BLOCKIERTE RETTUNGSWEGE BEHINDERN EINSÄTZE

Blockierte Aufstellfläche während eines Einsatzes am Tor zur Stadt

Parkverbotsschild am Tor zu Stadt

Offizielles Stadt-Siegel

In den vergangenen Wochen ist es vermehrt vorgekommen, dass Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in Eisenach zugeparkt waren. Dies führt dazu, dass die Feuerwehr bei Einsätzen behindert wird – eine gefährliche Situation, die im Ernstfall Menschenleben kosten kann.

 

Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind ausdrücklich dafür vorgesehen, dass die Feuerwehr im Notfall ungehindert Rettungsmaßnahmen durchführen kann. Diese Flächen sind nicht nur bei Bränden entscheidend, sondern auch bei medizinischen Notfällen, bei denen spezielle Rettungsgeräte wie die Drehleiter benötigt werden. Das Halten und Parken auf den gekennzeichneten Flächen ist daher strikt untersagt.

 

Besonders zu beachten ist auch, dass Einmündungsbereiche nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) in einem Umkreis von fünf Metern freigehalten werden müssen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Einsatzfahrzeuge problemlos passieren können.

 

Wer eine Feuerwehrzufahrt blockiert, riskiert neben einem Bußgeld auch das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs. Wichtig ist außerdem, dass das Ordnungsamt nur dann Abschleppmaßnahmen einleiten kann, wenn die betroffene Fläche durch ein offizielles Siegel der Stadtverwaltung gekennzeichnet ist. Diese Siegel werden von der Bauordnungsbehörde vergeben und bestätigen, dass es sich um eine offiziell ausgewiesene Feuerwehrzufahrt oder -aufstellfläche handelt. Auf den blauen, kreisförmigen Siegeln ist das Wappen Eisenachs sowie der Schriftzug „Thüringen - Stadt Eisenach“ zu sehen.

 

Verkehrsleiternehmer werden gebeten, die entsprechenden Beschilderungen zu respektieren, um im Notfall schnelle Hilfe zu ermöglichen.