Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
Die frühere kreisfreie Stadt Eisenach gehört seit 1. Juli 2021 zum Wartburgkreis. Seit 1. Januar 2022 ist Eisenach nun kreisangehörige Kommune und darf sich Große Kreisstadt nennen. Offizieller Kreissitz bleibt Bad Salzungen. Eisenach ist erste Große Kreisstadt Thüringens. Der Wartburgkreis hat nun rund 160.000 Einwohner und ist damit der flächengrößte und bevölkerungsreichste Landkreis im Freistaat. Von 1998 bis zum 30. Juni 2021 war Eisenach kreisfreie Stadt.
Eisenach Anlaufstelle für den gesamten nördlichen Wartburgkreis
Die beiden neuen Dienstgebäude sind nicht nur Anlaufpunkt für die Eisenacher Bürger*innen, sondern insbesondere auch für die Bevölkerung des gesamten nördlichen Wartburgkreises: Wer zum Jugendamt, Sozialamt oder zum Versorgungsamt muss, braucht nicht länger nach Bad Salzungen fahren. In der Thälmannstraße sind weiterhin die Führerschein- und Zulassungsstelle sowie Ansprechpartner des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes erreichbar. Sitz der Rettungsleitstelle Wartburgkreis bleibt Eisenach ohnehin.
Hier ist der Wartburgkreis zuständig
- Amt für Sicherheit und Ordnung
- Amt für Versorgung und Migration
- Führerscheinstelle
- Gesundheitsamt
- Jagdbehörde
- Jugendamt
- Kfz-Zulassungsstelle
- Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Bürgerbeauftragte
- Musikschule
- Rechnungsprüfungsamt
- Rettungsleitstelle
- Sozialamt
- Straßenverkehrsamt
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Umweltamt
Wichtige Erhebungen zur Rückkreisung
Über die Auswirkungen einer freiwilligen Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis informiert das Kurzgutachen des Deutschen Instituts für Urbanistik.
Ein Musterhaushalt gibt Auskunft zu den Eisenacher Finanzen 2019, wenn Eisenach große Kreisstadt ist. Hilfreiche Hinweise zum besseren Verständnis des Musterhaushaltes sind in den Erläuterungen zusammengefasst.
Über das jeweilige Gesamtergebnis (basierend auf Prognosen und Annahmen) der Jahre 2019 bis 2024 informiert diese Übersicht.
Rechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der Fusion der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis stehen, sind von einer Rechtsanwaltskanzlei untersucht worden.
Rückblick: Kreistagswahl am 20. Juni 2021
Die gemeinsame Kreistagswahl fand am 20. Juni 2021 statt - auch auf dem Gebiet der Stadt Eisenach. Es ist der erste gemeinsame Kreistag mit Mitgliedern aus Eisenach und dem Wartburgkreis.
Beschlossenes Fusionsgesetz
Die Fusion zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis ist seit dem 12. September 2019 beschlossene Sache. An diesem Tag beschlossen die Abgeordneten des Thüringer Landtags das "Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach". Sie können das Fusionsgesetz "Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach" hier nachlesen.
Das Land Thüringen hat der Stadt Fusionshilfen für die Jahre 2022 bis 2026 zugesagt. Dies wird im Gesetzentwurf zur Fusion verbindlich festgeschrieben. 2022: 4 Millionen Euro, 2023: 4 Millionen Euro, 2024: 3,5 Millionen Euro, 2025: 3,5 Millionen Euro und 2026: 1,5 Millionen Euro. In Summe: 16,5 Millionen Euro. Im Jahr 2022 erhält die Stadt Eisenach einmalig 6 Millionen Euro. Mit dem Geld soll die Stadt ihre Altfehlbeträge abbauen (Schulden tilgen). Es ändert sich auch, dass Rechtsgeschäfte, die für Landkreise und kreisfreie Städte vorgesehen sind, ab 1. Januar 2022 nicht mehr von der Stadt Eisenach abgewickelt werden. Dazu gehören die Beantragung von Fördermitteln für Projekte des Europäischen Sozialfonds ESF sowie von Bund und Land - zum Beispiel für die Armutsprävention, das Bildungs- oder Integrationsmanagement sowie Förderungen der Thüringer Ehrenamtsstiftung.
Zukunftsvertrag
Nach längeren Gesprächen seit 2012 sind mit dem Wartburgkreis im Jahr 2018 konkrete Vertragsverhandlungen geführt worden, welche Aufgaben zukünftig der Wartburgkreis übernehmen soll und welche Aufgaben bei der Stadt Eisenach bleiben. An den Gesprächen waren auf Eisenacher Seite Oberbürgermeisterin Katja Wolf und die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen beteiligt. Das Ergebnis der Verhandlungen ist der Zukunftsvertrag. Der Vertrag beinhaltet zwei Anlagen: die Grundstruktur für die Verwaltung des Landratsamtes und eine Übersicht der Zweckvereinbarungen.
Im Zukunftsvertrag steht beispielsweise, dass Eisenach Große Kreisstadt werden soll. Das ist ein völlig neuer Kommunaltyp in Thüringen. Als Große Kreisstadt kann Eisenach auch weiterhin bestimmte Aufgaben selbst erledigen, für die eigentlich der Wartburgkreis zuständig wäre. Im Falle Eisenachs heißt das unter anderem: Eisenach kann seine Schulen und die Musikschule in städtischer Verantwortung belassen. Die Stadt kann auch weiterhin für den Stadtbusverkehr zuständig sein und die Arbeit im Abfallwirtschaftszweckverband fortsetzen. Ebenso kann Eisenach weiterhin in der Wartburg-Sparkasse vertreten sein. All das ist schriftlich im Zukunftsvertrag geregelt und wird auch im Gesetzentwurf festgehalten.
Der Zukunftsvertrag wurde am 12. März 2019 im Stadtrat beschlossen und am 4. April 2019 von Oberbürgermeisterin Katja Wolf und Landrat Reinhard Krebs unterschrieben worden.
Eisenach soll außerdem Oberzentrum in Westthüringen werden. Das heißt, dass die Stadt ein überregionales Angebot an Kultur und Sport vorhält. Der Eisenacher Standort des Landestheaters wird damit noch besser abgesichert. Wichtige Behörden lassen sich in Oberzentren nieder. Eisenach kann ein sicherer Standort für das Amtsgericht bleiben. Der Titel Oberzentrum spielt auch bei der Verkehrsanbindung eine Rolle. Als Oberzentrum kann Eisenach dauerhaft den ICE-Halt am Eisenacher Hauptbahnhof stärken. Als Oberzentrum bleibt Eisenach weiterhin Schwerpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens. Damit Eisenach zum Oberzentrum wird, soll der Landesentwicklungsplan 2025 entsprechend geändert werden.
Wichtig zu wissen:
Der Zukunftsvertrag ist beschlossen worden. Es kommen aber folgende Neuerungen/Änderungen hinzu:
Der Wartburgkreis wird Träger der Eisenacher Volkshochschule (VHS). Der Hauptsitz der gemeinsamen VHS soll in Eisenach sein. Die Straßenverkehrsbehörde und die untere Gewerbebehörde gehen ebenfalls auf den Wartburgkreis über. Die Stadt Eisenach erhält einen Sitz in der Trägerversammlung des Jobcenters.
Zusatzvereinbarung zum Zukunftsvertrag:
Oberbürgermeisterin Katja Wolf und Landrat Reinhard Krebs unterzeichneten am 20. Mai 2019 eine Zusatzvereinbarung zum Zukunftsvertrag. Darin sind alle Fristen aktualisiert worden. Der Aufgabenübergang von der Stadt Eisenach auf den Wartburgkreis erfolgte mit Wirkung vom 1.1.2022. Die Einkreisung der Stadt Eisenach fand zum 1.7.2021 statt.
Wichtige Beschlüsse zum Nachlesen
Aufgelistet ist eine Auswahl von Beschlüssen, die im Zusammenhang mit der geplanten Rückkreisung stehen und vom Eisenacher Stadtrat bisher gefasst worden sind. Aufgezählt sind auch zwei Berichtsvorlagen der Verwaltung.
25. Juni 2019:
Stellungnahme der Eisenach zum Fusionsgesetzentwurf
12. März 2019:
Beschluss zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
abgelehnter Beschluss zur Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf (im Hauptausschuss beschlossen)
6. November 2018:
Beschlossene Stellungnahme der Stadt Eisenach zum Gesetzentwurf
30. Oktober 2018:
Beschlossene Nachverhandlungen zum Zukunftsvertrag der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis
25. September 2018:
Beschlossener Antrag zum Start des Gesetzgebungsverfahrens
Beratung und Beschlussfassung zum Zukunftsvertrag der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises
13. März 2018:
Zwischenbericht zum gegenwärtigen Stand der Verhandlungen der Fusion
31. Januar 2017:
"Eine starke Wartburgregion mit einer starken Kreisstadt Eisenach"
6. September 2016:
Berichtsvorlage zum aktuellen Stand der Gespräche zwischen Stadt und Wartburgkreis
14. Juni 2016:
Antrag auf Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens
17. November 2015:
"Wartburgregion stärken – Potentiale bündeln"
27. November 2013:
Verhandlungslegitimation
20. Juli 2012:
Grundlagenbeschluss zur Rückkreisung - Haushaltssicherungskonzept