Schiedsstellen der Stadt Eisenach

Aufgabe der Schiedspersonen ist es, in einem Schlichtungsverfahren zu versuchen, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und damit den Weg vor Gericht zu vermeiden. Das Betätigungsfeld von Schiedspersonen umfasst dabei zivilrechtliche Auseinandersetzungen sowie strafrechtliche Streitigkeiten. Die Schiedspersonen sind unter anderem bei nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen die idealen Ansprechpartner. Die gesetzliche Grundlage ist das Thüringer Schiedsstellengesetz. Die Gemeinden unterstützen die Schiedspersonen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.


Die Stadt Eisenach und ihre Ortsteile sind in drei Schiedsbezirke mit je einer Schiedsstelle eingeteilt. Durch das Amtsgericht Eisenach wurden Schiedspersonen berufen, welche diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen. Für die Durchführung von Schlichtungsverfahren sind die nachfolgend genannten Schiedspersonen zuständig:


•    Schiedsbezirk I - Süd/Mitte/West: Dr. Benno Kretzschmar

•    Schiedsbezirk II – Ost und Ortsteile: Rüdiger Armbrust

•    Schiedsbezirk III - Nord: Klaus-Dieter Schindler

 

Zur Einleitung eines Verfahrens vor einer Schiedsperson ist ein Antrag notwendig. Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt. Der Antrag sollte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an die Geschäftsstelle der Schiedsstellen – Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Recht, Markt 2 – übersandt werden. In der Anschrift des Schreibens sollte die Schiedsstelle bereits angegeben sein: "An die Schiedsstelle ..... der Stadt Eisenach, ...". Die Schreiben werden dann direkt weitergeleitet.

 

Sofern die zuständige Schiedsstelle nicht bekannt ist, gibt der Fachdienst Recht gern Auskunft. Weitere Informationen erfolgen in einem persönlichen Gespräch direkt durch die zuständige Schiedsperson. Hilfe beim Finden der Zuständigkeitsbereiche der Schiedsstellen wird vom Fachdienst Recht per E-Mail sowie telefonisch 03691 670-507 erteilt. Darüber hinaus gibt auch das Sekretariat des Fachdienstes Recht telefonisch 03691 670-519 oder per E-Mail Auskunft.

 

So erreichen Sie uns

Fachdienst Recht
Mandy Siegmund
Markt 2
99817 Eisenach
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Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr
Mittwoch: 9-12 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 14-16 Uhr
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sowie nach Vereinbarung