Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse der Stadt Eisenach vom 04. - 25.09.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 4. September 2024 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.520030 – Geräte und Ausstattung – in Höhe von 25.000 €. Die Deckung erfolgt aus den eigenen Mitteln bzw. Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 13000.162100 – Erstattungen vom Landkreis – in Höhe von 19.000,00 € sowie der Haushaltsstelle 13000.110200 – Entgelte für Inanspruchnahme der Feuerwehr – in Höhe von 6.000,00 €.

 

Der Ausschuss für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 9. September 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus wählt:

  • Herrn Daniel Dietrich zum Vorsitzenden des Ausschusses für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.
  • 1.   Frau Kristin Lemm zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus. 2. Herrn Lutz Harseim zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport der Stadt Eisenach hat seiner Sitzung am 10. September 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport wählt:

  • Frau Cordula Lindörfer zur Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport.
  • 1. Frau Heike Apel-Spengler zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport. 2. Frau Dr. Stückrad zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport.

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt:

  • Die nachträgliche Förderung des Veranstaltungsprojektes Konzert mit Travelling Blues am 16.11.2024 in der Alten Mälzerei der Lippmann+Rau-Stiftung gemäß Punkt 4 der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach – Nachträgliche Antragstellung (Nachtragsbudget Kultur) – in Höhe der beantragten Summe von 300,00 €.
  • Die nachträgliche Förderung des Veranstaltungsprojektes Benefiztag/Benefizkonzert am 21.9.2024 im Schlachthof Eisenach des Vereins LEAH e. V. gemäß Punkt 4 der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach – Nachträgliche Antragstellung (Nachtragsbudget Kultur) – in Höhe der beantragten Summe von 300,00 €.
  • Die nachträgliche Förderung des Projektes „Bücherbaum für Kinderspielplatz“ des Heimatvereins Hötzelsroda gemäß Punkt 4 der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach – Nachträgliche Antragstellung (Nachtragsbudget Kultur) – in Höhe der beantragten Summe von 300,00 €.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr hat in seiner Sitzung am 16. September 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr wählt:

  • Herrn Dr. Uwe Möller zum Vorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
  • 1. Herrn Harald Lieske zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr. 2. Herrn Thomas Levknecht zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 16. September 2024 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:

  • Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Kauf und der Lieferung eines Elektrofahrzeugs Elektro-Klein-LKW mit Bewässerungssystem für das Fachgebiet Friedhof im Rahmen einer Ersatzbeschaffung. Als Verfahrensart wird die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 11 UVgO gewählt. Als Zuschlagskriterien werden neben dem Preis (70%), die Batteriekapazität (20%) und die verbindliche Lieferzeit ab Auftragserteilung (10%) festgeschrieben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 18. September 2024 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 69000.960100 – Erneuerung Dorfteich Madelungen – in Höhe von 16.213,30 €. Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 63050.960010 – Projekt EA-RADstern, nördliche Qualitätsroute – in gleicher Höhe.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • 1. die 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach entsprechend der              Anlage 1 mit folgenden Änderungen: a) § 12 Abs. 9 wird wie folgt neu gefasst: "Der nach § 16 bestellte ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205,00 €." b) § 18 wird wie folgt neu gefasst: "§ 18 Belange der Freiwilligen Feuerwehren: (1) Der Ehrenbeamte der Freiwilligen Feuerwehr nach § 14 Abs. 1 der Satzung über die Feuerwehr der Stadt Eisenach (Stadtfeuerwehrwart) setzt sich gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung für die Belange und Interessen der Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt und den Ortsteilen ein. (2) Der Stadtfeuerwehrwart berät Stadtverwaltung und Stadtrat in allen Fragen, die die Freiwilligen Feuerwehren betreffen. Ihm steht auf Antrag zu seinen Angelegenheiten in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Eisenach, in den Ortsteilräten und im Stadtrat Rederecht zu. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit dem Stadtrat gegenüber jährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen; dabei erfolgt die inhaltliche und fachliche Unterstützung durch den Leiter der Berufsfeuerwehr." c) § 12  Abs. 7 wird abweichend von der Beschlussvorlage wie folgt geändert: bezüglich der Neufassung des Buchstaben a) wird in Satz 1 die Zahl „70“ durch die Zahl „85“ ersetzt. 2. Die durch die Änderung nach Punkt 1a) und b) freiwerdenden Mittel werden ab dem Haushaltsjahr 2025 als Sachmittel für die Freiwilligen Feuerwehren in der Haushaltssatzung eingestellt.
  • Der Stadtrat nimmt den Entwurf für die Satzung für einen kommunalen Seniorenbeirat der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport zur weiteren Beratung.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und 2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 47.752,91 Euro auf neue Rechnung zuzustimmen.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH (SWE) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023, 2. der Ausschüttung eines Betrages in Höhe von 50.000,00 EUR (netto) aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 93.507,59 EUR an die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie 3. dem Vortrag des verbleibenden Betrages auf neue Rechnung zuzustimmen. Die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 und 2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 478.930,98 EUR auf neue Rechnung zuzustimmen.  Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Demontage des Kunstwerkes „Albatros. Die Gedanken sind frei“ vom Gebäude des Landestheaters Eisenach. 2. Die überplanmäßige Ausgabe für die Demontage in der Haushaltsstelle 30200.570000 – Reformationsstadt, Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben i. H. v. 11.124,95 €. Die Deckung erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 30200.1780000 – Reformationsstadt, Spenden von übrigen Bereichen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Neuaufstellung des Kunstwerkes a) im Verkehrskreisel im Zuge der Ernst-Thälmann-Straße, b) auf dem Dach der Phantasie (Vorschlag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion – Anlage 3), c) auf der Michelskuppe (Vorschlag Herr von Trott zu Solz – Anlage 4), d) am Nordplatz vis a vis zur dortigen Sporthalle (Vorschlag der Die Heimat-Stadtratsfraktion) und die damit verbundenen Kosten zu prüfen. 4. Die abschließende Entscheidung über die Neuaufstellung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  • Die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Musikschule der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
  • Die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
  • Die Aufhebung der Honorarordnung der Musikschule der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
  • Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.935200 – Beschaffung einer Drehleiter für den Grundschutz – in Höhe von 1.000.000 €. Die Deckung erfolgt aus den folgenden Haushaltsstellen: 13000.935000 – Geräte und Ausstattung – 400.000 € (HH 2024); 88000.932100 – Entschädigungen zur Herstellung der Baufreiheit – 50.000 € (HH 2024); 63050.960010 – Projekt Radstern – 270.000 € (HHAR aus 2023); 63000.960150 – Gehweg Erich-Honstein-Straße) - 50.000 € (HHAR aus 2023); 63000.960010 – Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz) – 10.000 € (HH 2023); 61500.960140 – (Gestaltung Karlsplatz –270.000 € (HHAR aus VJ)
  • Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Kommunale Infrastruktur Eisenach“ zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
  • Die Berufung der Mitglieder nach § 2 Abs. 1 g)-i) und k) der Satzung für den Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ (Friedhofsbeiratssatzung) vom 07.01.2020 für die Dauer seiner Amtszeit in folgender Besetzung: 1. Frau Grit Schmähling, Ev.-Luth. Kirchgemeinde Eisenach, als Vertreterin der Religionsgemeinschaften gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe g) der Friedhofsbeiratssatzung, 2. Herrn Thomas Herrmann, Landschaftsarchitekturbüro, als ortsansässiger Landschaftsarchitekt gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe h) der Friedhofsbeiratssatzung, 3. Frau Emma Gerlof, Bestattungsinstitut der Stadtwirtschaft Eisenach GmbH, als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen Bestattungsunternehmens gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe i) der Friedhofsbeiratssatzung sowie 4. Herrn Stefan Blankenburg, Herrn Walter Medek, Frau Pia Schulz und Frau Kerstin Steinhäuser als Eisenacher Bürger gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe k) der Friedhofsbeiratssatzung; 5. Frau Saskia Schäfer, Steinmetzbetrieb Andreas Schäfer, als gesetzliche Vertreterin eines ortsansässigen Steinmetzbetriebes gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe j) der Friedhofsbeiratssatzung.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt: Dem Stadtrat wird bis zu seiner Sitzung am 06.11.2024 ein Prüfergebnis vorgelegt, in welcher Höhe eine Senkung der Gewerbesteuer für die Stadt Eisenach in Vorbereitung der Haushaltssatzung 2025 möglich ist. – Der Antrag des Stadtratsmitgliedes, Frau Rexrodt, wurde abgelehnt.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr Eisenach unter Berücksichtigung der Zustimmung zur notwendigen außerplanmäßigen Ausgabe gem. Beschluss 0090-StR/2024. Als Verfahrensart wird ein offenes Verfahren (europaweite Ausschreibung) gewählt. Als Zuschlagskriterien werden festgelegt: 70 % Preis 30 % technische Ausführung

 

 

 

 

gez. Christoph Ihling

Oberbürgermeister