Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ (Entwurfsoffenlegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Träger öffentlicher Belange)
hier: Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 1, 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 13.09.2022 wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0526/2022:
der Entwurf zur Auslegung sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Träger öffentlicher Belange zum Entwurf nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
1.) Gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden während der Corona- Pandemie im Internet.
Der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ (Fassung Juli 2022, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht), die amtliche Bekanntmachung, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die umweltbezogenen Untersuchungen/ Gutachten werden zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/ sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
in der Zeit von Montag, d. 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, d. 23.12.2022
durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/ Schaukästen:
in der Zeit von Montag, d. 21.11.2022 bis einschließlich Freitag, d. 23.12.2022
nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer 03691 670-514 oder per E-Mail) zu den Sprechzeiten:
Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach individueller Vereinbarung. An einem Termin können im Regelfall bis zwei Personen teilnehmen.
2.) Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sind vorhanden:
Aussagen für Flurstück- Nr. 2678/14 (Geltungsbereich) und westlich hieran angrenzendes Flurstück- Nr. 2688/ 24, Flur 43 (bzgl. Schutzgüter: Boden/ Wasser- Grundwasser/ Oberflächenwasser):
Schutzgut Boden:
Geologische Standortsituation,Schichtenaufbau: detaillierte Schichtenverzeichnisse; Gefährdungsabschätzung/ belastete Bodenbereiche: vorhandene Schadstoffe, Ablagerungen/ Auffüllungen mit bodenfremden Stoffen; Darstellung/ Abschätzung beeinträchtigter Bodenfunktionen; Darstellung der Kontaminationssituation, Prüfberichte zu Probennahmen; Leitbodenformen, Baugrund, Bodenluft: Probenahmeprotokolle; Auswirkungen der Planung;
- Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)/ Referat 75- Bodenschutz, Altlasten vom 10.04.2019 und 23.06.2021 zur Altlastenthematik,
- Stellungnahme des Landratsamtes Wartburgkreis/ Untere Bodenschutzbehörde vom 18.02.2022 zur Altlastenthematik,
Schutzgut Wasser
(Grund- und Oberflächenwasser):
Beschreibung: hydrogeologische und hydrologische Standortsituation,
Grundwasser: Messstellenverzeichnis, Grundwasserführung, Vorbelastung/ Schadstoffbelastung, Darstellung der gegenwärtigen Kontaminationssituation, Schichtenverzeichnisse, Probeentnahmeprotokolle, Auswirkungen der Planung;
(Hochwasserschutz): Überschwemmungsgebiet der Hörsel; Aussagen zum Hochwasserschutz entlang der Hörsel/ geplante Maßnahmen/ technische Anlagen; Ziele; Auswirkungen/ Berücksichtigung bei Planung;
Schutzgut Klima/ Luft:
klimatische Verhältnisse, Vorbelastung, Auswirkungen/ Planung; Bodenluft (siehe Schutzgut Boden)
Schutzgut Pflanzen:
Biotoptypenkartierung/ Bewertung, Bestandsbeschreibung, Gehölzbestand; Auswirkungen der Planung, Eingriffsbilanzierung;
Schutzgut Tiere:
Fledermäuse: Arteninventar, Schutzstatus, Flugverhalten, Jagdreviere, Quartiere; Vögel: Arteninventar, Insekten: Arteninventar/ Schutzstatus (Ödlandschrecke), Auswirkungen der Planung: artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen;
Schutzgut Mensch:
(Immissionen/ Lärm:) Aussagen zu Vorbelastung durch Verkehrslärm (Straßen), Schienenverkehrsgeräusche und Gewerbelärm; Betrachtung zum Immissionsschutz (Lärmschutzmaßnahmen); dbzgl. Prognosebetrachtung;
Prognosebetrachtung/ Sportanlagengeräusche und Veranstaltungsbetrieb für das Darstellungsbeispiel: Anlage für sportliche und kulturelle Zwecke- [Sport- und Veranstaltungshalle]; prognostische Beurteilung der Geräuschsituation f. Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Gewerbegeräusche sowie Parkplatzgeräusche (für o. g. Darstellungsbeispiel)
Betrachtung zur Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel (Übernahme der bestehenden Lärmkontingentierung)
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: zwei denkmalgeschützte Bauwerke (ehemalige Industriehalle „O1“; Vereinsgebäude „O5“;
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Diese können auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E- Mail: stadtentwicklung@eisenach.de gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Vereinbarung möglich (Telefonnummer 03691/ 670 503, -514).
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.
Katja Wolf
Oberbürgermeisterin
Übersichtslageplan
Planunterlagen zum Entwurf
1. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes- Planzeichnung
2. Begründung zum Entwurf (Teil I)
3. Umweltbericht (Teil II der Begründung )
Umweltbezogene Informationen/Gutachten/Untersuchungen
4. Altlastenuntersuchung Los 1- Gefährdungsabschätzung Boden, Grundwasser, 24.09.2021
5. Altlastenuntersuchung Los 2-Schadstoffuntersuchung Bausubstanz, 18.06.2021Nr
6. Stellungnahme TLUBN/ Referat Bodenschutz, Altlasten, 10.04.2019
7. Stellungnahme TLUBN/ Referat Bodenschutz, Altlasten, 23.06.2021
8. Stellungnahme LRA Wartburgkreis/ Untere Bodenschutzbehörde, 18.02.2022
9. Faunauntersuchung (Fledermäuse/ Vögel/ sonstige Arten), 27.10.2017
10. Ödlandschrecke 09.08.20218
11. Schalltechnisches Gutachten, 28.03.2022
12. Verkehrsuntersuchung, 10.12.2021
13. Hochwasserschutzmaßnahmen-Lageplan, 27.02.2017
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99817 Eisenach
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Montag: | 9-12 Uhr |
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