Endlagersuche in Thüringen
Derzeitiger Stand der Planung
Gesucht wird ein Endlager für insgesamt 27.000 Kubikmeter hoch radioaktiver Abfälle aus der bis zum Jahr 2022 andauernden Stromproduktion durch Atomkraftwerke.
Auf Grundlage von vorliegenden geologischen Daten und deren Auswertung erfolgte in der ersten Phase die Ermittlung sogenannter Teilgebiete. Das sind die Gebiete, in denen das Wirtsgestein (Tongestein, Steinsalz oder kristalline Gesteine) nach gesetzlich festgelegten Kriterien bzw. Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigung durch Bergbau, die Errichtung eines Endlagers mit sehr langer Lebensdauer zulässt. Dies trifft auf zirka 54 Prozent der Landoberfläche Deutschlands zu.
Die Untersuchungen und daraus gewonnene Erkenntnisse wurden vom bundeseigenen Unternehmen, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), zu einem ersten Zwischenbericht Teilgebiete zusammengefasst.
Nach Aussage der an der Auswertung des geologischen Materials beteiligten Fachleute hängt die Größe des Endlagerstandortes – unterirdisch – vom jeweiligen Wirtsgestein ab. Ein Endlager im Salzgestein wird daher eine Größe von 3 km², im kristallinen Gestein von 6 km² und vom Tongestein von 10 km² aufweisen. Die Größe des Endlagerareals an der Erdoberfläche ist allerdings noch offen. Die vorhandene Infrastruktur ist nicht relevant.
Wie geht es nun weiter?
Am kommenden Wochenende (vom 05.02.2021 bis 07.02.2021) wird es eine erste Online-Sitzung – insgesamt sind 3 Sitzungen geplant – zur "Fachkonferenz Teilgebiete" geben, bei der sich unter anderen auch die Kommunen beteiligen. Die zweite Sitzung folgt dann im April, eine dritte im Juni dieses Jahres.
Ziel der Fachkonferenz bzw. der Sitzungen ist es, Hinweise und Kritiken zum Zwischenbericht Teilgebiete an die BGE mbh vorzubringen, welche bei der weiteren Arbeit zur Auswahl der Standortregionen zu berücksichtigen sind. Dabei geht es ausschließlich um die Aussagen des Zwischenberichts und nicht um städtebauliche oder wirtschaftliche Interessen. Am Ende der Fachkonferenz Teilgebiete (Phase 1) sollen Standortregionen für die übertägige Erkundung festgelegt werden.
Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und neben den Sitzungen zur Fachkonferenz arbeitet die BGE mbH weiter an den potenziellen Standorten. Die Planungsgesellschaft wendet nun, bei gleichwertigen Gebieten, neben den geowissenschaftlichen Kriterien auch planungswissenschaftlichen Aspekte, wie z. B. Siedlungsdichte, Naturschutzbelange, bei der Standortauswahl an.
Die nach den Sitzungen zur Fachkonferenz Teilgebiete und der Überarbeitung des Zwischenberichts Teilgebiete verbleibenden Planungsregionen werden dann für die Phase 2 der Erkundung, der übertägigen Erkundung festgelegt. Erst in dieser Planungsphase werden auch stadtplanerische Aspekte in die Standortsuche einbezogen und es erfolgen dann auch Abwägungsverfahren (Beteiligungsverfahren) zu den unterschiedlichen Interessenlagen.
In Phase 3 ist dann die untertägige Erkundung bis zur Standortentscheidung geplant.
Nützliche Informationen
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
Zwischenbericht Teilgebiete (PDF)
Fragen und Antworten zur Standortauswahl
Meldungen und Pressemitteilungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung