UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

Im Bürgerbüro werden zahlreiche verschiedene Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten. Wenn möglich, vereinbaren Sie bitte online einen Termin. 

 

 

Meldeangelegenheiten

  • An-, Ab- und Ummeldung
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
  • Melde-, Lebens- und Aufenthaltsbescheinigungen
  • Auskünfte aus Melderegister
  •  Sperrung von Daten

 

Ausweise & Dokumente

  • Personalausweise
  • Reisepässe
     

Anträge (Annahme und Ausgabe)

  • Bewohnerparkausweis
  • An-, Ab- und Ummeldung von Energie (EVB), Müll (AZV) und Hundesteuer
  • Einsicht in Stasi-Unterlagen
  • Parkerleichterung
  • Parkgenehmigung EU
  • Befreiung Rundfunkgebühr
  • Schwerbehinderung
  • Sperrmüllkarten
  • Untersuchungsberechtigungsschein (Erstuntersuchung von Minderjährigen)

 

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

  • Anträge Erlaubnis gefährliche Hunde
  • Anzeige Hunde-Versicherung / Chip Hunde
  • Fundbüro

Kinder und Familie

  • Stadtpass

 

Sonstiges

  • amtliche Beglaubigungen
  • Fischereischeine
  • Verkauf der Parkcard (Parkhaus Am Markt, City Parkhaus)
  • Telefonberatung
  • Formularausgabe

 

Informationen zu

  • kulturellen Veranstaltungen
  • Veranstaltungen der Volkshochschule
  • Zuständigkeiten und Gebühren
  • und zu vielen weiteren Themen

 

 

Flyer des Bürgerbüros

 

Informationen zu Pässen und Ausweisen

Angesichts der bervorstehenden Urlaubszeit weist das Bürgerbüro auf folgendes hin:

 

Alle Deutschen ab 16 Jahre müssen einen amtlichen Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis) besitzen. Für Reisen in Länder, in denen der Personalausweis nicht als Reisedokument anerkannt wird, ist ein Reisepass erforderlich.

Personalausweise und Reisepässe müssen rechtzeitig vor Ablauf ihrer Gültigkeit grundsätzlich neu beantragt werden.

Wer ins Ausland fährt, sollte rechtzeitig prüfen, ob seine Ausweisdokumente noch gültig sind. Wie die Einreisebestimmungen einzelner Staaten sind, steht auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

 

Personalausweis:
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen. Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt, bei unter 24-Jährigen beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.


Für den Antrag sind nötig: bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Urkunde über die Eheschließung (unbedingt mitzubringen); 1 aktuelles Passfoto mit biometrischem Format, bei Kindern unter 16 Jahren zudem die Zustimmungserklärung und Ausweise der Eltern.

 

 

Vorläufiger Personalausweis:
Wer dringenden Bedarf vorweisen kann, kann auch einen vorläufigen Personalausweis bekommen - es muss aber gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden. Der "Vorläufige" ist maximal 3 Monate gültig.


Es sind dieselben Unterlagen mitzubringen wie beim Personalausweis.

Weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis erhalten Sie hier.

 

Reisepass:
Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Seit 01. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.

 

Für den Antrag sind nötig: bisheriger Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Urkunde über die Eheschließung (unbedingt mitzubringen), 1 aktuelles Passfoto mit biometrischem Format.



Expresspass
Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann ein Expresspass innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden.

 

Es sind dieselben Unterlagen mitzubringen wie beim Reisepass.

 

Personalausweisportal

Kontakt & Sprechzeiten Bürgerbüro

Fachdienst Bürgerbüro

David Stötzer
Markt 22 (Erdgeschoss)
99817 Eisenach
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Montag: 8-12 und 13-16 Uhr
Dienstag: 8-12 und 13-18 Uhr
Mittwoch: 7-13 Uhr
Donnerstag: 8-12 und 13-16 Uhr
Freitag: 8-13 Uhr
Samstag: 9-12 Uhr