sonstige bekanntmachungen
Hier finden Sie sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, gesetzliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen der Stadt Eisenach, die laut Hauptsatzung bekannt gemacht werden müssen. Das betrifft beispielsweise die Ankündigungen von Sitzungen, Allgemeinverfügungen oder den Hinweis auf das öffentliche Auslegen von Unterlagen (Auslegungsverfahren). Im Einzelfall werden sonstige Bekanntmachungen darüber hinaus in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 (Rathaus) und Markt 22 (Bürgerbüro) sowie in den Schaukästen in den Ortsteilen ausgehängt oder im Rathauskurier gedruckt.
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