Bekanntmachungen von Satzungen

Hier finden Sie die Bekanntmachungen von Satzungen der Stadt Eisenach, die auf der Internetseite nachrichtlich veröffentlicht werden. Damit werden amtliche Gesetze, Verordnungen sowie Satzungen der Bevölkerung mitgeteilt. Die rechtmäßige Veröffentlichung der Bekanntmachungen für Eisenach erfolgt zudem im Amtsblatt der Stadt Eisenach, dem Eisenacher Rathauskurier. Er erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte zugestellt. Darüber hinaus werden Satzungen in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 (Rathaus) und Markt 22 (Bürgerbüro) sowie in den Schaukästen in den Ortsteilen ausgehängt.

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 25.09.2024 folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

 

§ 1

Die Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 09.12.2019, zuletzt geändert durch die         …

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Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 278), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 25.09.2024 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach beschlossen.

 

§ 1

 

Die Satzung für die Musikschule der Stadt…

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Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.12.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 278), in Verbindung mit §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 278), sowie…

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Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes

 

vom 09.08.2024

Az:       540.8-4348-10/22

 

der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

 

25.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 in der                       

 

Stadtverwaltung Eisenach, Bauamt

Fachdienst Stadtentwicklung Markt 22

99817 Eisenach

 

während der Dienststunden

 

Montag:           9-12 Uhr

Dienstag:…

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Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG durchzuführen sind.

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