Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Eisenach

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 09.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die Stadt Eisenach gewährt der Sportbad Eisenach GmbH eine Kapitaleinlage in Höhe von 500.000,00 Euro zur Unterstützung der Finanzierung der Maßnahmen Multifunktionsgebäude und Breitbandausbau.
  • 1. Der Vertrag zwischen der Stadt Eisenach und der Stiftung Automobile Welt Eisenach vom 12.03.2014 zur Betreibung des Automobilmuseums wird wie folgt geändert: „Der § 4 Abs. 1 des in Rede stehenden Vertrages erhält folgende Fassung: Die Stadt gewährt der Stiftung zur Absicherung der Betreibung des Museums ab dem Jahr 2014 bis zum Jahr 2025 einen Personal- und Sachkostenzuschuss (brutto) wie nachstehend aufgeführt:

          2014         31.000,00 €   (anteilig)                                 2020   23.250,00 €

          2015         31.000,00 €                                                   2021   21.700,00 €

          2016         29.450,00 €                                                   2022   20.150,00 €

          2017         27.900,00 €                                                   2023   20.150,00 €

          2018         26.550,00 €                                                   2024   20.150,00 €

          2019         24.800,00 €                                                   2025   20.150,00 €

 

          Für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wird weiter der Personal- und Sachkostenzuschuss in Höhe der für das Jahr 2022

          vereinbarten Summe von 20.150,00 € in vier Quartalsraten gezahlt. Einzelheiten zum Finanzierungsbedarf des Museums

          sind aus dem Betreiberkonzept der Stiftung in Anlage 1 zu entnehmen. Der Personal- und Sachkostenzuschuss ist an keine

          Gegenleistung gebunden.“, 2. Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 32120.715100 – Zuschuss an

          Stiftung "automobile welt eisenach" in Höhe von 550 €. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle

          32100.600000 – Veranstaltungen und Ausstellungen in Höhe von 550 €.

  • Den Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen im Stadtgebiet Eisenachs, der als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist mit folgenden Änderungen: 1. Die Obergrenze 23 MWp die sich auf das 15 % -Ziel bezieht, ist zu streichen., 2. Die Staffelung wird aus der Bewertungsmatrix gestrichen. Statt einer Staffelung hat eine Einzelprüfung zu erfolgen., 3. zu den generellen Ausschlusskriterien im Punkt 3: „Flächen hoher landwirtschaftlicher Bonität (Acker-Grünlandzahl >60) bleiben der Landwirtschaft vorbehalten“, wird in der Bodenwertzahl geändert auf: „Acker-Grünlandzahl > 35.“
  • Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 des optimierten Regiebetriebes Amt für Infrastruktur und den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020, 2. die Verwendung des Jahresgewinns 2020 in Höhe von 1.314.134,89 € zur Tilgung des Verlustvortrags des optimierten Regiebetriebs Amt für Infrastruktur.
  • Für den Jahresabschluss 2020 des optimierten Regiebetriebes Amt für Infrastruktur wird die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf in ihrer Position als Werkleiterin auf Grundlage des „Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2020“ entlastet.
  • Die Stadt lobt für die Gestaltung der Säulenmauer in der Heinrich-Zieger-Straße einen Wettbewerb aus. Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel im Kunstunterricht), Künstlerinnen und Künstler usw. werden durch die Verwaltung in geeigneter Weise aufgefordert, Gestaltungsvorschläge in Wort und Bild zur Aufwertung einzureichen. Der Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Stadtentwicklung erfasst in seinem Amt die Vorschläge und bildet eine Jury, die die Entwürfe bewertet und die besten prämiert. Die Stadt Eisenach gewährt dem Wettbewerbssieger jegliche Unterstützung bei der Umsetzung seines Vorschlages, zum Beispiel durch die Bereitstellung eines Gerüstes, von Material und Farben usw. Ist der Wettbewerbssieger nicht in der Lage, seinen Vorschlag selber zu realisieren, so obliegt dies dem optimierten Regiebetrieb. Der Antrag der BfE-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.05.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport beschließt:

  • Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2023 entsprechend der Anlage 1, vorbehaltlich des Eintretens der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2023.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 31.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960000 (Straßenanbindung Tor zur Stadt an die Bahnhofstraße) in Höhe von 30.000 €. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Haushaltsstelle 63000.960010 (Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz).
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960001 (Äußere Erschließung „Tor zur Stadt“) in Höhe von 25.000 €. Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Einnahmen in der Haushaltsstelle 63000.347001 (Tor zur Stadt – Refinanzierung äußere Erschließung durch den Investor).
  • die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960035 – Ausbau Hörscheler Straße in Neuenhof – in Höhe von 26.500,00 Euro. Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 63000.983100 – Umlage TAVEE für innerörtliche Investitionen – in Höhe von 20.000,00 Euro sowie über die Haushaltsstelle 76060.960000 – Öffentliche Bushaltestellen – in Höhe von 6.500,00 Euro.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.06.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Der Stadtrat stimmt der Verlängerung des Erbbauvertrages zwischen der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion mbH (GFG) und der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) um 50 Jahre (bis zum 31.03.2102) zu. Alle weiteren Paragrafen der bestehenden Erbbaurechtsverträge bleiben unberührt.
  • Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen im Haushaltsjahr 2023 gemäß der durch den Stadtrat der Stadt Eisenach beschlossenen Haushaltssatzung im Jahr 2023 in maximaler Höhe von 17.600,00 Euro. Entsprechend der Anzahl an Kindern und Jugendlichen in den Ortsteilen verteilt sich die Gesamtsumme:

          Ortsteil Berteroda: 211,00 €

          Ortsteil Hötzelsroda: 5.364,00 €

          Ortsteil Madelungen: 1.386,00 €

          Ortsteil Neuenhof/ Hörschel: 2.170,00 €

          Ortsteil Neukirchen: 1.567,00 €

          Ortsteil Stockhausen: 1.748,00 €

          Ortsteil Stregda: 4.581,00 €

          Ortsteil Wartha-Göringen: 573,00 €.

 

          Der Stadtrat der Stadt Eisenach beauftragt die Stabsstelle Soziale Stadt für die verwaltungsmäßige Umsetzung der

          Finanzierung auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.

  • Die Nachbesetzung von Frau Nadia Jula Schwedler als Mitglied des Kulturbeirates in der Sparte Tourismus.
  • Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2023 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 303.000,00€ entsprechend der anhängenden Prioritätenliste.
  • Vorbehaltlich einer 100%-Förderung im Fachdienst 51 Stadtentwicklung eine zusätzliche Stelle für eine*n Sachbearbeiter*in Klimaschutzmanagement befristet für die Dauer von 3 Jahren (Projektzeitraum) im Stellenplan aufzunehmen.
  • Den Beitritt der Stadt Eisenach zum Flächen- und Maßnahmenpool des Wartburgkreises hinsichtlich der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für durch Bauvorhaben begründete Eingriffe in die Natur und Landschaft.
  • Für den im Lageplan dargestellten Bereich der Gemarkung Hötzelsroda (Anlage 1 - Geltungsbereich) wird der antragsgemäßen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zugestimmt.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000,00 € in der Haushaltstelle 46060.940010 –Jugendclub „Alte Posthalterei“, Georgenstraße 52 – zur Neueindeckung des Dachs. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 61500.940000 – Goldschmiedenstraße 1, Fassadensanierung.
  • Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Friedhofssatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.
  • Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus.
  • 1. Die Durchfahrung des Nikolaitores mit motorisiertem Verkehr erfolgt nur noch durch das nördliche (große) Tor., 2. Das mittlere Tor bleibt dem Fußgänger und Fahrradverkehr vorbehalten., 3. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Verkehrsführung gemäß ihrer Zuständigkeit in Absprache mit den zuständigen Behörden zu ändern und dem zuständigen Ausschuss bis zu seiner Sitzung am 18.09.2023 zu berichten.
  • Der Satz im Punkt 7 des Stadtratsbeschlusses 0070-AT/2019 („Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2025 so ausgebaut werden, dass sie mindestens 15 % des Bruttostromverbrauchs erbringen kann“) wird wie folgt geändert: Die Photovoltaik in Eisenach soll bis 2030 so ausgebaut werden, dass sie mindestens 30 % des Bruttostromverbrauchs erbringen kann.

 

Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder unter www.eisenach.de -> Rathaus -> Stadtrat & Gremien -> Ratsinfosystem unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.

 

 

 

gez. Katja Wolf

Oberbürgermeisterin