Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- 1. Das Stadtratsmitglied, Herr Tobias Dietzel, wird Mitglied im Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport.; 2. Die Berufung von Herrn Marcel Brader als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport.
- 1. Unter Verzicht auf eine zweite Beratung nach § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Änderungen der Verwaltung sowie der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen; 2. Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2023; 3. Den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 nach § 62 ThürKO.
- Herr Thomas Engel wird mit sofortiger Wirkung als Nachfolger*in für Herrn Uwe Schenke zum stellvertretenden Verbandsrat des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) bestellt.
- Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), Frau Kristin Lemm, wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung Herr Tobias Dietzel bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
- Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2023 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 473.429,99 EUR zuzustimmen. Der Ausgleich erfolgt 1. in Höhe von 300.000,00 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie 2. in Höhe von 173.429,99 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
- Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt: 1. Die Ausschreibung der neuen Geschäftsführung vor dem Hintergrund einer erweiterten EWT zeitnah unter Berücksichtigung des künftigen Aufgabenportfolios, welches Wirtschafts- & Tourismusforderung sowie Stadtmarketing umfasst, zu initiieren; 2. Die aktuelle personelle und organisatorische Struktur und die Aufgaben der EWT zu analysieren und dem Stadtrat zu berichten; 3. Nach erfolgter Nachbesetzung der Geschäftsführung einen überarbeiteten und finanziell hinterlegten Strukturvorschlag unter Einbeziehung des Tourismus zu erarbeiten und diesen erneut zum Beschluss vorzulegen. 4. Die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturvorschlages „Eisenach Wirtschaft und Tourismus GmbH“ vorzubereiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
- 1. Aus Anlass des 100. Geburtstages der Ehrenbürgerin der Stadt Eisenach Avital Ben-Chorin im Jahr 2023 wird die sogenannte Esplanade offiziell als „Avital-Ben-Chorin-Platz“ benannt; 2. Das Straßennamensschild wird mit einer Zusatztafel versehen, auf welcher über die Bedeutung des Ortes informiert wird.
- 1. nach erfolgter Einbringung den in der Anlage zum Beschluss enthaltenen Satzungstexte der Freiflächengestaltungs- und Begrünungssatzung der Stadt Eisenach als Satzung; 2. die in der Anlage zum Beschluss in der rechten Spalte enthaltenen Satzungserläuterungen (kursive Schreibweise) als Selbstbindung des Stadtrates.
- den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Entwicklungsnetzwerk Hörselberge – Wartburg – Hainich – Werratal auf der Basis des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags.
- Die voraussichtlichen Gewinne der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Optimierten Regiebetriebs Fachbereich Infrastruktur für das Wirtschaftsjahr 2022, soweit sie nicht für laufende Investitionen verwendet worden sind, dem Eigenkapital als Rücklagen zuzuführen.
- 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt mit der städtischen Wohnungsgesellschaft eine vertragliche Vereinbarung zum Projekt O1 abzuschließen. In dieser vertraglichen Vereinbarung sind die Rückübertragung des Projektes an die Stadt Eisenach, die Grundstücksübertragung bzw. Erbbaurechtsvertrag und Finanzierung zu regeln; 2. Im Haushalt 2023 werden 634.000 € zur Finanzierung der erforderlichen Leistungen gemäß der Vorlage 1183-StR/2023 zur Verfügung gestellt; 3. Nach vollständiger Vorlage der Leistungsphase 3 inkl. aller Fachplanungen und der damit vorliegenden Entwurfsplanung und der Kostenberechnung entscheidet der Stadtrat über die Weiterführung des Projektes O1.
- Die Beantragung der Fördermittel für die Verlegung der Bushaltestelle Alexanderstraße über die Städtebauförderung (Förderquote 80 %) für 2024 und die Erweiterung der Baumaßnahme auf den Ausbau der Alexanderstraße zwischen Wydenbrugkstraße und Marktgasse.
- Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird folgt geändert: Im § 18, Anfragen, Absatz 2 wird nach dem Satz 1 folgender Satz neu eingefügt: „Die zur Sitzung des Stadtrates eingereichten Anfragen werden spätestens 13 Kalendertage vor der Sitzung des Stadtrates in das Ratsinformationssystem eingestellt.“ (Der weitere Wortlaut bleibt unverändert.) Der Antrag der FDP-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.
Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder unter www.eisenach.de --> Rathaus --> Stadtrat & Gremien --> Ratsinfosystem unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.
Katja Wolf
Oberbürgermeisterin