Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde bearbeitet im Bereich des Ausländerrechts und Asylrechts Vorgänge im Zusammenhang mit:
- dem Vollzug des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern,
- völkerrechtlichen, humanitären und politischen Aufenthalten in Deutschland,
- befristeten/unbefristeten Aufenthalten in Deutschland.
Weiterhin werden Verpflichtungserklärungen durch die Ausländerbehörde geprüft, bearbeitet und erstellt.
Die Ausländerbehörde ist auch für die Durchführung und den Vollzug von Angelegenheiten im Staatsangehörigkeitsrecht wie z.B. Einbürgerungen, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Anträge auf Verzicht oder Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.
Im Zuge der Fusion der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises ist seit Januar 2022 das Amt für Versorgung und Migration für Anliegen ausländischer Bürger*innen zuständig. Bei schriftlichen Anliegen können Sie gerne eine E-Mail senden oder telefonisch einen Termin vereinbaren:
03695/ 61-8430
03695/ 61-8431
03695/ 61-8433
03695/ 61-8434
03695/ 61-8435
03695/ 61-8436
So erreichen Sie uns
Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
Nicole Päsler
Markt 2
99817 Eisenach
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Telefon: 03691 670-436
E-Mail
Montag: | 9-12 Uhr |
Dienstag: | 9-12 Uhr |
Mittwoch: | 9-12 Uhr |
Donnerstag: | 9-12 und 14-16 Uhr |
Freitag: | 9-12 Uhr |
sowie nach | Vereinbarung |