Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.11.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
- Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 56000.675000 – Erstattungen Mehrkosten Sportstätten (ThürAEVG/E) in Höhe von 42.169,50 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.061200 – einmalige Leistung gem. ThürAEVG/E („Energiekrise“).
- Die überplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen 1. 91210.807000 – Zinsen private Unternehmen in Höhe von 28.100,00 € und 2. 91210.807001 – Zinsen Wartburg-Sparkasse in Höhe von 1.400,000 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe in der Haushaltsstelle 91300.207000 – Zinseinnahmen.
- Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 58010.960010 (Sanierung Weg vom Kartausgarten ins Johannistal) in Höhe von 65.000€. Die Deckung erfolgt aus Mitteln in den Haushaltstellen 43610.985010 GU Heinrichstraße.
- Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.940100 – Hellgrevenhof, Hochbaumaßnahme in Höhe von 40.000 € zur Herstellung eines neuen 2. baulichen Rettungsweges am Gebäude „Gasthof am Storchenturm“. Die Deckung erfolgt aus Mitteln in der Haushaltstelle 43610.985010 GU Heinrichstraße.
- 1. Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.33300.520040 - Geräte und Ausstattungen - über den Betrag von 34.000,00 Euro. 2. Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 1.33300.577000 - Lehr- und Lernmaterial - über den Betrag von 1.000,00 Euro. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 1.33300.171000 - Landeszuweisungen.
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2.33300.935000 - Geräte und Ausstattungen - über den Betrag in Höhe von 80.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch eine Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 2.33300.361000 - Zuweisungen Land.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.11.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Übergang der städtischen Musikschule „Johann Sebastian Bach“ in die Musikschule des Wartburgkreises zum Schuljahreswechsel 2024/2025 zu organisieren. Ziel ist es, die musikalisch-pädagogische Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Wartburgregion langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Der Übergang soll analog der §§ 7 bzw. 8 des Zukunftsvertrages zwischen der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis erfolgen. Die erweiterte Musikschule des Wartburgkreises trägt künftig den Namen „Johann Sebastian Bach“. 2. Es wird bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 ein Zukunftskonzept erarbeitet, das unter anderem die musikalischen Ausbildungskriterien nach den Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) beinhaltet. Im zuständigen Ausschuss wird regelmäßig über den Stand der Erarbeitung berichtet.
- Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
- Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Wahlhelferentschädigungssatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
- Die kalkulatorischen Zinsen werden ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV mit Hilfe der Restwertmethode für die betreffenden städtischen Einrichtungen berechnet und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haushalterisch dargestellt.
- Der kalkulatorische Zinssatz wird ab dem 01.01.2024 entsprechend § 12 ThürGemHV auf 1,30 % festgesetzt. Der Zinssatz gilt für alle betreffenden städtischen Einrichtungen und ist bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
- Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen, 1. der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und 2. der Verrechnung des Jahresüberschusses in Höhe von 719.492,30 EUR mit dem Verlustvortrag sowie der Thesaurierung des darüber hinaus verbleibenden Betrages zuzustimmen. Die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) wird angewiesen, der Festlegung der Tarife zur Nutzung der Gesundheitswelt im aquaplex in der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Form mit Wirkung zum 15.11.2023 zuzustimmen.
- Der Stadtrat der Stadt Eisenach stimmt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 und 4 der Unternehmenssatzung der Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gkAöR der vom Verwaltungsrat der VUW in seiner Sitzung am 25.09.2023 einstimmig beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie der darin enthaltenen Kreditaufnahme i. H. v. 1.713.560 EUR und dem Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 1.000.000 EUR zu.
- Der Beschluss des Stadtrates Nr. StR/0596/2023 vom 07.02.2023 über die Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) wird aufgehoben.
- Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150.000 € in der Haushaltsstelle 56000.940010 – Werner-Aßmann-Halle, Hochbaumaßnahme zur Finanzierung der Erneuerung der Brand-meldeanlage. Die Deckung erfolgt aus Mitteln in der Haushaltstelle 43610.985010 GU Heinrichstraße.
- 1. In geeignete Form zu regeln, dass sämtliche Auflagen und Bedingungen des Bescheides des Tiefbauamtes der Stadt Eisenach vom 15.01.2019, AZ: 661603, sh. Anlage, für den im Markterkundungsverfahren verbindlich und ohne Vorvermarktung erklärten eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau der Deutschen Telekom in Eisenach analog zur Anwendung zu bringen sind. 2. Die strikte Einhaltung der Tiefbauvorschriften gemäß RSTO 12 ZTVO, ZTV SoB-StB 07, ZTV E-StB 09, ZTV A-StB hinsichtlich Verdichtung, Tragfähigkeit sowie Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen zu gewährleisten. 3. Bei Verstößen gegen die Auflagen und Bedingungen der Stadt Eisenach der Rechtsweg zu beschreiten. 4. Der Fachausschuss über den Ausbaufortschritt zu informieren ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 75000.715000 – Zuschuss Friedhofspflege i. H. v. 67.486,16 €. Die Deckung erfolgt vollumfänglich durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 80000.715003 – Zuweisung zum Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes.
- Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 52.500€ in der Haushaltsstelle 13000.935010 – Geräte und Ausstattungen (Feuerwehrpauschale). Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 13000.361190 – Landeszuweisung Feuerwehrpauschale – in Höhe von 52.500€.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus beschließt:
- Die Aufnahme der Prioritätenreihung der infrastrukturellen Maßnahmen entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Prioritätenliste in den Haushalt der Stadt Eisenach für das Jahr 2024 als Empfehlung gegenüber dem Stadtrat.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
- Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 02400.653000 – Öffentliche Bekanntmachungen (Amtsblatt) – in Höhe von 16.500 Euro. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in der Haushaltsstelle 02010.661000 – Mitgliedsbeiträge.
- Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 46.100,00 € in der Haushaltsstelle 22500.940040 – Wartburgschule, Hochbaumaßnahme – zur Finanzierung der Lagerräume. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 46401.360000 – Bundeszuweisung Kita Spatzennest.
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 12.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- 1. Das Stadtratsmitglied Herr Tobias Dietzel wird Mitglied im Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus und 2. Das Stadtratsmitglied Herr Thomas Bauer wird Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
- Die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1.
- Die Wahlhelferentschädigungssatzung entsprechend Anlage 1.
- 1. Frau Stadtamtsrätin Susanne Klopfleisch zur Wahlleiterin und 2. Herrn David Stötzer zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahl am 26. Mai 2024 zu bestellen.
- Als Nachfolger für das Aufsichtsratsmitglied der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT), Frau Heidrun Sachse, wird gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit sofortiger Wirkung Herr Jonny Kraft bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt.
- Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 320.000 € in der Haushaltsstelle 90000.845000 – Verzinsung von Steuererstattungen. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 90000.00300 – Gewerbesteuer.
- Die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 50100.712000 – Gesundheitsamt, Zuschuss an WAK – in Höhe von 308.172,18 € sowie die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 11300.672000 – Straßenverkehr, Erstattung an WAK gem. Zweckvereinbarung – in Höhe von 61.436,83 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.003000 – Gewerbesteuer.
- Die 2. Änderung der Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung in der Wartburgstadt Eisenach entsprechend der Anlage.
- Die Übernahme der Jugendkoordination gemäß §§ 11 und 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) für die Stadt Eisenach unter vertraglicher Förderung des Wartburgkreises. Dazu werden entsprechende Verträge zur Leistungserbringung mit den Trägern der Jugendhäuser in Eisenach Kinder- und Jugendzentrum „Nordlicht“, Stregdaer Allee 52, Eisenach – Diako Thüringen gGmbH, AWO-Jugendhaus „East End“, Gothaer Straße 125, Eisenach – AWO AJS gGmbH, Jugendhaus CVJM, Hinter der Mauer 3, Eisenach – CVJM Eisenach e.V. geschlossen.
- Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle in der Kindertageseinrichtung „Kindertraum“ zur Förderung eines Kindes mit Eingliederungshilfebedarf gem. § 99 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im Stellenplan.
- Das Radverkehrskonzept Eisenach 2030 (RVK 2030), bestehend aus den Anlagen 1 bis 4, als strategischen Maßnahmenplan für die zukünftige Ausgestaltung der Radverkehrsinfrastruktur in Eisenach. Das 7-Ziele-Leitbild ist verbindlich vom Stadtrat und der Verwaltung bei allen Belangen des Radverkehrs zu berücksichtigen. In 2027 und 2030 ist ein Evaluierungsbericht zu den Maßnahmen des RVK vorzulegen.
- Die gesamtstädtischen Leitziele (Anlage 1) für den „Masterplan Grün“ der Stadt Eisenach. Diese Leitziele dienen als Leitlinien für den Masterplan Grün und stellen methodisch die Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen und von Schwerpunkten dar und sind zugleich Leitschnur für zukünftige Entscheidungen und Prioritätensetzungen bezüglich der Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur.
- 1. Die Aufteilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 39 gemäß Anlage 1 in den a. Bebauungsplan Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof einschließlich der Änderung des Geltungsbereiches gem. Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 695/13, 695/10, 695/8, 692/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 114/1, 112, 110) und b. Bebauungsplan Nr. 39.2 „Auf dem Werraufer II“ Neuenhof gemäß Anlage 2 (Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 697/1, 115/1, 115/2, 861, 694/3, 114/5, 831/1, 838/1, 3/3, 840/1, 836/1, 859/1, 837/1); 2. den Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 3) sowie einem Erläuterungsbericht einschließlich Betrachtung umweltrechtlicher Belange (Anlage 4), zur frühzeitigen Unterrichtung; 3. die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der gleichzeitigen frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie 4. die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
- Der letzte Satz des Punktes 25 des Beschlusses StR/0186/2020 vom 14.07.2020 (Vorlagen-Nr.: 0070-AT/2019) wird wie folgt neu gefasst: „Einmal jährlich wird im Rahmen der Berichterstattung zum Klimaschutzschutzkonzept der Stadtrat über die gemachten Fortschritte und gegebenenfalls auftretenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung des 'Aktionsplans für mehr Klimaschutz' informiert.“
- Eine überplanmäßige Ausgabe im Deckungskreis 47 - Personal- und Sachkostenzuschüsse für Kindertagesstätten in freier Trägerschaft – in Höhe von 312.340 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 46400.162000 – Kindertageseinrichtungen; Erstattung von Gemeinden – in Höhe von 60.000 € und 90000.003000 –Gewerbesteuer – in Höhe von 252.340 €.
- Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.000,00 € in der Haushaltsstelle 79110.67500 – Erstattung Aufwendungen an GIS. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 08300.655000 Sachverständigen- und Gerichtskosten (8.000,00 €) und 02010.661000 Mitgliedsbeiträge (6.000,00 €).
Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.01.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder im Ratsinformationssystem der Stadt Eisenach unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.
gez. Katja Wolf
Oberbürgermeisterin