Gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273) wird die nachstehende Fläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lage:
Gemeinde Eisenach
Gemarkung Flur Flurstück Fläche Nutzung
Hörschel 3 245/4 574 m² Parkplatz
Hörschel 3 246/2 3.559 m² Parkplatz
Hörschel 3 350/6 ca. 450 m² Teilfläche für Bootsanlegestelle
Festsetzungen:
I. Klassifizierung
Die zu widmende Fläche wird als sonstige öffentliche Straße i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürStrG eingestuft.
II. Funktion
Der Gebrauch der öffentlichen Straße ist Jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zum Verkehr gestattet (§ 14 Abs.1 ThürStrG – Gemeingebrauch).
III. Träger der Straßenbaulast
Stadt Eisenach
Diese Allgemeinverfügung kann mit ihrer Begründung und dem Lageplan in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachbereich Infrastruktur, Fachdienst Tiefbau, Heinrichstraße 11, 99817 Eisenach, nach vorheriger Terminabsprache unter 03691/670 847 eingesehen werden.
Die Widmung wird am Tag nach der Bekanntgabe wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 2, 99817 Eisenach oder im Fachbereich Infrastruktur, Fachdienst Tiefbau, Heinrichstraße 11, 99817 Eisenach einzulegen.
Christoph Ihling
Oberbürgermeister
Stadt Eisenach