rechner zur Orientierung.
Die damit ermittelten Ergebnisse sind nicht rechtsverbindlich.
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Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die alle zahlen müssen, die ein Grundstück, ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dieses Geld geht an die Stadt oder Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Mit dem Geld bezahlt die Stadt wichtige Dinge wie Straßen, Schulen oder den Erhalt von Parkanlagen. Dabei wird zwischen zwei Arten von Grundsteuer unterschieden: Grundsteuer A für landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie Grundsteuer B für bebaute Grundstücke und Baugrundstücke.

In erster Linie zahlen Eigentümer von Grundstücken und Immobilien Grundsteuer. Indirekt können aber auch Mieter an der Grundsteuer beteiligt werden, denn Vermieter können diese Kosten an ihre Mieter weitergeben. Deshalb geht die Grundsteuer alle etwas an, denn die meisten Menschen in Deutschland sind davon betroffen.

Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet:

 

  1. Der Wert des Grundstücks: Das Finanzamt ermittelt, wie viel das Grundstück oder Gebäude wert ist. Das ist der "Grundsteuerwert".
  2. Die Steuermesszahl: Diese Zahl ist ein kleiner Prozentsatz und wird vom Staat vorgegeben. Dabei gibt es unterschiedliche Steuermesszahlen für Grundsteuer A und B.
  3. Der Hebesatz: Jede Stadt oder Gemeinde legt diesen Prozentsatz selbst fest. Er kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

 

Die Rechnung sieht so aus: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer.

So wie alle Städte und Gemeinden in Deutschland muss die Stadt Eisenach ihre Hebesätze nach der Grundsteuerreform anpassen. Die alten Hebesätze passen nämlich nicht mehr zur alten Berechnungsweise. Würde die Stadt Eisenach die alten Werte beibehalten, würde sie fast eine Million Euro weniger aus der Grundsteuer einnehmen. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 332 auf 352 anzuheben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohnraum und Gewerbe) würde von 472 auf 634 steigen. Am Ende entscheidet aber der Stadtrat.

Noch bevor der Stadtrat über die vorgeschlagenen Hebesätze entscheiden konnte, gab es Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung. Es wird bemängelt, dass die Stadt Eisenach mit den neuen Hebesätzen zukünftig etwas mehr Geld aus der Grundsteuer einnimmt als bisher. Dabei hatte die Bundesregierung vor der Grundsteuerreform besprochen, dass Städte und Gemeinden nach der Reform nicht mehr Steuern verlangen sollten als es zuvor der Fall war.

Die Bundesregierung hat den Bürgern etwas versprochen, das gar nicht in ihrer Zuständigkeit liegt. Denn Städte und Gemeinden entscheiden selbst, wie viel Geld sie von ihren Grundstückseigentümern verlangen. Die Stadt Eisenach hat eine leichte Erhöhung der Hebesätze vorgeschlagen, weil sich der Wert des Geldes in den vergangenen Jahren stark verändert hat. Das nennen Experten Kaufkraft. Für Eisenach hat die Industrie- und Handelskammer Erfurt ausgerechnet, dass die Kaufkraft pro Kopf seit 2018 um 19,4 Prozent gestiegen ist. Die Menschen haben also mehr Geld zur Verfügung, auch wenn natürlich viele Produkte und Dienstleistungen gleichzeitig teurer geworden sind.

Manche sehen es so, dass die Stadt die Hebesätze nur so weit anheben sollte, dass die Einnahmen im Vergleich zu den Vorjahren für die Stadt komplett gleich bleiben. In diesem Fall würde der Hebesatz für die Grundsteuer A bei einem Wert von 339 und für die Grundsteuer B bei 570 liegen. Dagegen spricht, dass natürlich auch für die Stadtverwaltung alles teurer wird. Deshalb braucht die Stadt mehr Geld, um Bauprojekte und Fahrzeuge für die Feuerwehr oder den Bauhof zu bezahlen. Die Stadt hat außer der Grundsteuer aber kaum andere Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu erhöhen. In der Folge müsste die Stadt also noch mehr sparen als ohnehin schon.

Wer sich mit der neuen Grundsteuer beschäftigt, merkt schnell, dass für Grundstücke und Gebäude mit gewerblicher Nutzung oft niedrigere Steuern anfallen als bisher. Beim Wohnraum ist es genau anders herum. Hier müssen viele Eigentümer mit deutlich höheren Beträgen rechnen. Grund hierfür ist die Steuermesszahl, die vom Staat vorgegeben ist. Hier werden unterschiedliche Werte für Wohngrundstücke und gewerblich genutzten Grund und Boden zugrunde gelegt. An diesem Umstand kann die Stadt Eisenach nichts ändern.

Tatsächlich gibt es mehrere Ansätze, um die Bevorzugung von gewerblich genutzten Grundstücken auszugleichen. Manche Bundesländer wählten von vornherein ein anderes Berechnungsmodell. Andere erheben die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell - wie zum Beispiel der Freistaat Thüringen. Hier lässt sich die Berechnungsweise nur im Nachhinein korrigieren. Nordrhein-Westfalen oder Sachsen haben dazu Verfahrensweisen vorgelegt. Die Thüringer Landesregierung hat angekündigt, hier ebenfalls gegenzusteuern. Noch liegt hierzu jedoch kein konkretes Konzept vor. Daher wird es zumindest im kommenden Jahr bei dieser Ungleichbehandlung bleiben.

Die Grundsteuerreform wurde nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 festgestellt hatte, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz unvereinbar ist. Wie viel Steuer ein Eigentürmer auf sein Grundstück zahlen muss, wurde jahrzehntelang nach so genannten Einheitswerten berechnet – und diese gingen in den alten Bundesländern auf das Jahr 1964 zurück. Für die ostdeutschen Bundesländer galt hingegen der Stand von 1935. Um diesen Missstand zu beheben, wurden im Zuge der Grundsteuerreform alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Erklärungen hierfür gaben die Eigentümer beim Finanzamt selbst ab.

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