Die nächste Einwohnerversammlung der Stadt Eisenach findet gemäß § 15 Abs. 1 ThürKO sowie § 5 der Hauptsatzung der Stadt Eisenach am Dienstag, den 28. Januar 2025 um 18 Uhr, im Stadtratssaal 009 der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22 (Eingang über Badergasse), statt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung durch den Oberbürgermeister
- Neufassung der Hebesatzsatzung
2.1 Grundsteuer B - Einwohneranfragen
- Sonstiges
Die Einwohner der Stadt können gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung mündliche bzw. schriftliche Anfragen, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zum 21. Januar 2025 bei der
Stadtverwaltung Eisenach
Büro des Oberbürgermeisters
Markt 1, 99817 Eisenach
Telefon: 0 36 91 / 670 104
Fax-Nr.: 0 36 91 / 670 900
einreichen.
Christoph Ihling
Oberbürgermeister