Zum Jahresende 2024 wurden kraft Gesetzes alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitswertverfahren) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, aufgehoben. Hintergrund hierfür ist die Grundsteuerreform, die ab 2025 gilt und mit umfangreichen Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke einhergeht. Auf Basis der vom Finanzamt festgesetzten und den Eigentümern übermittelten Grundsteuermessbeträge sowie der Hebesätze der Stadt Eisenach wird die Grundsteuer nun neu berechnet. Der Stadtrat hat über die Höhe der Hebesätze aber noch nicht entschieden.
Die Stadt Eisenach macht darauf aufmerksam, dass die Grundsteuerbescheide voraussichtlich erst Ende März 2025 verschickt werden, da die Beschlussfassung über die Hebesätze in der Sitzung des Stadtrates am 19. März vorgesehen ist. Die Stadtverwaltung bittet darum, diese Bescheide abzuwarten und keine Zahlung auf der Grundlage der alten Grundsteuerbescheide vorzunehmen.
Sollte inzwischen jedoch bereits eine Zahlung für 2025 erfolgt sein, wird dieser Betrag auf künftige Forderungen angerechnet. Sollte hingegen die Zahlungspflicht entfallen, wird der Betrag selbstverständlich zurückerstattet. Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug der Grundsteuer auf der Grundlage des neuen Bescheides, also nachdem dieser versandt wurde. In diesem Fall sind keine weiteren Aktivitäten erforderlich.