Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Eisenach

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.07.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die Stadt Eisenach schließt mit der Reuterstadt Stavenhagen einen „Freundschaftsvertrag“.
  • Die nachstehend (und nochmals in der Anlage 1) aufgeführten Personen sind in die Vorschlagsliste für die Wahl der Erwachsenenschöffen der Stadt Eisenach für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 für den Bezirk des Amtsgerichtes Eisenach aufzunehmen.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Flugplatzgesellschaft Eisenach – Kindel (FPG) wird angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 91.766,40 Euro auf neue Rechnung zuzustimmen.
  • Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grund- und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach.
  • 1. das vorliegende Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1., 2. das Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2 und 2.1) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen., 3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Kenntnis zu setzen., 4. das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten., 5. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen Festsetzungen -Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3)., 6. die Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4 und 4.1)., 7. die Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der Rechtsaufsichtbehörde., 8. die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
  • 1. das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlagen 1) über die während des Beteiligungsverfahrens zum 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit als Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB); 2. das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Anlage 2) zum Abwägungsmaterial zu nehmen; 3. das Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen sowie Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen; 4. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen., 5. das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten; 6. den gemäß des Abwägungsergebnisses geänderten Bebauungsplanentwurf samt überarbeiteter Begründung mit Umweltbericht dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche Auslegung zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB einzuleiten.
  • 1. der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung, bestehend aus Teil I Begründung (Anlage 2) und Teil II Umweltbericht (Anlage 3), werden gebilligt; 2. die Durchführung einer erneuten und auf 3 Wochen verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) unter den Maßgaben von § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG); 3. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind in der Bekanntmachung darüber zu informieren, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden können (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
  • Die Gründung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kommunale Verkehrsüberwachung Wartburgkreis“ auf der Basis des vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrags.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 56000.940030 -Jahn-Sporthalle- in Höhe von 565.000,00 Euro für die Realisierung der laufenden Maßnahme „Sanierung und Erweiterung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle“. Die Deckung erfolgt durch 1. Minderausgaben in der Haushaltsstelle 59000.940000 – Wanderparkplatz Beginn Rennsteig - in Höhe von 470.000 € 2. Minderausgaben in der Haushaltsstelle 56000.940070 – Traglufthalle – in Höhe von 95.000 €.
  • 1. Der Stadtrat der Stadt Eisenach ermächtigt die Oberbürgermeisterin zum Abschluss des in der Anlage beigefügten Vertrages mit der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) zur Übernahme der Gebühren für Vereinsschwimmen., 2. Vertragsänderungen bedürfen keiner gesonderten Beschlussfassung des Stadtrates., 3. Über die Anerkennung von Preiserhöhungen der SEG ist jeweils ein gesonderter Beschluss des Stadtrates zu fassen.
  • Die Stadt Eisenach begleicht der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) die aus der unentgeltlichen Nutzung durch die Eisenacher Sportorganisationen resultierenden Einnahmeausfälle rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2022 in folgender Höhe:

           2019                     255.205,70 €

           2020                       68.385,78 €

           2021                       90.674,81 €

           2022                     177.905,27 €

           gesamt:                 592.171,56 €

          Die Gesamtsumme der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 592.171,56 € wird durch die Haushaltsstelle 90000.003000

          (Gewerbesteuer) gedeckt.

  • Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 58010.940050 „StadtparkErlebnis“ in Höhe von 135.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben des aus 2022 gebildeten Haushaltsausgaberestes in der Haushaltsstelle 61600.960051 Umsetzung Gemeindliches Entwicklungskonzept Neukirchen, Stöckhof Friedhof. Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.
  • Die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1.
  • Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage 1.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.08.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 11000.570200 – Ordnungsbehördliche Bestattungen – in Höhe von 40.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderausgabe in Höhe von 15.000,00 € in der Haushaltsstelle 11000.531000 – Miete Messtechnik Geschwindigkeitsüberwachung, durch Minderausgaben in Höhe von 5.000,00 € in der Haushaltsstelle 11000.570000 – weitere Verwaltung- und Betriebsausgaben – sowie durch Minderausgaben in Höhe von 20.000,00 € in der Haushaltsstelle 80000.715003 – Zuweisung zum Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 67000.960001 – Umrüstung Straßenbeleuchtung mit LED – in Höhe von 73.000,00 € vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel des Bundes. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 42.000 € in der Haushaltsstelle 67000.361001 – Landeszuweisung Umrüstung mit LED - und Mehreinnahmen in Höhe von 31.000 € in der Haushaltsstelle 67000.360001 – Bundeszuweisung Umrüstung mit LED.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.08.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02400.653100 – Sonstige Veröffentlichungen – in Höhe von 10.619,11 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 02200.571000 – Personalbeschaffungsmaßnahmen – in gleicher Höhe.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.09.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • 1. Der Stadtrat nimmt den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk sowie den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis., 2. Dem Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
  • Die außerplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen 1. 21100.675000 - Grundschulen, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 112.200,00 €, 2. 22500.675000 – Regelschulen, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 103.730,00 €, 3. 23000.675000 – Gymnasien, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 117.920,00 € und 4. 26000.675000 – Gemeinschaftsschule, Erstattungen Mehrkosten Heizungen Schulanlagen (ThürAEVG/E) i. H. v. 34.760,00 €. Die Deckung erfolgt jeweils über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200 – einmalige Leistung gem. ThürAEVG/E („Energiekrise“).
  • Die Mittel, die die Stadt Eisenach im Jahr 2024 aus der Theaterpauschale des Freistaates erhalten wird, in voller Höhe für das Landestheater Eisenach und die Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zu verwenden.
  • Die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Landestheaters Eisenach für die Jahre 2025 bis 2032.
  • Die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2025-2032.
  • 1. Die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2)., 2. Die Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen., 3. Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
  • 1. Das vorliegende Abwägungsprotokoll (Anlage 1) über die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden (Anlage 2) zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis., 2. das Abwägungsmaterial (Anlagen 1 und 2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen., 3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen., 4. das Abwägungsergebnis in einen 2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“ einzuarbeiten., 5. den 2. Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.1 „AWE- Stammwerk“, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 3). Die Begründung (Anlage 4: Teil I der Begründung) mit Umweltbericht (Anlage 5: Teil II der Begründung) wird gebilligt., 6. die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 2; 3 BauGB. Die Auslegung des 2. Entwurfes soll durch angemessen verkürzte Dauer auf 3 Wochen beschränkt werden. Die rechtskonforme Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen erfolgt auf der Homepage der Stadt Eisenach sowie durch öffentliche Auslegung in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung, Markt 22, 2. Obergeschoss., 7. die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des 2. Entwurfes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 2; 3 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.
  • Die Teilaufhebung des Beschlusses StR/0571/2022 (Vorlagen Nr. 1102-StR/2022) und damit verbunden die Beendigung der Teilnahme der Stadt Eisenach an der EFRE-Förderperiode 2021-2027 mit dem Projekt „StadtparkERLEBNIS Eisenach“. Die in diesem Rahmen bereitgestellten EFRE-Mittel für dieses Projekt werden freigestellt.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000,00 € in der Haushaltsstelle 46401.940000 „Kita Spatzennest, Hochbaumaßnahme“ zur Finanzierung der Mehrkosten. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 56000.361030 „Landeszuweisung Jahn-Sporthalle“ in Höhe von 50.000,00 € und aus Minderausgaben des aus 2022 gebildeten Haushaltsausgaberestes in der Haushaltsstelle 23000.940031 „Elisabeth-Gymnasium, Beschaffung Container“ in Höhe von 150.000,00 €.
  • Die außerplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 61500.960310 – Ausbau der Alexanderstraße zwischen Wydenbrugkstraße und Marktgasse - in Höhe von 82.000 €. Die Deckung erfolgt aus einer Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle 56000.361030, Landeszuweisung Jahn-Sporthalle.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.09.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und 2. dem Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 413.933,41 EUR auf neue Rechnung zuzustimmen. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.
  • 1. Das vorliegende Abwägungsprotokoll über die während des Beteiligungsverfahrens zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Ehemalige Gärtnerei Nebestraße“ eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit als Abwägungsergebnis gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (Anlage 1); 2. das Abwägungsmaterial (Originalstellungnahmen und Anlage 1) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen; 3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Kenntnis zu setzen., 4. das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten; 5. den gemäß Abwägungsergebnis aktualisierten Bebauungsplanentwurf samt überarbeiteter Begründung einschließlich Umweltbericht dem Stadtrat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, um eine neuerliche öffentliche Auslegung zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes gemäß § 4a Absatz 3 BauGB einzuleiten.
  • 1. Das vorliegende Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1., 2. das Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2.1 und 2.2) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen., 3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Kenntnis zu setzen., 4. das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten., 5. den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen (bestehend aus der Planzeichnung –Teil A- und den textlichen Festsetzungen -Teil B-) als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3)., 6. die Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4.1 und 4.2)., 7. die Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der Rechtsaufsichtbehörde., 8. die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
  • Das Konzept „Wasser in der Stadt – Trinkwasserspender“ zur Bereitstellung von allgemein zugänglichem Trinkwasser wird zur Umsetzung bestätigt.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 406.300,00 € in der Haushaltsstelle 46060.940010 – Jugendclub „Alte Posthalterei“, Georgenstraße 52 – zur Finanzierung der Mehrkosten und ergänzenden Leistungen. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in den Haushaltstellen 46060.361000 Landeszuweisung und 46060.361100 sanierungsbedingter Einnahmen in gleicher Höhe.
  • Die Schaffung von zwei neuen Stellen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Eisenach.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.10.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 11060.658000 – Kostenerstattung an Bundesdruckerei für Personalausweise und Reisepässe in Höhe von 25.000 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 11060.100000 – Verwaltungsgebühren in Höhe von 25.000 €.

 

Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder unter www.eisenach.de --> Rathaus --> Stadtrat & Gremien --> Ratsinfosystem unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.

 

 

 

gez. Katja Wolf

Oberbürgermeisterin