Die Reform der Grundsteuer bringt wichtige Änderungen mit sich, die auch unsere Stadt Eisenach betreffen. Um Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Neuerungen und deren Auswirkungen zu informieren, laden wir diese am 28. Januar 2025 herzlich zur Einwohnerversammlung ein.
Die Einwohnerversammlung beginnt um 18 Uhr im Stadtratssaal (Markt 22, Raum 009). Der Zugang erfolgt über die Badergasse.
Außerdem hat die Stadt Eisenach hat auf ihrer Website einen Grundsteuer-Rechner eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können sich damit individuell ihre Grundsteuer ausrechnen lassen. Zwar stehen die Hebesätze, die die Stadt Eisenach künftig erheben wird, noch nicht fest. Mit einem verschiebbaren Regler lässt sich jedoch schon jetzt unkompliziert testen, wie hoch der Betrag je nach Hebesatz ausfällt. Auch wenn die ermittelten Ergebnisse keinesfalls rechtsverbindlich sind, dienen sie der Orientierung. Das Angebot des Grundsteuer-Rechners wird seit seinem Start vor gut drei Wochen bereits rege genutzt.
Der Grundsteuer-Rechner ist hier abrufbar.
Informationen zur Grundsteuerreform in Leichter Sprache ergänzen das Angebot.
Die Stadt Eisenach macht darauf aufmerksam, dass die Grundsteuerbescheide voraussichtlich erst Ende März 2025 verschickt werden, da die Beschlussfassung über die Hebesätze in der Sitzung des Stadtrates am 19. März vorgesehen ist. Die Stadtverwaltung bittet darum, diese Bescheide abzuwarten und keine Zahlung auf der Grundlage der alten Grundsteuerbescheide vorzunehmen.
Neben dem Thema Grundsteuer ist Raum für Einwohneranfragen. Diese können bis spätestens 21. Januar 2025 bei der
Stadtverwaltung Eisenach
Büro des Oberbürgermeisters
Markt 1, 99817 Eisenach
Telefon: 03691 670-104
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