PARK NEUENHOF

Willkommen im Park Neuenhof. Der denkmalgeschützte rund 2,8 Quadratkilometer große Park ist das Erstlingswerk des Parkgestalters Eduard Petzoldt in Thüringen.

Geschichte

Der historische, im Kern ehemals etwa 3,5 Hektar große Park wurde 1838 bis 1843 von Eduard Petzold im Auftrag von Freiherr Georg Riedesel angelegt. Die beispielgebende Umgestaltung der Neuenhofer Anlagen  bildete den Ausgangspunkt für die weitere glanzvolle Laufbahn dieses europaweit bedeutenden Gartenkünstlers. Die denkmalgeschützte Anlage, nach Petzold „eine Ausschmückung der Ufer des Werraflusses“, gehört  zum seltenen Typus eines Uferparks. Der Park bildet das Kernstück eines weitgreifenden Konzeptes der Landesverschönerung und ist durch Spazierwege und Sichten mit seiner Umgebung eng verzahnt.

 

Bis zum Tod Georg von Rotenhans (Enkel von Georg Riedesel) fanden keine größeren Eingriffe in die Parksubstanz statt. Der Park war von einem Zaun umgeben und dadurch für Außenstehende nicht begehbar. Ein Gärtner sorgte für die Pflege der Anlagen.

 

Ab 1913 wurde Hermann von Rotenhan Besitzer. Das Gut wurde verpachtet. Der Außenzaun verfiel und wurde nicht erneuert. Die Hauptwege wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Mit dem Ende des 2.  Weltkrieges war auch der Park großen Veränderungen ausgesetzt. Das Schloss wurde 1945 zunächst von US-Amerikanischen und danach von sowjetischen Besatzungstruppen als Quartier genutzt. Hierbei ging das  Archiv, in dem sich auch die Unterlagen zum Park befanden, verloren. Die Rasenflächen im Park wurden zum Gemüseanbau verwendet. Ein Teil der  ursprünglichen Parkfläche wurde parzelliert und zur Bebauung freigegeben. Die übrige Parkfläche und das Schloss gingen in Gemeindeeigentum über. 1947 wurde im Schloss ein Altenheim eingerichtet, welches bereits 1953 einem Stützpunkt der Grenztruppen der DDR weichen musste.


Mit Fertigstellung des Kasernengebäudes am Ortsrand zogen die Grenztruppen 1960 aus dem Schloss aus. Jetzt  wurden dort Wohnungen, ein Jugendclub, eine Arztpraxis, ein Kindergarten und ein Büro eingerichtet. 1962 wurde die Sommerkemenate (oder „Rotes Schloss“) wegen Baufälligkeit abgerissen. Endlich, im Jahre 1963 erhält der Park  Neuenhof den Titel „Geschützter Park”. Zwischen 1965 und 1968 wurde ein Abschnitt des Grundbaches verrohrt und  ein Teil des Bachgrundes zugeschüttet, es entstand die sogenannte „Neue Wiese”. In den Folgejahren gibt es immer  wieder Arbeiten im Park und es wird Wildwuchs beseitigt. Ab 1991 beginnen umfangreiche Rekonstruktions- und  Aufräumungsarbeiten im Park. Wege wurden wiederhergestellt und anlässlich des 100. Todestages von Eduard  Petzold eine Gedenktafel feierlich eingeweiht. Bänke wurden aufgestellt.


1998 wurde eine gartendenkmalpflegerische Zielstellung für den Park formuliert. Das Schloss wurde von Nachfahren der Familie von Rotenhan erworben und restauriert. Im Jahr 2020 konnte der um 1840 entstandene Löwenbrunnen am Rand des Schlosshofes restauriert werden. Im Jahr 2023 erfolgte die Nachpflanzung verschiedener Gehölze. Das  ursprüngliche Parkgelände besaß eine Fläche von ca. 3,8 Hektar. Insbesondere durch die Auswirkungen der Bodenreform von 1946 hat sich die Fläche beträchtlich verringert und umfasst heute nur noch rund zwei Hektar. Trotz einiger Beeinträchtigungen, insbesondere bedingt durch die jahrzehntelange Vernachlässigung während der  deutschen Teilung, ist der Park Neuenhof ein herausragendes Denkmal der Gartenkunst des 19. Jahrhunderts,  welches erhalten, gepflegt und so weit wie möglich regeneriert werden muss.

Das Dorf Neuenhof hat sich durch die unermüdliche Tätigkeit des keine Kosten scheuenden Gutsherren so ungemein verschönert, dass es wohl aus der Reihe der Dörfer gänzlich zu streichen und als ein anmutiger Luft- und Erholungsort anzusehen ist. Längs des Ortes, an dem rechten Werraufer, gelangt man in einen reizenden Park, der mit exotischen Holzarten bepflanzt, mit schönen Spazierwegen durchschnitten und bequemen Ruheplätzen versehen ist.

Lageplan


Park- und Hausordnung

Damit die Anlagen in ihrer Schönheit noch lange erhalten bleiben, beachten Sie bitte folgende Regeln im Kartausgarten sowie in der Wandelhalle.

 

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden!

Hunde sind anzuleinen.
Kot ist zu entfernen.

Abfälle gehören in die vorgesehenen
Behälter (kein Hausmüll).

Für Ballspiele oder andere Sportarten
bedarf es einer schriftlichen
Genehmigung der Stadt Eisenach.

Radfahren, Rollerfahren,
Skateboarding und dergleichen
sind verboten.

Der Konsum alkoholischer
Getränke ist nicht erlaubt.

Lärmbelästigungen jeglicher Art
sind untersagt.

Offenes Feuer, Grillen und
Zelten sind verboten.

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Fachgebiet Grünflächen
Bernd Weißenborn
Heinrichstraße 11
99817 Eisenach
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