Was ist Korruption?

Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als:

 

  • Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandates
  • zugunsten eines anderen
  • auf dessen Verlangen oder aus Eigeninitiative
  • zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten
  • mit Eintritt oder Erwartung eines Schadens oder Nachteils

               - für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder

               - für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion).

 

Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme. Auch die zur Anbahnung solcher Handlungen getätigten „Anfütterungsversuche“ gehören zu den korruptiven Handlungen.

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Susanne Klopfleisch

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