LÄRMAKTIONSPLAN

Lärm, verursacht durch Straßen-, und Schienenverkehr, stellt in vielen Städten ein großes Problem dar. Dauerhafte Lärmbelastung kann bei überhöhten Schallpegeln zu ernsthaften Erkrankungen wie Schlafstörungen, Bluthochdruck, Herz‐Kreislauferkrankungen oder psychischen Erkrankungen führen.
 

Um die Wohnbevölkerung vor den negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002) auch die Stadt Eisenach zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.

 

Lärmaktionspläne beinhalten konkrete Handlungsempfehlungen zur Lärmminderung und werden alle 5 Jahre fortgeschrieben. Mithilfe von Lärmkarten werden Problemgebiete (Lärmbrennpunkte) identifiziert, um diese mit gezielten Lärmschutzmaßnahmen zu beruhigen. Neben Lärmbrennpunkten werden auch sogenannte ,,ruhige Gebiete‘‘ identifiziert, damit diese auch in Zukunft vor Lärm geschützt werden.

 

Auch durch Schienenverkehr werden viele Eisenacher gesundheitsrelevanten Lärmpegeln ausgesetzt, die in Verantwortung der Bahn in einem separaten ,,Lärmaktionsplan Schiene‘‘ thematisiert werden.

 

Der Schwerpunkt der Lärmaktionsplanung in der Verantwortung der Stadt Eisenach liegt auf dem Straßenverkehr in der Kernstadt.

 

Das vollständige Konzept mit einer konkreten Maßnahmenliste kann im aktuellen Lärmaktionsplan eingesehen werden.

Lärmkarten

Basis für den Lärmaktionsplan stellen die Lärmkarten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) dar. Mithilfe der Verkehrsmengen und verschiedener Parameter, wie Geschwindigkeit, Straßenbelag und Art des Verkehrs werden Schallpegel und deren Ausbreitung im Stadtgebiet berechnet und in Lärmkarten visualisiert.

Beteiligung der Bevölkerung am Lärmschutz

Am 13. Juni 2024, fand eine öffentliche Infoveranstaltung zum aktuellen Eisenacher Lärmaktionsplan im Stadtratssaal statt. Expertin Susan Freimuth vom beauftragtem Ingenieurbüro Ramboll aus Berlin hielt einen Fachvortrag über die Erstellung des Lärmaktionsplans.


Den Teilnehmenden wurde erklärt, wie der Lärmaktionsplan aufgestellt wird und welche Lärmschutzmaßnahmen festgelegt werden.
Aus dem Vortrag ging hervor, dass in Eisenach über 1300 Bürger von gesundheitsgefährdendem Lärm durch Straßenverkehr betroffen sind. Wobei diese Zahl in Realität noch deutlich höher ausfallen dürfte, da nicht alle relevanten Straßen durch das TLUBN in der vorausgegangenen Lärmkartierung berücksichtigt wurden. Die nicht kartierten Straßen sollen in der nächsten Runde des Lärmaktionsplans aufgenommen werden.
Die Teilnehmer hatten während der Veranstaltung die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorschläge zu äußern, welche in den Lärmaktionsplan einfließen sollen.

 

So wurden zum Beispiel die Ortdurchfahrt Stockhausen, die Mühlhäuser Chaussee und die Stregdaer Allee als zusätzliche Problemzonen herausgestellt und mögliche Maßnahmen diskutiert.

Maßnahmen

Die im Lärmaktionsplan festgelegten Maßnahmen umfassen die Verringerung und stadtverträglichere Gestaltung des Kfz‐Verkehrs, hier zum Beispiel durch Förderung des Fußgänger‐ und Radverkehrs, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Parkraumkonzepte, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Umgestaltung von Straßen, die Einrichtung von Kreisverkehren oder leisere Straßenbeläge.

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