UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE
Im Bürgerbüro werden zahlreiche verschiedene Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten. Wenn möglich, vereinbaren Sie bitte online einen Termin.
Meldeangelegenheiten
- An-, Ab- und Ummeldung
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Melde-, Lebens- und Aufenthaltsbescheinigungen
- Auskünfte aus Melderegister
- Sperrung von Daten
Ausweise & Dokumente
- Personalausweise
- Reisepässe
Anträge (Annahme und Ausgabe)
- Bewohnerparkausweis
- An-, Ab- und Ummeldung von Energie (EVB), Müll (AZV) und Hundesteuer
- Einsicht in Stasi-Unterlagen
- Parkerleichterung
- Parkgenehmigung EU
- Befreiung Rundfunkgebühr
- Schwerbehinderung
- Sperrmüllkarten
- Untersuchungsberechtigungsschein (Erstuntersuchung von Minderjährigen)
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Anträge Erlaubnis gefährliche Hunde
- Anzeige Hunde-Versicherung / Chip Hunde
- Fundbüro
Kinder und Familie
- Stadtpass
Sonstiges
- amtliche Beglaubigungen
- Fischereischeine
- Verkauf der Parkcard (Parkhaus Am Markt, City Parkhaus)
- Telefonberatung
- Formularausgabe
Informationen zu
- kulturellen Veranstaltungen
- Veranstaltungen der Volkshochschule
- Zuständigkeiten und Gebühren
- und zu vielen weiteren Themen
Informationen zu Pässen und Ausweisen
Angesichts der bervorstehenden Urlaubszeit weist das Bürgerbüro auf folgendes hin:
Alle Deutschen ab 16 Jahre müssen einen amtlichen Identitätsnachweis (Pass oder Personalausweis) besitzen. Für Reisen in Länder, in denen der Personalausweis nicht als Reisedokument anerkannt wird, ist ein Reisepass erforderlich.
Personalausweise und Reisepässe müssen rechtzeitig vor Ablauf ihrer Gültigkeit grundsätzlich neu beantragt werden.
Wer ins Ausland fährt, sollte rechtzeitig prüfen, ob seine Ausweisdokumente noch gültig sind. Wie die Einreisebestimmungen einzelner Staaten sind, steht auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Personalausweis:
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen. Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt, bei unter 24-Jährigen beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Für den Antrag sind nötig: bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass, Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Urkunde über die Eheschließung (unbedingt mitzubringen); 1 aktuelles Passfoto mit biometrischem Format, bei Kindern unter 16 Jahren zudem die Zustimmungserklärung und Ausweise der Eltern.
Vorläufiger Personalausweis:
Wer dringenden Bedarf vorweisen kann, kann auch einen vorläufigen Personalausweis bekommen - es muss aber gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden. Der "Vorläufige" ist maximal 3 Monate gültig.
Es sind dieselben Unterlagen mitzubringen wie beim Personalausweis.
Weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis erhalten Sie hier.
Reisepass:
Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Seit 01. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.
Für den Antrag sind nötig: bisheriger Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Urkunde über die Eheschließung (unbedingt mitzubringen), 1 aktuelles Passfoto mit biometrischem Format.
Expresspass:
Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann ein Expresspass innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden.
Es sind dieselben Unterlagen mitzubringen wie beim Reisepass.
Kontakt & Sprechzeiten Bürgerbüro
Fachdienst Bürgerbüro
David Stötzer
Markt 22 (Erdgeschoss)
99817 Eisenach
auf Google Maps anzeigen
Montag: | 8-12 und 13-16 Uhr |
Dienstag: | 8-12 und 13-18 Uhr |
Mittwoch: | 7-13 Uhr |
Donnerstag: | 8-12 und 13-16 Uhr |
Freitag: | 8-13 Uhr |
Samstag: | 9-12 Uhr |