Grünflächen
Für die Stadt Eisenach bilden die Grünflächen einen wichtigen Baustein beim Thema Klimaanpassung. Diese Flächen sind nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sondern prägen auch das historische Erscheinungsbild der Region, übernehmen Erholungsfunktionen, wirken klimaregulierend und sind das natürliche CO2-Filtersystem (Photosynthese).
Das Fachgebiet Grünflächen unterhält Park- und Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Straßenbäume und Teiche. Hier sind die Planung und der Neubau von Grün- und Parkanlagen einschließlich Kinderspielplätzen angesiedelt. Auch für die Bereiche Erneuerung und Unterhaltung bestehender öffentlicher Grün- und Parkanlagen finden Sie hier Ihre Ansprechpartner*innen. Reinigungsarbeiten bei städtischen Veranstaltungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Fachgebietes. Hinzu kommt die Unterstützung des Bauhofes bei der Pflege des Begleitgrüns an Straßen, Wegen und Plätzen.
Baumfällanträge gemäß Baumschutzsatzung für Bäume auf privaten Grundstücken sind ebenfalls im Bereich Grünflächen einzureichen. Auch Bauunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Bäume in der Umgebung ihrer Baustelle zu schützen. Dabei muss mindestens die so genannte DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen eingehalten werden. Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bestandteil der Grünflächen ist der Eisenacher Stadtwald. Er erstreckt sich über eine Länge von rund 14 Kilometern - von den Reihersbergen und dem Petersberg im Osten bis an die hessische Grenze bei Göringen im Westen. In Nord-Süd-Richtung reicht der städtische Wald etwa über eine Länge von elf Kilometern von den wartburgnahen Hängen im Süden bis zu den Waldflächen am Mihlaer Berg im Norden. Ausführlich ist der Stadtwald hier dargestellt.
Spenden für mehr Grün in Eisenach
In Eisenach engagieren sich viele Bürger*innen für ihre Stadt – zum Beispiel durch Sitzbankspenden, Baumspenden und vieles mehr. Wer mit seiner Spende aktiv sein Wohnumfeld verschönern möchte, ist herzlich willkommen. Engagieren können sich Privatpersonen, Einrichtungen, Vereine, Firmen oder Institutionen. Mit Ihrer Spende können Sie helfen, das Stadtbild attraktiver zu gestalten und zu verschönern. Mit Ihrem Engagement als „Grünpate“ leisten Sie so einen ganz persönlichen Beitrag zu einem positiven Erscheinungsbild unserer Stadt. Helfen Sie mit! Gespendet werden können Bäume und Sitzbänke. Ausführliche Informationen haben wir hier zusammengefasst.
Straßenreinigung
Zuständig für die Straßenreinigung sind laut der entsprechenden Satzungen der Stadt die Besitzer oder die von ihnen beauftragten Mieter der Grundstücke, an denen der Gehweg entlang läuft. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen einschließlich Radwege und Standspuren, die Verbindungswege und Treppen zu und zwischen öffentlichen Straßen, die Parkplätze, die Straßenrinnen und Einflußöffnungen Straßenkanäle, die Gehwege und Schrammborde, Böschungen, Stützmauern, Randstreifen und Rasenstücke, die Überwege. Zu reinigen sind alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.
Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) eine sofortige Reinigung notwendig machen, sind die Straßen einmal wöchentlich zu reinigen.
Neben dieser allgemeinen Straßenreinigungspflicht besteht auch die Pflicht bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu räumen. Hierzu zählt auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen.
Genaueres ist hier geregelt:
Straßen mit Gehweg auf nur einer Seite
Soweit Gehwege nur auf einer Straßenseite vorhanden sind - besonders häufig in den Ortsteilen - gilt eine besondere Regelung: Hier wechselt die Reinigungspflicht jährlich zwischen den Grundstücksbesitzern auf beiden Straßenseiten. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer der Grundstücke auf der Seite mit dem Gehweg zur Reinigung verpflichtet, in Jahren mit ungerader Endziffer sind es die Eigentümer auf der Straßenseite, die dem Gehweg gegenüber liegt.
So erreichen Sie uns
Infrastrukturmanagement
Fachgebiet Grünflächen
Bernd Weißenborn
Heinrichstraße 11
99817 Eisenach
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Telefon: 03691 670-821
E-Mail
Montag: | 9-12 Uhr |
Dienstag: | 9-12 Uhr |
Mittwoch: | 9-12 Uhr |
Donnerstag: | 9-12 und 14-16 Uhr |
Freitag: | 9-12 Uhr |
sowie nach | Vereinbarung |