Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Eisenach

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Eisenach

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.09.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • 1. Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis., 2. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und 2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 54.360,90 Euro auf neue Rechnung zuzustimmen.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021, 2. der Ausschüttung eines Betrages von 500.000,00 € (netto) aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 1.456.682,76 € an die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie 3. der Einstellung des verbleibenden Betrages in die Gewinnrücklage zuzustimmen. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und 2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 388.387,00 EUR auf neue Rechnung zuzustimmen. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.
  • 1. Dem Konzept zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) für die Stadt Eisenach (Anlage 1) wird zugestimmt. 2. Die Steuerungsleitsätze (Anlage 2) werden zur Umsetzung bestätigt; diese sollen als stadtentwicklungspolitische Grundlage für die zukünftige Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben dienen.
  • Den gemeinsamen Nahverkehrsplan „Wartburgregion 2022 – 27“ der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises für die Jahre 2022 bis 2027 in der als Anlage beigefügten Fassung.
  • 1. Den Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), bestehend aus der Planzeichnung und Legende (Anlage 1). Die Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht (Anlage 2) wird gebilligt. 2. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). 3. Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des FNP zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen. 4. Der Sichtungsbericht (Anlage 3) über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird gebilligt.
  • 1. Den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1). Die  Begründung (Anlage 2: Teil I der Begründung) mit Umweltbericht (Anlage 3: Teil II der Begründung) wird gebilligt. 2. Die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz (Abs.) 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 1, 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) und 3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen. 4. Der Sichtungsbericht (Anlagen 4 und 4 a) über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird gebilligt.
  • 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung, bestehend aus Teil 1 Begründung (Anlage 2) und Teil 2 Umweltbericht (Anlage 3), werden gebilligt; 2. die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB unter den Maßgaben von § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG); 3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen. 4. Der Sichtungsbericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Anlage 5) wird billigend zur Kenntnis genommen.
  • Die zweite Verlängerung der am 30.11.2019 in Kraft getretenen „Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen“ (Anlagen 1 bis 3), wird als Satzung erlassen. Die Satzung soll nach Bekanntmachung im »Eisenacher Rathauskurier – Amtsblatt der Stadt Eisenach« gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) am 28.11.2022 in Kraft treten. Die Verlängerung gilt für ein weiteres Jahr, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verlängerung, jedoch nicht länger als bis zum 27.11.2023.
  • Die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach (Baumschutzsatzung) wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus und in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr verwiesen.
  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.
  • Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung) wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus verwiesen.
  • Die Oberbürgermeisterin möge alle erforderlichen Maßnahmen veranlassen (Beauftragung eines Planungsbüros, Bereitstellung/Beantragung finanzieller Mittel usw.), damit die derzeitige Bushaltestelle an der Rückseite des Gebäude Markt 22 Ecke Alexanderstraße/Badergasse in Richtung Ecke Alexanderstraße/Marktgasse verlegt wird. Der Bürgersteig auf der Ecke Marktgasse/Alexanderstraße soll entsprechend zu einer im Vergleich zur bisherigen Haltestelle deutlich verbreiterten Haltestelle barrierefrei umgestaltet werden, damit auch Rollstuhlfahrern das problemlose Ein- und Aussteigen und das Passieren der Haltestelle ermöglicht wird.
  • 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, spätestens zur Sitzung des Stadtrates am 11.10.2022 folgendes vorzulegen: den Entwurf der Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2023, den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2023, Prioritätenliste zum Vermögenshaushalt 2023, eine Terminfolge für die Besprechungen zur Haushaltsberatung („AG Haushalt“) ab dem 01.11.2022. 2. Die vorbereitenden Besprechungen zum Haushalt („AG Haushalt“) finden öffentlich statt.
  • Die Stadt Eisenach übernimmt auf Grundlage von§ 64 ThürKO eine Bürgschaft zur finanziellen Absicherung des Investitionsprojektes „Mehrzweckgebäude" der Sportbad Eisenach GmbH und legt diese umgehend zur Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die überplanmäßige Ausgabe für die Weiterführung der Abfallberäumung auf öffentlichen Flächen in der Haushaltsstelle 12000.620000 in Höhe von 19.700,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltstelle 05200.162000 – Wahlen – Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von 19.700,00 €.
  • Die Außerplanmäßige Ausgabe in der HHSt. 58010.940060 Projekt Projekt „Mehr Natur für Hötzelsroda“ in Höhe von 10.960,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch die Fördermittel in der Haushaltsstelle 58010.361060 in Höhe von 9864,00 Euro sowie über einen Abgang auf Haushaltsrest in der HHSt. 88940000/ Hochbaumaßnahmen Ortsteile in Höhe von 1096,00Euro.
  • Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.960900 (Mühlgrabenbrücke Wilhelm-Rinkens-Straße) in Höhe von 60.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mitteln in der Haushaltsstelle 63000.960010 (Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz).

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.10.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die Gebührensatzung für das Stadtarchiv der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
  • Die Stadt Eisenach erklärt das Ausscheiden als Gesellschafterin der Flugplatz Eisenach – Kindel GmbH (FPG) gem. § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen zum Ausscheiden der Stadt Eisenach abzugeben und die erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.
  • Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), Herrn Andreas Neumann, wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung Frau Annette Krumrey bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
  • 1. Der Nachhaltigkeitsstrategie, welche im Rahmen des Projektes „Global Nachhaltige Kommune Thüringen“ von Dezember 2020 bis April 2022 erarbeitet wurde, wird zugestimmt. Die Nachhaltigkeitsstrategie stellt eine verbindliche Leitschnur für die nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene in Eisenach dar. 2. Das dazugehörige Handlungsprogramm der Nachhaltigkeitsstrategie wird im Grundsatz bestätigt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Handlungsprogramms vorzubereiten und regelmäßig zu evaluieren und durch Berichterstattung über die gemachten Fortschritte und ggf. auftretende Schwierigkeiten den Stadtrat zu informieren. 3. Das im Rahmen des Projekts von Kernteam (Verwaltung) und Steuerungsgruppe erarbeitete Handlungsprogramm wird als „lebendiges Handlungsprogramm“ kontinuierlich weiterentwickelt. Wesentliche Änderungen wie Maßnahmen und Projekte sind den politischen Gremien der Stadt Eisenach zur Beratung und ggf. Beschlussfassung vorzulegen. 4. In Beschlussvorlagen und Stellungnahmen der Verwaltung werden im Rahmen eines Nachhaltigkeitschecks sämtliche Vorhaben geprüft, inwiefern diese Auswirkungen auf die formulierten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie haben. 5. Basis hinsichtlich einer erfolgreichen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Verstetigung des Nachhaltigkeitsmanagements als Bündelungs- und Koordinationsstelle der einzelnen Maßnahmen der Strategie, sowie des regelmäßigen Austauschs zwischen Kernteam und Steuerungsgruppe.
  • Der Beschluss des Stadtrates vom 21.01.2011, Beschluss-Nr. StR/0309/2011 über die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung wird ab 01.01.2023 aufgehoben.
  • 1. Die Zugehörigkeit der Stadt Eisenach zur Destinationsmanagementorganisation (DMO) Welterberegion Wartburg Hainich e. V.. 2. Die bestehende Mitgliedschaft im Regionalverbund Thüringer Wald e.V. bleibt unberührt. 3. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, bis zum 31.10.2023 die Mitgliedschaften zu Ziffer 1. und 2. zu evaluieren und dem Stadtrat das Ergebnis als Berichtsvorlage vorzulegen, um die Effekte (Zum Beispiel: In welche Kampagnen wurde Eisenach mit aufgenommen? Haben sich neue Kooperationen für die Stadt ergeben? Welche konkrete Unterstützung hat sich ergeben?) für die Stadt Eisenach zu ermitteln.
  • 1. Für die kommunalen Liegenschaften wird ein Energiemanagementsystem aufgebaut und kontinuierlich betrieben werden. 2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für den Aufbau des Energiemanagementsystems und stellt den kontinuierlichen Betrieb sicher. 3. Mit dem Aufbau und der Beauftragung eines Energiemanagementsystems (Ziffer 1. und 2. des hiesigen Beschlusses) mittelbar oder unmittelbar verbundene Personal-stellenaufwüchse und/oder damit verbundene Stellenplanänderungen werden mit dieser Beschlussfassung ausdrücklich nicht beauftragt. Sollten diese entstehen, ist der Stadtrat hierüber durch Berichtsvorlage unverzüglich in Kenntnis zu setzen und hat hierüber Beschluss zu fassen. 4. Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Stadtrat regelmäßig zu unterrichten.
  • 1. Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus. 2. Der Ankündigung zur rückwirkenden Inkraftsetzung der 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) im Amtsblatt am 8. Dezember 2022 wird zugestimmt.
  • Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagengebührensatzung) entsprechend der Anlage 1.
  • Der Stadtpark der Stadt Eisenach wird im „Konzept Grünflächenpflege und - entwicklung“ in der Anlage 3.1 „Definition zur Einordnung von Grünanlagen in Service-Level“ in das Servicelevel 1 „Grünanlagen von besonderer repräsentativer denkmalpflegerischer, gestalterischer oder öffentlichkeitswirksamer Bedeutung mit sehr hohem Pflegeaufwand“ eingeordnet. Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.11.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • 1. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Höhe der in § 3 der Haushaltssatzung 2022 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten späterer Haushaltsjahre (12.977.150 €). 2. Die Aufhebung der Sperre durch den Haupt- und Finanzausschuss ist möglich, sofern für die einzelne Maßnahme dargelegt wird, dass die Finanzierung vollständig gesichert und der Ausgleich des Vermögenshaushaltes in den Jahren 2023 bis 2025 hierdurch nicht gefährdet wird.
  • Eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 46400.672000 – Erstattung an andere Gemeinden – in Höhe von 18.000,00 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in Haushaltsstelle 46400. 678000 – Erstattungen Covid-19 Tests freie Träger.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 36.267,00 € in der Haushaltsstelle 21100.940700 – Grundschulen, Umsetzung Projekte zum Klimaschutz. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstellen 22500.940700 – Regelschulen, Umsetzung Projekte zum Klimaschutz in Höhe von 18.134,00 € und aus der Haushaltsstelle 23000.940700 – Gymnasien, Umsetzung Projekte zum Klimaschutz in Höhe von 18.133,00 €.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.11.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 02400.653000 – Bekanntmachungen – in Höhe von 18.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einnahmen in Haushaltsstelle 79110.170005 – Zuweisung des Bundesprojektes „Die Ordnung des Verkehrs jenseits des Personenbeförderungsgesetzes“.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 03000.655100 – Prüfgebühren für Rechnungsprüfungen in Höhe von 80.000 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 90000.001000 – Grundsteuer B in Höhe von 60.000 € sowie 05200.162000 – Wahlen, Erstattung vom Wartburgkreis in Höhe von 20.000 €.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 26.261,20 € in der Haushaltsstelle 20010.638000 – Schulverwaltung Kosten des Schwimmunterrichts. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 29000.639000 – Kosten der Schülerbeförderung in Höhe von 26.261,20 €.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 11060.658000 – Kostenerstattung an Bundesdruckerei für Personalausweise und Reisepässe in Höhe von 20.000 €.  Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 11060.100000 – Verwaltungsgebühren in Höhe von 20.000 €.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 13000.550000 – Haltung von Fahrzeugen i.H.v. 30.000 €. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in der HHSt. 13000.655000 – Gutachten Bedarfs- und Entwicklungsplan i.H.v. 10.000 € sowie in der HHSt. 13000.655200 – Löschwasserbedarfsanalyse i.H.v. 20.000 €.

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 01.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt:

  • Den Ankauf von folgenden zwei Kunstwerken, die im Rahmen der Kunstprojekte „Übersetzen“ innerhalb des Jubiläumsjahres „500 Jahre Bibelübersetzen“ entstanden sind: 1. „50“ von der Künstlerin Lina Bertelt in Höhe von 8.000,00 € 2. „The Mission“ vom Künstler Hermann Grüneberg in Höhe von 20.000,00 €.
  • Die Anfertigung eines künstlerischen Portraits von Eisenachs Ehrenbürgerin Avital Ben-Chorin in Höhe von 8.500,00 €.
  • Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2022 entsprechend der Anlage 1.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • 2 Mitglieder in die Steuerungsgruppe Fairtrade zu entsenden: Als Stadtratsmitglieder werden Frau Karin May (DIE LINKE) und Frau Diana Artschwager (für die CDU) in die Steuerungsgruppe berufen.
  • die Entsendung der Oberbürgermeisterin, Katja Wolf, in das Kuratorium der Stiftung Lutherhaus Eisenach der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
  • die Gebührensatzung für das Stadtarchiv Eisenach entsprechend der Anlage 1.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und 2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 275.501,17 EUR auf neue Rechnung zuzustimmen. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.
  • Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen, der Anpassung der Entgelte im aquaplex zum nächst möglichen Termin in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Form zuzustimmen mit folgenden Änderungen: 1. Die Kindertarife in den Kategorien „Halle“ und „Freibad“ werden nicht erhöht. 2. Die Eintrittspreise der Kategorie „Sauna“ werden zusätzlich zur vorliegenden Erhöhung um weitere 0,50 Euro erhöht.
  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Unternehmenssatzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR der vom Verwaltungsrat der VUW in seiner Sitzung am 18.10.2022 einstimmig beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zu.
  • Der Stadtrat nimmt den in der Verwaltungsratssitzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR am 18.10.2022 gefassten Beschluss zur Erhöhung Beförderungstarifes gemäß beigefügter Tarifmatrix und entsprechend angepassten Tarifbestimmungen zur Kenntnis und stimmt dem Beschluss zur Erhöhung des Beförderungstarifes ab 01.01.2023 gemäß beigefügter Tarifmatrix und entsprechend angepassten Tarifbestimmungen zu.
  • Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 360.887,50 € in Haushaltsstelle 90000.845100 – Aufhebung festgesetzter Nachzahlungszinsen. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 90000.00300 – Gewerbesteuer.
  • Abweichend vom Beschluss vom 10.09.2019 (Vorlage-Nr. 0059-AT/2019; Beschluss-Nr. StR/0044/2019), wonach die Obergrenze der Kosten zur Sanierung des Werkstattgebäudes und Neubau Fundus nach Brand im Landestheater Eisenach, auf 4,5 Mio. Euro und der städtische Anteil von 37,5% gleich:1.687.500,00 Euro-nicht überschritten werden soll (lfd. Nr. 5), stimmt der Stadtrat, wegen der aktuellen Baukostensteigerung, einer Erhöhung auf 5.686.344,00 Euro Gesamtkosten und dem Städtischen Anteil von 37,5%  gleich: 2.132.379,00 Euro zu. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt eine veränderte Finanzierungsvereinbarung mit den Zuwendungsgebern (Freistaat Thüringen, Wartburgkreis) abzuschließen, in welcher die anteiligen städtischen Zahlungen für 2023 auf 689.000,00 € und für 2024 auf 500.000,00 € festgelegt werden.
  • Die Weitergabe von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 211.855,00 € an die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH – auf Grundlage der Bewilligung der Zuwendung durch das Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
  • Die Teilnahme der Stadt Eisenach an der EFRE-Förderperiode 2021-2027 (Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) mit folgenden zwei Projekten: StadtparkERLEBNIS Eisenach: Aufwertung des Stadtparks als innerstädtischer Naturerholungsraum, Wartburg-Arena-Eisenach: Bau einer Wettkampf,- Vereins-, Schulsport- & Veranstaltungshalle und die damit verbundene Bereitstellung des Mitleistungsanteils im städtischen Haushalt 2023 bis 2027.
  • Die Richtlinie der Stadt Eisenach zur Förderung von Umbaumaßnahmen zur Revitalisierung von Erdgeschossräumen in der Innenstadt im Rahmen des Projektes „Goldschmiede Eisenach“ (Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“).
  • 1. Zur Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern auf dem Grundstück der Gemarkung Eisenach, Flur 46, Flurstück 3389/6 (siehe Anlage 1 - Karte des Geltungsbereiches) wird der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 7 „Am Erbstal“ aufgestellt. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen.
  • 1. Zur Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern auf dem Grundstück der Gemarkung Eisenach, Flur 94, Flurstück 9781/18 (siehe Anlage 1 - Karte des Geltungsbereiches) wird der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 52 „Neue Mühle – Trenkelhofer Straße“ aufgestellt. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen.
  • 1. Zur Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern auf den Grundstücken der Gemarkung Eisenach, Flur 94, Flurstück 9574, 9574, 9576, 9577, 9678, 9584, 9585, 9586, 9587, 9588, 9589, 9590, 9591, 9592, 9593, 9594, 9595, 9598, 9599, 9603, 9604, 9605, 9606, 9607, 9608, 9609, 9610, 9611, 9612, 9613, 9614 und 9615 (siehe Anlage 1 - Karte des Geltungsbereiches) wird der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 53 „Hofferbertaue“ aufgestellt. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgen.
  • Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
  • Die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung).
  • Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach (Grünanlagensatzung) entsprechend der Anlage 1.
  • Aus Gründen des gewachsenem Pietätsanspruchs unter Betrachtung einer zeitgemäßen Bestattungskultur wird die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Umsatzbesteuerung auf Grabnutzungen zum Anlass genommen, die Oberbürgermeisterin mit der Vorbereitung folgender Änderung der Friedhofssatzung zum Angebot an Urnengemeinschaftslagen zu beauftragen: Die bisher drei angebotenen Formen von Urnengemeinschaftsanlagen werden gestalterisch in eine umsatzsteuerfreie Variante – Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Benennung- zusammengeführt.
  • 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Fortschreibung der Spiel – und Sportstättenleitplanung zu veranlassen und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. In Vorbereitung der Erarbeitung der SPPL ist gemeinsam mit dem Kreissportbund und dem Stadtrat eine Auswahl der Objekte vorzunehmen, welche innerhalb eines Realisierungshorizonts bis 10 Jahre liegen.
  • Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. Mit dem Eigentümer bzw. den Verantwortlichen der polizeihistorischen Sammlung Eisenach, dem Feuerwehrmuseum Eisenach und der Sammlung des Bahnsozialwerks Eisenach in Kontakt zu treten, um zu prüfen wie diese Sammlungen für eine gemeinsame Ausstellung in der Stadt Eisenach - unter Einbindung der hierfür zuständigen Gremien und Akteure - genutzt werden können. 2. Hierzu soll insbesondere geprüft werden, a) die Art der Ausstellung (Dauerleihgabe oder Erwerb); b) die Auswahl des Ausstellungsortes (idealerweise im Innenstadtbereich); c) die wissenschaftliche Begleitung durch eine Kooperation mit einem Institut und/oder einer Hochschule für Polizei und Verwaltung und d) die Kontaktaufnahme mit bestehenden Sammlungen und dem Polizei Museums Verbund. 3. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat der Stadt Eisenach als Berichtsvorlage bis spätestens zum 31.10.2023 vorzulegen.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960005 (Erschließung Palmental) in Höhe von 450.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mitteln in der Haushaltsstelle 63.000.960010 (Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz – 140.000 €), in der Haushaltsstelle 63000.960130 (Gehwege im Zuge Breitbandprojekt – 140.000 €) sowie in der Haushaltsstelle 63000.983100 (Umlage an TAV für innerörtliche Investitionen – 170.000 €).
  • Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt den Widerruf der Optionserklärung zum 01.01.2023 abzugeben, welche für den gesamten umsatzsteuerlichen Bereich einschließlich des optimierten Regiebetriebes (Fachbereich Infrastruktur) gilt.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

  • 1. Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt die nachstehenden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach als Schiedspersonen: Herrn Dr. Benno Kretzschmar als Schiedspersonen für die Schiedsstelle I - Süd/Mitte/West, Herrn Rüdiger Armbrust als Schiedsperson für die Schiedsstelle II, - Ost und Ortsteile, Herrn Klaus-Dieter Schindler als Schiedsperson für die Schiedsstelle III, - Nord, für die Dauer von 5 Jahren (Amtszeit von 2023 – 2027). 2. Die Schiedspersonen vertreten sich bei Abwesenheit und Krankheit untereinander.

 

Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder unter www.eisenach.de --> Rathaus --> Stadtrat & Gremien --> Ratsinfosystem unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.

 

 

 

gez. Katja Wolf

Oberbürgermeisterin