Einzelhandelskonzept (Zentrenkonzept)

Das Konzept zur Sicherung der Zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Eisenach (Zentrenkonzept) steht in einem engen Zusammenhang mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und ist als eine thematische Vertiefung des ISEKs zum Einzelhandel zu verstehen.

 

Das Konzept zur Sicherung der Zentralen Versorgungsbereiche dient dazu, die Entwicklung des Einzelhandels in Eisenach zu steuern. Das Zentrenkonzept wurde am 27.11.2013 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches vom Stadtrat der Stadt Eisenach bestätigt und eine Fortschreibung des Konzeptes am 13.09.2022 durch den Stadtrat der Stadt Eisenach einstimmig beschlossen.

 

Die Fortschreibung des Einzelhandels- & Zentrenkonzeptes kann hier eingesehen werden.

Eine gekürzte und zusammengefasste Version, mit Darstellung der wesentlichen Inhalte steht Ihnen zudem hier zur Verfügung.

 

Im Zentrenkonzept sind Versorgungsstandorte, sozusagen die Hauptstandorte für Einzelhandel und Nahversorgung, räumlich festgelegt:

  • die Innenstadt als gesamtstädtischer zentraler Versorgungsbereich mit überörtlicher Bedeutung,
  • die Nahversorgungszentren Nord, Karlskuppe, Altstadtstraße und Petersberg für die gebietsbedienende Versorgung,
  • die solitären Nahversorgungsstandorte Kasseler Straße/Stedtfelder Straße, Mühlhäuser Straße/Julius-Lippold-Straße und Gothaer Straße (jeweils ein Einzelhandelsbetrieb mit Nahversorgungscharakter).

 

Mittels dieser Festlegung wird der Schwerpunkt der Einzelhandelsentwicklung auf die genannten räumlichen Bereiche konzentriert. Abhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche eines Einzelhandelbetriebes regelt das Zentrenkonzept, wo in der Stadt welche Betriebe zugelassen werden. Welche Sortimente als nahversorgungsrelevant, zentrenrelevant oder nicht-zentrenrelevant gelten, regelt die Sortimentenliste im Zentrenkonzept. Die Sortimentenliste dient als Beurteilungsgrundlage für die Bewertung der Bestandsentwicklung, für Neuansiedlungen und für Bebauungspläne. Eine zentrale Festlegung hierbei ist, dass außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (Innenstadt und Nahversorgungszentren) Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten und/oder zentrenrelevanten Sortimenten nur dann zugelassen werden, wenn die Größe von 150 m² Verkaufsfläche nicht wesentlich überschritten wird.

 

Wichtigste Ziele des Zentrenkonzeptes sind:

  • die Einkaufsinnenstadt Eisenachs aufzuwerten und zu sichern,
  • die weitere Entwicklung des Einzelhandels auf bestimmte Standorte zu konzentrieren
  • und somit zusätzliche Einzelhandelsagglomerationen mit nahversorgungsrelevanten und/oder zentrenrelevanten Sortimenten zu verhindern.

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