Einwohnerfragestunde im Stadtrat

Grundsätzlich haben Einwohner sowie Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach das Recht, in der Sitzung des Stadtrates bis zu zwei Einwohneranfragen zu stellen oder bis zu zwei Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine Einwohneranfrage muss sich auf ein Thema beziehen und darf bis zu fünf Fragen enthalten. Anregungen und Vorschläge müssen sich ebenfalls auf ein Thema beziehen und eine Sachverhaltsdarstellung beziehungsweise eine Begründung enthalten. Um rechtzeitig antworten zu können, sind  Einwohneranfragen spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung einzureichen. Vorschläge und Anregungen müssen bis spätestens acht Kalendertage vor der Sitzung im Büro des Stadtrates eingehen.

 

Der Stadtrat ist normalerweise für alle Aufgaben in der Stadt zuständig, außer es geht um Dinge, die der Oberbürgermeister zu entscheiden hat. Bei der Einwohnerfragestunde dürfen Bürger Fragen zu den Angelegenheiten stellen, für die der Stadtrat zuständig ist, und Anregungen zu solchen Themen geben. Der Oberbürgermeister kümmert sich um die  Organisation der Verwaltung, das Personal, die täglichen Aufgaben und die Aufgaben, die ihm speziell übertragen wurden. Zu diesen Themenfeldern steht den Einwohnern im Rahmen der Einwohnerfragestunde keine Fragerecht zu.

 

Der übertragene Wirkungskreis hingegen bezieht sich auf Aufgaben, die durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind. Diese Aufgaben müssen von der Stadt oder dem Landkreis erledigt werden – allerdings im Auftrag des Staates oder des Landes Thüringen. Die Stadt ist hier nur dafür zuständig, diese Aufgaben auszuführen, und hat keine eigene Entscheidungsfreiheit. Auch der Stadtrat darf über solche Angelegenheiten nicht entscheiden.

 

Zu den Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis gehören zum Beispiel:

 

Aufgaben der Ordnungsbehörde:

  • Straßenverkehrsregelungen
  • Parkgebühren
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
  • Fragen zum Versammlungsrecht
  • Gewerberechtliche Angelegenheiten

Meldewesen (An- und Abmelden von Einwohnern, Erstellung von Personalausweisen)

Bauaufsicht:

  • Erteilung von Baugenehmigungen
  • Kontrolle, ob Auflagen eingehalten werden

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Katastrophenschutz

 

Das Einwohnerfragerecht gilt daher nur für Themen, die der Stadtrat selbst entscheidet. Denn nur auf diese können Bürger Einfluss nehmen. Um den Bürgern auch bei Themen im übertragenen Wirkungskreis zu helfen, gibt es das Portal „Sag‘s uns, Eisenach!“. Dort können Fragen gestellte, Hinweise gegeben oder Anregungen eingereicht werden. Dabei wird jedes Anliegen zuverlässig bearbeitet.

 

Außerdem sind Einwohneranfragen, Vorschläge und Anregungen nur zulässig, wenn sie in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Wer eine Anfrage gestellt hat, erhält spätestens 24 Stunden vor der Sitzung eine schriftliche Beantwortung zur gestellten Frage. Zu Beginn jeder Stadtratssitzung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zwei Nachfragen zur Beantwortung zu stellen. Bei eingereichten Anregungen und Vorschlägen haben Einwohner zudem das Recht, ihr Anliegen zum Sitzungsbeginn kurz öffentlich zu begründen.

 

Hier geht es zur entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Für Rückfragen steht das Büro des Stadtrates unter der Telefonnummer 03691 670-150 oder per E-Mail zur Verfügung. Sofern Sie Fragen an Stadtratsmitglieder oder Fraktionen direkt stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen der Fraktionen. Die Kontakdaten der Fraktionen sind hier zu finden.

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