Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus beschließt:
- Die Aufnahme der Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen entsprechend der als Anlage 2 beigefügten Prioritätenliste in den Haushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2023 als Empfehlung gegenüber dem Stadtrat mit folgenden Änderungen: Aufnahme der Änderungen aus der Änderungsliste zur Prioritätenreihung; Aufnahme der Maßnahmen 38 – Wanderparkplatz – und 55 – Traglufthalle – in die reduzierte Prioritätenliste
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.01.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr beschließt:
- Den als Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan 2023 für den Kommunalwald der Stadt Eisenach - erstellt durch das Thüringer Forstamt Marksuhl.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.02.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- 1. Herrn Philipp Hofmann und 2. Herrn Ottomar Schäfer als Delegierte für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln vom 23. – 25. Mai 2023 zu benennen.
- Das Stadtratsmitglied, Herr Ottomar Schäfer, wird Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
- Herr Ottomar Schäfer wird mit sofortiger Wirkung als Nachfolger für Herrn Dr. René Kliebisch zum Verbandsrat des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) bestellt.
- Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung 2020 der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt.
- Für den Jahresabschluss 2020 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Dr. Uwe Möller sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 entlastet.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für das Geschäftsjahr 2023 zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 19.301.704,18 EUR zu.
- Der Stadtrat nimmt die 2. Änderungssatzung zu der Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grund- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist sie zu weiteren Beratungen in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport.
- 1. die Erhöhung des Sachkostenzuschusses der freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Eisenach von derzeit 10,00€ pro Platz und Monat auf 20,00€ ab 01.01.2023. 2. die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zum Stichtag 31.12.2023 eine Evaluation der Elternbeiträge hinsichtlich der Weitergabe der unter 1. beschlossenen Entlastung vorzunehmen und den Sachkostenzuschuss dem Stadtrat zum Ende des 2. Quartals erneut zum Beschluss vorzulegen.
- 1. die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2). 2. Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen. 3. Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
- die Verteilung der Mittel aus der Investitionspauschale 2023 und 2024 für Schulgebäude gem. § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) des Landes Thüringen in Höhe von jeweils rund 452.000,00 €, vorbehaltlich der zu erwartenden Bescheide, für die Maßnahmen im Jahr 2023 Jakob-Schule Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 €, Georgenschule Dachgeschossausbau in Höhe von 300.000,00 € und für die Maßnahme Elisabethgymnasium Sanierung Kellergeschoss in Höhe von 70.000,00 € sowie für die Maßnahmen im Jahr 2024 Jakob-Schule Finanzierung der Forfaitierung in Höhe von 81.130,00 €, Georgenschule Dachgeschossausbau in Höhe von 70.000,00 € und für die Maßnahme Elisabethgymnasium Sanierung Kellergeschoss in Höhe von 300.000,00 €.
- 1. Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 2 im Bereich des Ortsteils Hötzelsroda; die südliche OD Grenze soll am Kreisverkehr Netzknoten (NK) 5028 018 B liegen (neue Ortsdurchfahrt umfasst Netzknotenabschnitt 5028 018 B – 4928 004); 2. Auflösung der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 505 im Bereich des Ortsteils Wartha-Göringen; die OD Grenzen werden wegen durchgehend einseitiger Bebauung aufgelöst; 3. Auflösung der Ortsdurchfahrt der Stadt Eisenach an der Kreisstraße K 17 im Bereich des Ortsteils Wartha-Göringen (in Richtung Hessische Landesgrenze); die OD Grenzen werden wegen durchgehend einseitiger Bebauung aufgelöst
- Die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach (Baumschutzsatzung) entsprechend der Anlage 1 mit folgender Änderung der Anlage 1: § 3 (1) Satz 1 wird wie folgt geändert: „Geschützte Bäume im Sinne dieser Satzung sind: 1. Einzelbäume mit einem Stammumfang gleich oder größer als 35 cm. 2. Bleibt unverändert; 3. Bleibt unverändert“
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus zu seiner nächsten Sitzung eine Übersicht in Form einer Berichtsvorlage vorzulegen, die folgende Informationen enthält. 1. Darstellung aller wichtigen und prüfpflichtigen Ingenieurbauwerke (z.B. Brücken und Stützmauern) sowie Kreuzungen in Verantwortung der Stadt Eisenach einschließlich Baujahr; 2. Einschätzung des Zustandes und der erwarteten Lebensdauer des Bauwerkes; 3. Wenn vorhanden, die Ergebnisse der letzten Prüfung und das Datum der nächsten Prüfung; 4. Geschätzte Investitionskosten bei Sperrung durch Prüfung, Ende der Lebensdauer oder sonstige Ausfallgründe; 5. Wenn bekannt, Jahr der geplanten Sanierung oder Erneuerung; 6. Wenn bekannt, mögliche Förderprogramme zur Finanzierung. Die Übersicht ist aktuell zu halten und dem o.g. Ausschuss jährlich vor der Haushaltsaufstellung im Herbst in Form einer Berichtsvorlage vorzustellen.
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, eine externe Evaluation und Überprüfung (im Folgenden Prüfung genannt) des Thüringer Museums zu beauftragen und die Ergebnisse dem Stadtrat nach Abschluss vorzulegen. Die Prüfung soll sich an den Standards für Museen des Deutschen Museumsbundes orientieren und mindestens folgende Schwerpunkte abdecken: 1. Depotführung, Depotzustand und Dokumentation des Bestands, 2. Museumsmanagement, 3. Überprüfung und Bewertung der aktuellen Sammlungsstrategie. Die Ergebnisse der Prüfung sollen in einem schriftlichen Bericht dem Stadtrat bis Januar 2024 zur Verfügung gestellt werden und sind Grundlage für eine Fortschreibung des Museumskonzepts. Die Struktur des Berichtes ist der prüfenden Institution freigestellt, die Prüfergebnisse sollen durch die Kennzeichnungen Hinweis (H), Mangel (M), schwerwiegender Mangel (SM) erkennbar sein. Dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu dessen Sitzungen Bericht über die Beauftragung und Durchführung der Prüfung zu erstatten. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat zu seiner nächsten Sitzung den Finanzplan einschließlich der Unterlagen gem. § 62 ThürKO als Beschlussvorlage auf Basis der beschlossenen Haushaltssatzung 2022 vorzulegen. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.
Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder unter www.eisenach.de -> Rathaus -> Stadtrat & Gremien -> Ratsinfosystem unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.
gez. Katja Wolf
Oberbürgermeisterin