Antikorruptionsbeauftragte und Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Die Anti-Korruptionsbeauftragte der Stadtverwaltung Eisenach ist Ansprechpartnerin zum Thema Korruption nach innen für die Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch nach außen für die Bürger sowie sonstige Dritte, wie Vertragspartner der Stadt, potentielle Auftragnehmer oder Bewerber. Sie berät und informiert zum Thema Korruption. Außerdem nimmt sie bei Hinweisen und Verdachtsmomenten Überprüfungen vor. Eine vertrauliche Behandlung der Daten des Hinweisgebers wird zugesichert.

 

Die Anti-Korruptionsbeauftragte fungiert als interne Meldestelle im Sinne der EU-Hinweisgeber-Richtlinie.

 

Der Kontakt kann über die unten verlinkte direkte Mailadresse, telefonisch oder persönlich aufgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für einen persönlichen Kontakt vorab einen Termin.

 

Grundsätzlich ist für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, so auch der Stadtverwaltung Eisenach, die Annahme von Belohnungen, Geschenken und Vorteilen verboten. Dies ist in beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie Dienstanweisungen geregelt. Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind strafrechtlich relevante Sachverhalte, die dem Ansehen und der Integrität der öffentlichen Verwaltung schaden. Korruption kann und wird nicht toleriert. Jeder Hinweis ist aufzuklären.

 

Faltblatt des Thüriner Ministerium für Inneres und Kommunales zur Korruptionsprävention

So erreichen Sie uns

Antikorruptionsbeauftragte und Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Susanne Klopfleisch

Markt 2

99817 Eisenach

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