Das Schöffenamt
Schöff*innen sind ehrenamtliche Richter*innen, die in Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Sie werden für fünf Jahre gewählt. In Deutschland gibt es etwa 60.000 Schöffinnen und Schöffen. In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Beteiligung von Schöffen bei der Urteilsfindung wichtig. Sie trägt dazu bei, dass die Rechtsprechung lebensnah ist. Die Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin oder Schöffe ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmung, insbesondere den Paragrafen 31 bis 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Schöff*innen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dort steht unter anderem eine Broschüre zum Download bereit.
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