Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind im Thüringer Gleichstellungsgesetz festgelegt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchgesetzt wird. Sie erfüllt Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren können.

 

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

 

  • Förderung der beruflichen Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern;
  • Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer;
  • Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes; 
  • Maßnahmen gegen häusliche und/oder sexualisierte Gewalt;
  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Vereinen, Selbsthilfegruppen;
  • Beratung und Hilfe für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten und Fragen der Chancengleichheit;
  • Öffentlichkeitsarbeit zu frauen- und gleichstellungspolitischen Themen.

 

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn Sie:

  • Informationen über gesetzliche Ansprüche benötigen, 
  • Fragen zu frauen- und gleichstellungspolitischen Themen haben,
  • wissen wollen, welche Einrichtungen, Beratungsstellen oder Behörden Ihnen bei der Lösung von Problemen weiterhelfen können,
  • persönliche Unterstützung, Rat und Hilfe brauchen,
  • Vorschläge, Anregungen, Hinweise oder Beschwerden zum Thema Gleichberechtigung von Frauen und Männern haben.

 
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.

Hilfetelefon - Beratung und Hilfe für Frauen

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016  und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung unterstützt – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

Frauenbeauftragte

Die "Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen" (BAG) ist ein professionelles Netzwerk der institutionalisierten Frauenbewegung. Sie dient der Vernetzung und mischt sich als offenes Bündnis von Frauen in politische Entscheidungsprozesse in Deutschland ein. Die BAG bündelt frauen- und gleichstellungspolitische Fachkompetenz und regionale Initiativen, sie vermittelt Wissen und Kontakte. Sie gibt politische Impulse in die Bundespolitik und nimmt ihrerseits bundespolitische Impulse auf und trägt sie in die Kommunen.

 

Das Netzwerk der BAG steht im Dialog mit Verbänden, Institutionen, Parteien, NGOs und relevanten gesellschaftlichen Gruppen sowie der Bundesregierung. Es umfasst etwa 1900 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland.

So erreichen Sie uns

Gleichstellungsbeauftragte

Ulrike Quentel
Markt 22
99817 Eisenach
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Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 und 14-15.30 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 14-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung