SCHULANFANG 2026: KINDER IN GRUNDSCHULEN ANMELDEN

Alle Kinder, die bis zum 1. August 2026 sechs Jahre alt werden, sind bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Ein Kind, das am 30. Juni des Einschulungsjahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes beziehungsweise das Familienstammbuch vorzulegen.

 

Unabhängig von den bestehenden Grundschulbezirken ist eine Anmeldung aus dem gesamten Gebiet der Stadt Eisenach am Grundschulteil der Gemeinschaftsschule möglich. Dazu bedarf es keines Gastschulantrages.

 

Anmeldungen, sofern diese nicht bereits auf anderem Wege vorgenommen wurden, können während den nachfolgend aufgeführten Zeiten in den Schulen vorgenommen werden.

 

Informationen und Anmeldezeitraum

 

Hinweis: Grundsätzlich sollten bereits alle Sorgeberechtigten schriftlich durch die zuständige Grundschule zur Anmeldung ihres Kindes aufgefordert worden sein. Sollte dies im Einzelfall noch nicht erfolgt sein oder sollten noch Fragen zur zuständigen Grundschule bestehen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die nächstgelegene Grund- oder Gemeinschaftsschule wenden. Auch die Schulverwaltung gibt gerne Auskunft, Tel.: 03691 670-790 und E-Mail.

 

Die gültige Zuordnung der jeweiligen Wohnadresse zu einem Grundschulbezirk ist hier einsehbar.