EISENACH BEGRÜSST MASSNAHMEN ZUR ENERGIEWENDE UND SIEHT HERAUSFORDERUNGEN BEIM AUSBAU DER WINDENERGIE

Die Stadt Eisenach begrüßt die jüngst vom Thüringer Kabinett beschlossenen Maßnahmen zur Energiewende. Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2025 sollen beispielsweise bis Ende 2027 als Zwischenziel in Südwestthüringen 6899 Hektar (1,7 Prozent) für den Ausbau von Windenergie vorgesehen sein. Das Gesamtziel sieht bis Ende 2032 8432 Hektar (2,0 Prozent) vor.

 

Die Stadt Eisenach befürwortet grundsätzlich die Bemühungen zur Energiewende und die damit verbundenen Anforderungen an den Klimaschutz. Oberbürgermeister Christoph Ihling betont: „Wir unterstützen den stärkeren Fokus auf erneuerbare Energien und einen ausgewogenen Energiemix. Der Klimaschutz hat für uns hohe Priorität."

 

Allerdings betrachtet die Stadt Eisenach die geplanten Flächenziele für Südwestthüringen als außerordentlich ambitioniert. Unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten, der Besiedlung und der vorhandenen Infrastruktur erscheinen diese Ziele schwer umsetzbar. Besonders die hohe Eignung des Wartburgkreises für Windnutzung könnte zu übermäßigen Belastungen des Landschaftsbildes führen, was auch die Stadt Eisenach als Welterbestandort betreffen würde. „Wir haben die Forderungen der Stadt Eisenach und unsere Bedenken in mehreren Stellungnahmen zum LEP deutlich gemacht“, erklärt Christoph Ihling. „Die Möglichkeit, von den regionalen Teilflächenzielen abzuweichen, wird zwar begrüßt. Allerdings erachte ich die Umsetzung solcher Abweichungen aufgrund der erforderlichen Vereinbarungen zwischen den Regionalen Planungsgemeinschaften als sehr schwierig.“

 

Das Landesentwicklungsprogramm:
Das Landesentwicklungsprogramm 2025 weist drei neue Oberzentren in Thüringen aus, darunter auch Eisenach. Zudem werden wichtige Schritte zur Umsetzung der Energiewende und zum Ausbau der Windenergie festgelegt. Der LEP berücksichtigt die Bundesvorhaben und sieht vor, dass bis 2032 insgesamt 2,2 Prozent der Landesfläche Thüringens, etwa 35.600 Hektar, für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind jedoch nur 1,1 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie vorgesehen.

 

Für die vier Planungsregionen in Thüringen wurden erstmals verbindliche Flächenausbauziele für das Jahr 2032 festgelegt:

  • Nordthüringen: 3 Prozent
  • Mittelthüringen: 2,2 Prozent
  • Südwestthüringen: 2,0 Prozent
  • Ostthüringen: 1,7 Prozent

 

Der Kabinettsbeschluss:
Mit dem Kabinettsbeschluss und der Veröffentlichung tritt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans in Kraft. Eine Debatte im Landtag vor der Landtagswahl ist nicht vorgesehen. Die Fortschreibung des LEP ist eine Verordnung, die nach dem 1. Kabinettdurchgang nur durch eine Stellungnahme des Landtages und Anhörung begleitet und ausgewertet wurde und jetzt durch das Kabinett final festgelegt wurde.