Bekanntmachungen von Satzungen

Hier finden Sie die Bekanntmachungen von Satzungen der Stadt Eisenach, die auf der Internetseite nachrichtlich veröffentlicht werden. Damit werden amtliche Gesetze, Verordnungen sowie Satzungen der Bevölkerung mitgeteilt. Die rechtmäßige Veröffentlichung der Bekanntmachungen für Eisenach erfolgt zudem im Amtsblatt der Stadt Eisenach, dem Eisenacher Rathauskurier. Er erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte zugestellt. Darüber hinaus werden Satzungen in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 (Rathaus) und Markt 22 (Bürgerbüro) sowie in den Schaukästen in den Ortsteilen ausgehängt.

Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der

Stadt Eisenach vom 15.11.2024

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 288), sowie der §§ 3 und 4 des Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 411) hat der…

Artikel weiterlesen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 25.09.2024 folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

 

§ 1

Die Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 09.12.2019, zuletzt geändert durch die         …

Artikel weiterlesen

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 278), hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in seiner Sitzung am 25.09.2024 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach beschlossen.

 

§ 1

 

Die Satzung für die Musikschule der Stadt…

Artikel weiterlesen

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.12.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 278), in Verbindung mit §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 278), sowie…

Artikel weiterlesen

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), führt im Zeitraum 2019 bis 2024 auf der gesamten Landesfläche das FFH-Monitoring durch. Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen sowie von Tier- und Pflanzenarten, die durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG durchzuführen sind.

Artikel weiterlesen
Lade weitere Elemente..