Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 6. Februar 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Herr Frank Rothe wird sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr.
  • 1. Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen. 2. Den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2024.
  • den Finanzplan der Stadt Eisenach mit dem ihm zu Grunde liegenden Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027.
  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den Wirtschafts- und Finanzplan der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für das Geschäftsjahr 2024 zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 18.468.789,00 EUR zu.
  • Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Eisenach – Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) wird angewiesen, dem Ausgleich des sich aus der Trennungsrechnung für das Geschäftsjahr 2024 ergebenden Fehlbetrages aus DAWI-Leistungen gemäß § 4 des Betrauungsaktes in Höhe von 675.912,71 EUR zuzustimmen. Der Ausgleich erfolgt 1. in Höhe von 300.000,00 EUR als Nachschuss gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages sowie 2. in Höhe von 375.912,71 EUR als Zuzahlung in die Kapitalrücklage der EWT gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
  • 1. Die erste Verlängerung der am 06.04.2022 ausgefertigten »Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 49 »Herrenmühlenstraße« wird als Satzung (Anlage 1) beschlossen. Die Verlängerung gilt für ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung. 2. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß §§ 17 Absatz 1 Satz 3 BauGB für den in den Anlagen 1 und 2 zur Satzung ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Eisenach Nr. 49 »Herrenmühlenstraße« Eisenach wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 15 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach beschlossen.
  • den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich zur städtebaulichen und erhaltensrechtlichen Entwicklung des Villengebietes „Marienhöhe“, Teilfläche der rechtskräftigen Erhaltungssatzung der Stadt Eisenach für den Bereich der „Südstadt“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vom 27.05.1998, als Maßnahmengebiet der Städtebauförderung oder vergleichbarer Förderprogramme zum Erhalt des baukulturellen Erbes.
  • die Artikelsatzung zur Aufhebung der Satzungen über das Erheben von Straßenausbaubeiträgen der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1 unter Verzicht auf die 2. Lesung gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. März 2024 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr der Stadt Eisenach beschließt:

  • den als Anlage beigefügten Forstwirtschaftsplan 2024 für den Kommunalwald der Stadt Eisenach - erstellt durch das Thüringer Forstamt Marksuhl.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • Dieaußerplanmäßigen Ausgaben in der Haushaltsstelle 61500.981100 - Rückzahlung von Fördermitteln - in Höhe von 14.535,00 € und in der Haushaltsstelle 61500.848100 - Zinsen für zurückzuzahlende Fördermittel - in Höhe von 3.312,00 €. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 63000.361935 – Ausgleichsleistung des Landes zum Wegfall von Straßenausbaubeiträgen/ Ausbau Hörscheler Str. in Höhe von 14.535,00 € und Minderausgaben der Haushaltsstelle 61500.848000 – Stadtplanung, Zinsen für zurückzuzahlende Fördermittel in Höhe von 3.312,00 €.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19. März 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ansiedlung und die dauerhafte Finanzierung des Projektes Bürgerforum der Bundesrepublik in Eisenach zu unterstützen. Im Stadtrat ist darüber regelmäßig zu berichten.
  • Die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
  • die Änderung der Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
  • 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Eisenach auf die Möglichkeit des Namenswahlrechts (§ 15a ThürKigaG) hinzuweisen. Im Zuge eines demokratischen Beteiligungsprozesses in den Einrichtungen kann hierzu eine individuelle Entscheidung getroffen werden. 2. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, sich in Ihrem Einflussbereich für die Nutzung des Begriffes „Kindergarten“ in der Innen- und Außenkommunikation der Stadt Eisenach einzusetzen.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 7. Mai 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen in der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 1.
  • Die Bibliothekskonzeption der Stadtbibliothek Eisenach 2024 – 2029 als Grundlage für deren künftige Arbeit. Aus der Konzeption entstehende finanzielle Verpflichtungen werden nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte erfüllt.
  • Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2024 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 308.000,00€ entsprechend der anhängenden Prioritätenliste vorbehaltlich der entsprechenden Zuweisung vom Land.
  • 1. das ergänzte Abwägungsprotokoll über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden, die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit zum Vorentwurf (städtebaulichen Entwurf) und zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ sowie ergänzend über die Belange des naturschutzfachlichen Ausgleichs (Aufnahme der städtischen Maßnahme „Wasserversorgung Teich Madelungen“ als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme und ihrer Finanzierung) sowie über die forstbehördlichen Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) als Abwägungsergebnis entsprechend Anlage 1. 2. das ergänzte Abwägungsmaterial (Anlagen 1, 2, 2.1- 2.4) zu den Verfahrensunterlagen zu nehmen. 3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie die Bürger, welche Hinweise und Anregungen gegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Kenntnis zu setzen. 4. das Abwägungsergebnis in den Bebauungsplan einzuarbeiten. 5. erneut den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 11 „Wohngebiet Schützenstraße/ Petersberg“ - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) - als Satzung der Stadt Eisenach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Anlage 3). 6. die überarbeitete und ergänzte Begründung mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan zu billigen (Anlagen 4 und 4.1). 7. die erneute Vorlage der Satzungsunterlagen gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vor ihrer Bekanntmachung bei der Rechtsaufsichtbehörde. 8. die Bekanntmachung des Beschlusses der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.
  • die Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach vom 05.11.2020 gemäß Anlage 1 unter Verzicht auf die zweite Lesung gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach.
  • Das Ladeinfrastrukturkonzept (Anlage 1) als Grundlage für die strategische Steuerung, Entwicklung und Ausgestaltung einer bedarfsangepassten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Eisenach.
  • die kommunalen Regelungen der Stadt Eisenach zur Förderung von Modernisierungsgutachten in den Sanierungsgebieten „Innenstadt“ und „Katharinenstraße“ sowie in den Stadtumbaugebieten „Innenstadt/Georgenvorstadt“ und „Oppenheimstraße“ (KR ModG) entsprechend der Anlage 1.
  • 1. Die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Haushaltsstelle 34000.936000 – Erwerb von Genossenschaftsanteilen – Kulturhaus Neukirchen – in Höhe von 5.000,00 €. 2. Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt von der Genossenschaft „Kulturhaus Neukirchen eGiG“ Genossenschaftsanteile bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000,00 € zu erwerben, vorbehaltlich der Erteilung einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
  • Die voraussichtlichen Gewinne der Betriebe gewerblicher Art (BgA) des Optimierten Regiebetriebs Fachbereich Infrastruktur für das Wirtschaftsjahr 2023, soweit sie nicht für laufende Investitionen verwendet worden sind, dem Eigenkapital als Rücklagen zuzuführen.
  • die Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens BDO AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 des optimierten Regiebetriebes „Fachbereich Infrastruktur“.
  • 1. Die Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt Eisenach 2023 entsprechend der Anlage 1. 2. Auf Grundlage der Sportstättenentwicklungsplanung 2023 wird dem Stadtrat bis zum 3. Quartal 2025 eine Entwicklungsstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportanlagen und die Erstellung eines Förder- und Finanzierungskonzeptes für die in der Prioritätenliste aufgeführten Sportanlagen als Bestandteil der Sportstättenentwicklungs-planung zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 56000.940030 -Jahn-Sporthalle- in Höhe von 210.960,00 Euro für die Realisierung der laufenden Maßnahme „Sanierung und Erweiterung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle“. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 63000.361935 – Ausgleichsleistung des Landes zum Wegfall von Straßenausbaubeiträgen / Ausbau Hörscheler Str. - in gleicher Höhe.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.960500 (Gehwege und Beleuchtung) in Höhe von 686.900,00€ unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 63000.361500 Landeszuweisung für Gehweg und Beleuchtung 618.200,00 €; 24000.340000 – Berufsschulen, Einnahmen aus der Veräußerung von baulichen Anlagen 9105,51 €; 63000.361935 – Zuweisung vom Land für den Wegfall von SAB/ Hörscheler Straße 50.000 €; 63000.960010 Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz 10.000 €.
  • 1. Die Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsrates wirken auf die Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr für alle Linien des Eisenacher Stadtverkehrs hin. 2. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten Sozialleistungen im Sinne des SGB II ( Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und Leistungen nach dem SGB XII ( Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ) erhalten, die weiteren Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie Empfänger von Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) und der Bundesausbildungshilfe (BAB) und aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. 3. Das Sozialticket berechtigt zum Erwerb von allen Ticketoptionen um einen 50 % geminderten Tarifsatz. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf Antrag ausgestellt. 4. Die notwendigen Regelungen sind von der Stadtverwaltung zu erarbeiten, einschließlich einer Trendberechnung über den zu erwartenden Mitleistungsanteil der Stadt Eisenach, und dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. – Der Antrag der DIE LINKE-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.
  • Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt: 1. Durch ein unabhängiges Gutachten die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes in den durch die Nordverlegung der Bundesautobahn A4 betroffenen Ortsteilen zu untersuchen. 2. Der zuständige Ausschuss ist regelmäßig über den Verfahrensstand zu informieren. Die Ergebnisse des Gutachtens werden dem Ausschuss in schriftlicher Form vorgelegt. 3. Den Umfang des Gutachtens sowie dessen Kosten mit dem zuständigen Ausschuss vor Beauftragung abzustimmen.
  • 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Planung des „Mehrgenerationenspielplatzes“ an der Wilhelm-Pieck-Straße gegenüber der Wartburg-Schule auszusetzen und entsprechend den Wünschen der Einwohnerinnen und Einwohner des Viertels gegebenenfalls eine veränderte Planung vorzulegen. Dabei soll ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Aufwertung des ganzen Viertels durch ein Netz von dezentralen Spiel- und Erholflächen in Erwägung gezogen werden als Alternative zur aktuellen Planung des hoch kompakten Spielplatzes für über eine Million Euro. 2. Die Oberbürgermeisterin prüft als ersten Schritt, inwieweit die Fördermittel des Landes für den Mehrgenerationenspielplatz bei einer geänderten Planung bewilligt werden und informiert den Stadtrat über die genauen Konditionen der Zweckbindung der Fördermittel.
  • Die Teilnahme am Projektaufruf 2024 zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit dem Projekt „Erlebbarkeit von Demokratiegeschichte“ durch die Aufwertung des Platzes am „Denkmal zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ und der Gedenkstätte „Goldener Löwe“ gemäß der Anlage.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

  • Frau Julia Durner zur Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.
  • Frau Christiane Leischner zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach und Herrn Harald Lieske zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Eisenach.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • 1. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 12.11.2019 soll bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung fortgelten. 2. Der vorgelegte Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach wird zur Beratung in den Ältestenrat verwiesen. 3. Der Vorschlag des Ältestenrates zur Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach wird dem Stadtrat nach der Sommerpause zur Beratung und Beschluss-fassung vorgelegt.
  • 1. Die Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates:
    Herr Andreas Neumann (CDU-Fraktion), Frau Julia Grabow (CDU-Fraktion), Herr Tim Schnitger (AfD-Fraktion), Herr Jonny Kraft (SPD-Fraktion), Herr Joachim West (B 90/Die Grünen/WFF-Fraktion), Frau Leischner (DIE LINKE-Fraktion), Herr Patrick Wieschke (Die Heimat-Fraktion), Frau Heike Apel-Spengler(BfE-Fraktion); 2. Die Besetzung des Ausschusses für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus und Verkehr mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates: Herr Frank Bachmann (CDU-Fraktion), Herr Dr. Christian Hell (CDU-Fraktion), Herr Alexander Garwe (AfD-Fraktion), Herr Daniel Dietrich (SPD-Fraktion), Frau Nele Marie Bär (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Frau Kristin Lemm (DIE LINKE-Fraktion), Herr Patrick Wieschke (Die Heimat-Fraktion), Herr Lutz Harseim (BfE-Fraktion); 3. Die Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates: Frau Sabine Heep (CDU-Fraktion), Herr Dr. Uwe Möller (CDU-Fraktion), Herr Eckart Pfeiffer (AfD-Fraktion), Herr Thomas Levknecht (SPD-Fraktion), Herr Dieter Suck (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Herr Philipp Pommer (DIE LINKE-Fraktion), Herr Michael Schmidt (Die Heimat-Fraktion), Herr Harald Lieske (BfE-Fraktion); 4. Die Besetzung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Bildung und Sport mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates: Frau Cordula Lindörfer (CDU-Fraktion), Herr Raymond Walk (CDU-Fraktion), Herr Benjamin Luthardt (AfD-Fraktion), Frau Dr. Juliane Stückrad (SPD-Fraktion), Frau Tanya Ebenau (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Frau Kristin Lemm (DIE LINKE-Fraktion), Herr Karsten Höhn (Die Heimat-Fraktion), Frau Heike Apel-Spengler (BfE-Fraktion)
  • Der Stadtrat stimmt der Tonaufzeichnung der Stadtratssitzungen durch den Offenen Kanal „Wartburg-Radio 96,5“ zu. Das Recht jedes einzelnen Stadtratsmitgliedes, eine Aussetzung der Tonaufzeichnung während seines Redebeitrages zu verlangen, bleibt unberührt. Das entsprechende Verlangen ist der/dem Stadtratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
  • Der Stadtrat der Stadt Eisenach nimmt den 1. Nachtrag des Wirtschafts- und Finanzplans der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) für das Geschäftsjahr 2024 zur Kenntnis und stimmt der Aufnahme von Krediten bis zur Höhe von 2.500.000,00 EUR zu.
  • den Letter of Intent zur Errichtung einer evangelischen Gemeinschaftsschule in Eisenach entsprechend der Anlage.
  • Eine zusätzliche Personalstelle „Schulverwaltungsassistenz“ in Vollzeit befristet bis zum 31.12.2027 auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einzurichten. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Verwaltungsvereinbarung zur Schulverwaltungsassistenz mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abzuschließen.
  • Die Auszahlung der Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2024 entsprechend der Anlage.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63380.960900 – Brücke Mühlgraben Wilhelm-Rinkens-Straße/Synagogenstraße) – in Höhe von 53.419,39€. Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle 63000.960010 – Straßenbau Stadtanteil Hochwasserschutz.
  • Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 63000.941000 – Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes/ Baumplanzungen – in Höhe von 66.000,00 € unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 63000.360100 – Bundeszuweisung Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes/ Baumpflanzungen – in gleicher Höhe.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. August 2024 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

  • die überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 79110.675100 (Erstattungen an Sportbad Eisenach GmbH) in Höhe von 16.515,72 €. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen in den Haushaltsstellen 79110.165000 (Erstattungen Sportbad Eisenach GmbH) in Höhe von 14.487,48 € sowie 14100.164000 (Erstattung vom Jobcenter) in Höhe von 2.028,24 €.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach wählt:

  • Herrn Steffen Liebendörfer zum hauptamtlichen Bürgermeister.
  • 1. Herrn Jonny Kraft zum ehrenamtlichen Beigeordneten und zum ersten ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters. 2. Frau Heike Apel-Spengler zur ehrenamtlichen Beigeordneten und zur zweiten ehrenamtlichen Stellvertreterin des Oberbürgermeisters.
  • 1. Herr Dr. Hans-Peter Brodhun und 2. Herr Dr. René Kliebisch zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse.

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

  • Die Fortführung folgender wiederkehrender Berichterstattungen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 GO in der laufenden Wahlperiode: 1. Berichterstattung zum Stand des Projektes – Wartburgarena „O1“ in jeder Ausschusssitzung; 2. quartalsweise Berichterstattung zum Bearbeitungsstand des stadtgeschichtlichen Konzeptes; 3. quartalsweise Berichterstattung zur Umsetzung des Museumskonzeptes; 4. jährlicher Bericht zum Zustand der prüfpflichtigen Ingenieurbauwerke und Kreuzungen
  • Die Neufassung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach inkl. deren Anlage entsprechend der Anlagen 1 und 1a mit folgenden Änderungen: a) § 21 Beratung(2) Die Redner sprechen grundsätzlich vom Rednerpult aus. Ausnahmen hiervon sind Anträge zur Geschäftsordnung, Nachfragen und Zwischenfragen. Diese können, nach Erteilung des Rederechts durch den Vorsitzenden des Stadtrates, auch vom Tischmikrofon aus gestellt werden. b) § 22 Rededauer (1) Die Redezeit eines Stadtratsmitglieds beträgt zu jedem Tagesordnungspunkt, einschließlich aller Änderungs- und Ergänzungsanträge jeweils höchstens 5 Minuten. Jede Fraktion kann für einen Redner zu jedem Tagesordnungspunkt bis zu 15 Minuten Redezeit anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens zum Sitzungsbeginn bei dem Vorsitzenden des Stadtrates, seinem Stellvertreter oder dem Büro Stadtrat erfolgen. Das Recht der persönlichen Erwiderung nach § 23 bleibt hiervon unberührt. (2) Zu jedem Tagesordnungspunkt darf ein Stadtratsmitglied höchstens zweimal sprechen; die Begründung des Antragstellers zu Anträgen zählt dabei nicht mit. (3) Spricht ein Redner über die Redezeit hinaus, kann ihm der Vorsitzende des Stadtrates nach vorheriger Ermahnung das Wort entziehen.
  • Der Stadtrat nimmt den Entwurf der 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Eisenach zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.
  • 1. Die Besetzung des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates: Frau Sabine Heep (CDU-Fraktion), Herr Dr. Uwe Möller (CDU-Fraktion), Herr Eckart Pfeiffer (AfD-Fraktion), Herr Thomas Levknecht (SPD-Fraktion), Herr Dieter Suck (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Herr Philipp Pommer (DIE LINKE-Fraktion), Herr Michael Schmidt (Die Heimat-Fraktion), Herr Harald Lieske (BfE-Fraktion); 2. Die Besetzung des Ausschusses für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus mit folgenden 8 Mitgliedern des Stadtrates: Herr Frank Bachmann (CDU-Fraktion), Herr Dr. Christian Hell (CDU-Fraktion), Herr Alexander Garwe (AfD-Fraktion), Herr Daniel Dietrich (SPD-Fraktion), Frau Nele Marie Bär (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Frau Kristin Lemm (DIE LINKE-Fraktion), Herr Patrick Wieschke (Die Heimat-Fraktion), Herr Lutz Harseim (BfE-Fraktion)
  • 1. Die Berufung folgender 8 sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung, Klima und Verkehr: Herr Matthias Beyer-Schubert (CDU-Fraktion), Herr Thomas Herrmann (CDU-Fraktion), n.n.b. (AfD-Fraktion), Herr Steffen Dieck (SPD-Fraktion), Herr Max von Trott zu Solz (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Herr Frank Rothe (DIE LINKE-Fraktion), Herr Heiko Wolf (Die Heimat-Fraktion), Herr Hubert Borchert (BfE-Fraktion); 2. Die Berufung folgender 8 sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss für Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus: Herr Dr. Hans-Joachim Hook (CDU-Fraktion), Herr Jens Hellenbrecht (CDU-Fraktion), n.n.b. (AfD-Fraktion), Herr Matthias Trautner (SPD-Fraktion), Herr Michael Schenk (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Herr Tobias Dietzel (DIE LINKE-Fraktion), Frau Cornelia Rimkus (Die Heimat-Fraktion), Frau Anja Bachmann (BfE-Fraktion); 3. Die Berufung folgender 8 sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss für Kultur, Soziales, Bildung und Sport: Herr Martin Herrmann (CDU-Fraktion), Frau Diana Merbach (CDU-Fraktion), Frau Sabine Schwanz (AfD-Fraktion), Herr Sven Raab (SPD-Fraktion), Herr Christoph Holze (B 90/Die Grünen/WFF -Fraktion), Frau Katrin Krug (DIE LINKE-Fraktion), Herr Steven Arndt (Die Heimat-Fraktion), Frau Patricia Harz (BfE-Fraktion)
  • Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung 2021 der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt.
  • Für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Eisenach werden die damalige Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Dr. Uwe Möller sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des Schlussberichtes zur Prüfung der Jahresrechnung 2021 entlastet.
  • 1. Frau Dorothee Schwertfeger (CDU-Fraktion), 2. Herrn Dr. René Kliebisch (CDU-Fraktion), 3. Frau Susi Schreiber (AfD-Fraktion), 4. Herrn Jonny Kraft (SPD-Fraktion), 5. Herrn Dieter Suck (B 90/Grüne/WFF-Fraktion) und 6. Frau Kristin Lemm (DIE LINKE-Fraktion) werden zu weiteren städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsgesellschaft Eisenach mbH (SWG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • 1. Herr Daniel Kircher (CDU-Fraktion), 2. Herr Alexander Garwe (AfD-Fraktion), 3. Herr Thomas Levknecht (SPD-Fraktion) und 4. Herr Joachim West (B90/Grüne/WFF-Fraktion) werden zu weiteren städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Gründer- und Innovationszentrum Stedtfeld GmbH (GIS) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • 1. Frau Annette Krumrey (CDU-Fraktion), 2. Herr Tim Schnitger (AfD-Fraktion), 3. Herr Daniel Dietrich (SPD-Fraktion) und 4. Herr Dennis Hopf (B90/Grüne/WFF-Fraktion) werden zu weiteren städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • 1. Herr Andreas Neumann (CDU-Fraktion), 2. Herr Michael Stein (AfD-Fraktion), 3. Frau Marlies Schmidt (SPD-Fraktion) und 4. Herr Stefan Schweßinger (B90/Grüne/WFF-Fraktion) werden zu weiteren städtischen Vertretern im Aufsichtsrat der Sportbad Eisenach GmbH (SEG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • Herr Jonny Kraft wird als weiterer Vertreter im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion (GFG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • 1. Herr Andreas Neumann (CDU-Fraktion), 2. Herr Tim Schnitger (AfD-Fraktion) und 3. Herr Sven Raab (SPD-Fraktion) werden zu weiteren Vertretern der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion GmbH (GFG) wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Entsendung von Herrn Ingo Wachtmeister in den Aufsichtsrat der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) vollzogen wird.
  • Herr Christian Wittrich wird als weiterer Vertreter der Stadt Eisenach im Aufsichtsrat der Flugplatzgesellschaft Eisenach-Kindel mbH (FPG) für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode bestellt.
  • 1. Herrn Jörg Thiele (CDU-Fraktion), 2. Herrn Raymond Walk (CDU-Fraktion), 3. Frau Gisela Rexrodt (Vorschlag der AfD-Fraktion), 4. Herrn Mario Scharf (SPD-Fraktion), 5. Herrn Alexander Scholz (B 90/Grüne/WFF-Fraktion) und 6. Frau Karin May (DIE LINKE-Fraktion) werden zu Verbandsräten des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal (TAV) bestellt. Ferner werden als stellvertretende Verbandsräte bestellt Herr Dr. Christian Hell als Stellvertreter zu 1. (CDU-Fraktion), Herr Frank Bachmann als Stellvertreter zu 2. (CDU-Fraktion), Herr Tim Schnitger als Stellvertreter zu 3. (AfD-Fraktion), Herr Jonny Kraft als Stellvertreter zu 4. (SPD-Fraktion), Herr Christian Hoffmann als Stellvertreter zu 5. (B90/Grüne/WFF-Fraktion) und Frau Christiane Leischner als Stellvertreter zu 6. (DIE LINKE-Fraktion)
  • 1. Herr Dr. Uwe Möller (CDU-Fraktion), 2. Herr Eckart Pfeiffer (AfD-Fraktion) werden zu Verbandsräten des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis - Stadt Eisenach (AZV) bestellt. Ferner werden als stellvertretende Verbandsräte bestellt: Frau Sabine Heep als Stellvertreter zu 1. (CDU-Fraktion) und Herr Alexander Garwe als Stellvertreter zu 2. (AfD-Fraktion)
  • 1. Herr Frank Bachmann (CDU-Fraktion) und 2. Herr Alexander Garwe (AfD-Fraktion) werden als Vertreter der Stadt Eisenach im Verwaltungsrat des Verkehrsunternehmens Wartburgmobil (VUW) gkAöR benannt und für die Dauer der laufenden kommunalen Wahlperiode entsandt.
  • Herr Dr. René Kliebisch wird zum Stiftungsratsmitglied der Wartburg-Stiftung bestellt. Als Stellvertreter wird Herr Dr. Uwe Möller bestellt.
  • 1. Die Stadt Eisenach beteiligt sich als Mitglied durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von bis zu 5.000 Euro an der Kulturhaus Neukirchen eG. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt der Stadt Eisenach zur Kulturhaus Neukirchen eG zuzustimmen. Der Oberbürgermeister wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
  • entsprechend der Satzung der Stiftung „Automobile Welt Eisenach“ (Anlage) die Bestellung von Herrn Harald Lieske als Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Automobile Welt Eisenach”.
  • 1. die Fortzahlung des seit 01.01.2023 auf 20,00€ pro Platz und Monat erhöhten Sachkostenzuschusses an die freien Träger von Kindergärten. 2. die Erhöhung des Sachkostenzuschusses an die freien Träger von Kindergärten in Eisenach von derzeit 20,00 € auf 22,00 € ab 01.01.2025.
  • die Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Arnstädter Straße 28, 99096 Erfurt, als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 des optimierten Regiebetriebes „Fachbereich Infrastruktur“
  • Der Stadtrat nimmt den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 des optimierten Regiebetriebes Amt für Infrastruktur und den Lagebericht zustimmend zur Kenntnis und beschließt: 1. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 sowie 2. den Jahresverlust 2021 in Höhe von 118.021,74 € auf neue Rechnung vorzutragen.
  • die Entlastung der damaligen Oberbürgermeisterin, Frau Katja Wolf, in ihrer Position als Werkleiterin des optimierten Regiebetriebes Amt für Infrastruktur für das Geschäftsjahr 2021.
  • die Aufhebung des Sperrvermerks in der Haushaltsstelle 46000.940100 - Mehrgenerationenspielplatz - zur Umsetzung des Projektes „Mehrgenerationenspielplatz“ entsprechend des Planungsstandes gemäß Anlage 1.
  • 1. Das bestehende Papierkorbkonzept wird bis zum 31.12.2024 einer Evaluation unterzogen. Im Januar 2025wird dem Stadtrat ein Bericht über die seit Inkrafttreten entstandenen Maßnahmen aus dem Konzept und der Prüfaufträge zu 2. vorgelegt. 2. Hierbei sind folgende Aspekte besonders in den Blick zu nehmen und zu prüfen: 2.1 Schaffung auffälligerer Papierkörbe durch Einbindung von Kitas und Schulen, 2.2 Sponsoringkonzept zur Schaffung von Hundekotpapierkörben, 2.3 Verdichtung des Papierkorbnetzes –Analyse und Vorlage zu weiteren Bedarfsstandorten gemäß Antragbegründung: Adam Opel-Straße, Rothenhof / Eichrodter Weg, Städtische Schulwege, Sophienstraße generell und Ecke Stickereigasse, Innenstadt generell, Johannistal, Radweg Weststadt, Bereich Werner-Assmann-Halle, Thälmannviertel und darüber hinaus nach eingehenden Beschwerden bei der Stadt und aus städtischer Sicht – Der Antrag der Die Heimat-Stadtratsfraktion wurde abgelehnt.

 

Erwähnte Anlagen können im Büro des Stadtrates oder im Ratsinformationssystem der Stadt Eisenach unter der entsprechenden Sitzung eingesehen werden.

 

 

gez. Christoph Ihling

Oberbürgermeister