Was ist Korruption?
Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als:
- Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandates
- zugunsten eines anderen
- auf dessen Verlangen oder aus Eigeninitiative
- zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten
- mit Eintritt oder Erwartung eines Schadens oder Nachteils
- für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder
- für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion).
Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Auch die zur Anbahnung solcher Handlungen getätigten „Anfütterungsversuche“ gehören zu den korruptiven Handlungen.
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