In seiner Sitzung am 27. August 2024 hat der Eisenacher Stadtrat die Einbringung der Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Dies betrifft explizit auch die Arbeit des Jugendbeirates sowie die Zusammensetzung des Ausländerbeirates. Über die Änderungen wird nun im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Stadtrat final darüber entscheiden wird.
Mehr Beteiligung für junge Leute
Zukünftig soll der Jugendbeirat aus zwölf statt vorher zehn Mitgliedern bestehen. Die zusätzlichen zwei Mitglieder sollen Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren mit Wohnsitz in Eisenach sein. Mit dieser Regelung wird der Personenkreis auch auf die Jugendlichen erweitert, die keine Schüler mehr sind. Diese Neuerung ermöglicht, dass sich zum Beispiel Jugendliche nach ihrem Schulabschluss weiter im Jugendbeirat engagieren können.
Weiterhin soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass alle Mitglieder des Jugendbeirates ihren Wohnsitz in Eisenach haben müssen, da sie die Belange der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt vertreten.
Außerdem haben die Mitglieder des Beirates mit Änderung der Satzung zukünftig die Möglichkeit, Sachkundige oder andere Bürgerinnen und Bürger zu ihren Sitzungen einzuladen, wenn sie dies bei bestimmten Themen für erforderlich halten.
Für ihre Mitgliedschaft im Beirat erhalten die Mitglieder zudem bald eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Neue Zusammensetzung des Ausländerbeirates geplant
Im Zuge der Neubesetzung des Ausländerbeirates soll die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die Besetzung soll künftig unabhängig von der Nationalität erfolgen, sodass alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte die Möglichkeit zur Mitarbeit im Ausländerbeirat haben. Weiterhin soll der Oberbürgermeister in Zukunft als stimmberechtigtes Mitglied im Ausländerbeirat vertreten sein.