Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Eisenach zur Umbenennung eines Straßenabschnittes auf der Grundlage des § 2 (2) i.V. mit dem § 22 (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Mit Beschluss-Nr. StR/0093/2024 vom 11.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach die Umbenennung eines Teils der Kasseler Straße in 

 

Valentin-Schade-Straße

beschlossen.

 

Die Namensänderung „Valentin-Schade-Straße“ erfolgt im Bereich der Zufahrt des Autohauses Schade, Gemarkung Eisenach, Flur 1, Flurstücke 67/3, 66/35 und 68/2. Die Lage ist auf dem Flurkartenauszug ersichtlich. 

 

Die Straßennamensänderung „Valentin-Schade-Straße“ wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen dies Umbenennung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach oder im Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Liegenschaften, Markt 22, 99817 Eisenach einzulegen.

 

Christoph Ihling                                            

Oberbürgermeister