Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe innerhalb der Bauleitplanung und wird daher auch vorbereitender Bauleitplan genannt. Er gibt den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet Eisenachs vor. Der FNP ist für die Stadt und die beteiligten Planungsträger verbindlich. Hauptaufgabe des Plans ist es, Rahmenbedingungen und Vorgaben zu definieren, aufgrund derer die zweite Stufe der Bauleitplanung eingeleitet werden kann – die Erstellung von Bebauungsplänen. 

Als vorbereitender Bauleitplan entfaltet der FNP in der Regel keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Das hat zur Folge, dass Bürger aus dem FNP keine Rechtsansprüche ableiten können, wie etwa auf eine Baugenehmigung oder eine Entschädigung aus Neu- oder Umwidmungen von Grundstücken. Dies ist erst beim verbindlichen Bauleitplan, dem Bebauungsplan, möglich.

Die Darstellung einer Flächennutzung im Plan ist aufgrund des Maßstabs von 1:10.000  grundsätzlich nicht grundstücksbezogen oder parzellenscharf. Aus dem Flächennutzungsplan lässt sich kein verbindliches Bodennutzungsrecht ableiten. 

Der FNP ist das Ergebnis eines intensiven politischen sowie fachlichen Planungsprozesses der Stadt und beinhaltet Festlegungen dazu, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden sollen. Im Rahmen der Abwägung waren neben den Trägern der öffentlichen Belange auch die Bürger Eisenachs am Planungsprozess beteiligt. Der Flächennutzungsplan berücksichtigt übergeordnete Planungen wie das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 und den Regionalplan der Planungsregion Südwestthüringen.

 

„Eisenach verbindet“ – an dieses Leitbild des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (2002/2006) knüpft der Flächennutzungsplan auf städtebaulicher Ebene an. Eisenach ist stadträumlich gesehen eine stark fragmentierte Stadt. So umfassen die Ziele der Stadtentwicklung im FNP,

 

  • neue Entwicklungsimpulse für die Innenstadt als das Herz Eisenachs zu geben und die zentren-relevanten Funktionen zu stärken, um räumlich losgelöste Stadtbereiche wieder stärker mit der Kernstadt zu verbinden,
  • innerstädtische und innenstadtnahe Brachflächen zu revitalisieren, vor allem für Gewerbe und Dienstleistungen, insbesondere entlang der trennenden Bahnlinie, um ein Zusammenwachsen der Stadt zu ermöglichen,
  • Wohnbauflächen ausschließlich gezielt zur Abrundung des Stadtkörpers zu ergänzen und die Siedlungskante um die gesamte Kernstadt herum zu fixieren, um die Innenentwicklung zu fördern und einer weiteren Siedlungsausdehnung entgegenzuwirken,
  • die vielfältigen Grün- und Freiflächen innerhalb des Stadtgebiets aufzuwerten und zu erweitern, um das Stadtklima und die wohnortnahe Erholungsqualität zu verbessern.

 

Vom Stadtrat wurde der FNP formell beschlossen. Nach der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt Thüringen ist der Flächennutzungsplan Eisenach seit dem Tag seiner Bekanntmachung am 1.06.2017 wirksam. 

Flächennutzungsplan

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