Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2024 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
- Die Einleitung der Vergabeverfahren für die Leistungen zur Umsetzung der Baumaßnahme Sanierung der Sporthalle der 8. Grundschule „Mosewaldschule“ in Eisenach. Als Verfahrensart wird die Öffentliche Ausschreibung gewählt. Das Zuschlagkriterium ist der Preis.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle: 22500.935340 – Geräte und Ausstattungen, Goetheschule – in Höhe von 34.089,11 €. Die Deckung erfolgt durch die außerplanmäßigen Mehreinnahmen in der Haushaltstelle: 22500.345100 – Ersatzleistungen für Vermögensschäden an beweglichen Sachen – in Höhe von 34.089,11 €.
Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle: 32100.600000 – Veranstaltungen und Ausstellungen – in Höhe von 31.905,32 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltstellen32100.178000 – Spenden von übrigen Bereichen – in Höhe von 8.699,08 €, 32100.171000 – Landeszuweisungen - in Höhe von 6.861,38 € -sowie durch Minderausgaben in den Haushaltsstellen 32100.570000 – Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben – in Höhe von 15.500 € und 32100.655100 – Museumskonzept in Höhe von 844,86 €.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2024 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
- Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Wechsel der Bibliotheks-verwaltungssoftware von BIBLIOTHECAnext auf BIBLIOTHECAnext Go!. Es wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit dem Unternehmen OCLC GmbH, Betriebsstätte Böhl-Iggelheim durchgeführt. Die Voraussetzungen zur Verhandlungsvergabe mit nur einem Unternehmen nach § 12 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 12 Buchst. a – c UVgO sind erfüllt.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 6. November 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- Die Berufung von Herrn Michael Lemm (DIE LINKE-Fraktion) als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.
- Die Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
- Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 86000.675000 – Erstattung gem. ThürAEVG/Bäder in Höhe von 178.571,42 €. Die Deckung erfolgt vollständig über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200 – einmalige Leistung gem. ThürAEVG („Energiekrise“).
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach entsendet folgende Mitglieder in den Jugendbeirat, welche dessen Arbeit aktiv unterstützen:
- Frau Julia Durner
- Frau Cordula Lindörfer und
- Herr Tim Schnitger
- 1. die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 326.500 € im städtischen Haushalt für das Projekt „Erlebbarkeit von Demokratiegeschichte“ (Aufwertung des Platzes am „Denkmal zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ und der Gedenkstätte „Goldener Löwe“) im Bundesprogramm Nationaler Städtebau im Zeitraum 2024 bis 2028. 2. die Bereitstellung von öffentlichen Grundstücksflächen zur Errichtung eines 2. baulichen Rettungsweges für die Gedenkstätte „Goldener Löwe“ vorbehaltlich der Vorlage eines Brandschutzkonzeptes.
- 1. Die vorliegende Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung aus der HOAI-Leistungsphase 3 werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Projekt „Wartburgarena O1“ wird weitergeführt. Als Leistungsstufen 1b, 2 und 3 der Planung werden die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 und 7 (Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe) gemäß HOAI abgerufen sowie die Architekten und Ingenieure mit der entsprechenden Leistungserbringung gemäß deren Verträgen weiter beauftragt. Entsprechend wird als Leistungsstufe 3 des Projektmanagements die Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) gemäß AHO-Heft Nr. 9 abgerufen und der Projektsteuerer / Projektleiter gemäß Vertrag weiter beauftragt. 3. Die haushaltswirtschaftliche Sperre in der HHSt. 56100.940020 – Neubau Wettkampf-, Vereins- Schulsporthalle – wird aufgehoben.
- 1. Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis. 2. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 59000.940000 - Wanderparkplatz Beginn Rennsteig - in Höhe von 429.351,30 € unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 59000.361000 – Wanderparkplatz Beginn Rennsteig - in Höhe von 374.000,00 € (beantragte Erhöhung der Fördermittel) und aus der Haushaltsstelle 63050.960010 - Projekt „EA-RADStern, nordöstliche Qualitätsroute“ in Höhe von 55.351,30 €.
- Die öffentliche Widmung des Parkplatzes im OT Hörschel, Gemarkung Hörschel Flur 3, Flurstücke 245/4, 246/2 und Teilfläche des Flurstückes 350/6, nach Thüringer Straßengesetz (ThürStrG).
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 6. November 2024 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach verleiht an Herrn Uwe Schenke die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Stadtrates“.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach verleiht an Frau Heike Apel-Spengler die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Stadtrates“.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
- Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 47000 718000 – Zuschuss Seniorenbeirat Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen in Höhe von 5.800 €. Die Deckung erfolgt über die zweckgebundene Einnahme in der Haushaltsstelle 47000 171000 - Zuweisung vom Land „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“.
- Eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 46400.672000 – Erstattung an andere Gemeinden – in Höhe von 55.100,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 46400.162000 – Erstattung von Gemeinden.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 11060.658000 – Kostenerstattung an Bundesdruckerei für Personalausweise und Reisepässe in Höhe von 35.000 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 81000.220010 – Konzessionsabgabe in Höhe von 35.000 €.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
- Die Aufnahme der Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste in den Haushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2025 als Empfehlung gegenüber dem Stadtrat.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 im nichtöffentlichen Teil den Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung und die Veröffentlichung des folgenden Beschlusses gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 beschlossen:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
- Die Einleitung der Vergabeverfahren für die Leistungen zur Umsetzung der Baumaßnahme Sanierung Ostflügel- Untergeschoss des Elisabeth-Gymnasium in Eisenach. Als Verfahrensart wird die öffentliche Ausschreibung gewählt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
- Die Einleitung eines Vergabeverfahrens zum Kauf und der Lieferung eines Lkw mit Ladekran und Winterdienstausrüstung im Rahmen einer Ersatzbeschaffung. Als Verfahrensart wird die öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO gewählt. Als Zuschlagskriterium werden neben dem Preis (70%), die maximale Nutzlast (20%) und die verbindliche Lieferzeit ab Auftragserteilung (10%) festgeschrieben.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 18. September 2024 folgenden Beschluss im öffentlichen Teil gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 46401.940000 – Kita Spatzennest, Hochbaumaßnahme – in Höhe von 79.800,00 € zur Finanzierung der Mehrkosten. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.983100 – Umlage an TAV – in Höhe von 37.900,00 € und aus der Haushaltsstelle 56000.940070 – Traglufthalle – in Höhe von 41.900,00 €.
Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 0047 (Kindertagesstätten – freie Träger) in Höhe von insgesamt 77.333,33€ für Personal- und Sachkostenzuschüsse. Die Deckung d.er Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen in folgenden Haushaltsstellen:
46490.178000 Rückzahlung von Personalkostenzuschüssen 15.949,60€
46400.162000 Erstattung von Gemeinden 41.080,60€
46401.171000 Zuweisung vom Land 12.591,34€
46406.171000 Zuweisung vom Land 6.302,49€
46406.162000 Erstattung Personalkosten gem. Leistungs-
und Vergütungsvereinbarung 1.409,30€
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 11000.570200 – Ordnungsbehördliche Bestattungen – in Höhe von 24.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 14.260,45 € in der Haushaltsstelle 11000.260200 – Bußgelder und sonstige Ordnungswidrigkeiten und durch Mehreinnahmen in Höhe von 9.739,55 € in der Haushaltsstelle 11000.168100 –Erstattungen von übrigen Bereichen (Bestattungskosten).
- Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 54.300,00 € in der Haushaltsstelle 13000.935010 – Geräte und Ausstattungen (Feuerwehrpauschale). Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.361190 – Landeszuweisung Feuerwehrpauschale – in Höhe von 54.300,00 €.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960500 – Gehwege und Beleuchtung zwischen Zeppelinstraße und Wilhelm-Pieck-Straße – in Höhe von 77.262,90€. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.960010 – Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960130 – Gehwege im Zuge Breitband – in Höhe von 80.000 €. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.960010 – Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Kulturbeirat wird entsprechend der 10 Sparten mit folgenden Personen besetzt:
Musik Susanne Hofmann
Bildende Kunst Hartmut Sommer
Theater Moira Hanel
Kirche Martin Hundertmark
Tourismus Nadia Jula Schwedler
Heimatpflege Andrea Walter
Soziokultur Ralf Teicher
Wartburg Dr. Grit Jacobs
Bachhaus Dr. Jörg Hansen
Lutherhaus Michael Weise
- die Richtlinie der Stadt Eisenach über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Innenstadt im Rahmen des „Verfügungsfonds Innenstadt“ (Anlage 1) zur Umsetzung innerstädtischer Projekte im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsorientieren Innenstadtentwicklung mit den folgenden Änderungen:
Ziff. 8 Abs. 1 Satz 1 bis 5 neu
Anträge können ganzjährig zur Behandlung in der jeweils nächsten Sitzung des lokalen Entscheidungsgremiums elektronisch an stadtentwicklung@eisenach.de oder postalisch an Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 2, 99817 Eisenach übermittelt werden; die elektronische Übermittlung gilt als Zugangseröffnung i. S. d. § 9 Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG). Zudem wird ein elektronisches Antragsformular bereitgestellt. Ein Antrag muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
(Spiegelstriche bleiben)
Ziff. 8 Abs. 6 neu
Die Zuwendung wird nach Abschluss der Maßnahme und elektronische oder postalische Übermittlung der Rechnungen sowie Zahlungsnachweise an den Fondbeauftragten ausbezahlt. (Rest entfällt)
Ziff. 9 Abs. 1 Satz 2 u. 3
Das lokale Entscheidungsgremium besteht aus je einem Vertreter der Stadtverwaltung, des Gewerbevereins und des Stadtratsausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
Satz 4 entfällt.
1. Der Stadtratsbeschluss StR/0780/2018 (Vorlage: 1109-StR/2018) vom 11.12.2018 wird abgeändert und um folgenden Spiegelstrich erweitert:
„–Würdigung besonderer Verdienste um den Wirtschaftsstandort Eisenach“
2. Die Kasseler Straße im Bereich der Zufahrt des Autohauses Schade (Gemarkung Eisenach, Flur 1, Flurstücke 67/3, 66/35 und 68/2) wird umbenannt in Valentin-Schade-Straße.
- die Neufassung der Betriebssatzung für den optimierten Regiebetrieb der Stadt Eisenach „Kommunale Infrastruktur Eisenach“ entsprechend der Anlage 1.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) zu.
- Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen, der Anpassung der Entgelte im aquaplex zum 01.01.2025 in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Form zuzustimmen.
- Der Stadtrat stimmt den Bedingungen des Kreditgebers zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel Breitbandausbau wie folgt zu:
1. Besicherung: Abtretung der Forderungen aus den Pachtverträgen mit der Thüringer Netkom GmbH
2. Auflage: Aufrechterhaltung des Ergebnisabführungsvertrages mit der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (evb)
3. Auflage:Bis zur vollständigen Rückführung sämtlicher Forderungen zum Kredit verzichtet die Stadt Eisenach ohne
Zustimmung des Kreditgebers Beteiligungen an der evb nicht zu veräußern sowie das derzeit bestehende
wesentliche betriebsnotwendige Anlagevermögen (Gasnetz-, Stromnetz-, Wärmenetz- und Breitbandinfrastruktur)
nicht zu veräußern.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) zu.
- Der Stadtrat nimmt die in der Verwaltungsratssitzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR am 28.10.2024 einstimmig beschlossene Erhöhung des Beförderungstarifes gemäß Tarifmatrix und dementsprechend angepassten Tarifbestimmungen zur Kenntnis und stimmt der Erhöhung des Beförderungstarifes ab 01.01.2025 zu.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt die vom Verwaltungsrat der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR beschlossene Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan der VUW für das Geschäftsjahr 2025 zur Kenntnis und stimmt der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 sowie der darin enthaltenen Kreditaufnahme i. H. v. 2.455.000 EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 1.000.000 EUR zu.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32100.940000 – Hochbaumaßnahme Predigerkirche – in Höhe von 87.300,00 Euro. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 32100.361000 – Landeszuweisung vom Landesamt für Denkmalpflege - in gleicher Höhe.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960140 – Kreuzung Mühlhäuser Str./ Tongrube – in Höhe von 144.319,11€. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.960010 – Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz.
- 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine lose Gruppe von geeigneten Bürgern zusammenzufassen, mit denen künftig Veränderungen und Verbesserungen bei der städtischen Verkehrsleitplanung unverbindlich erörtert werden. 2. Die Auswahl soll vorrangig auf Bevölkerungsgruppen wie Berufskraftfahrer oder Handwerker fallen. 3. Der Oberbürgermeister wird hierzu einen Aufruf veröffentlichen. Gezielt soll er ferner die Taxigenossenschaft und die VuW um Benennung von je mindestens einem Vertreter bitten. – Der Antrag der Die Heimat-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.
Die erwähnten Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de - Rathaus - Stadtrat und Gremien - Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der jeweiligen Sitzung und im Büro des Stadtrates eingesehen werden.
gez. Christoph Ihling
Oberbürgermeister