ÖFFENTLICHER AUFRUF – MITGLIEDSCHAFT IM GESTALTUNGSBEIRAT „FRIEDHÖFE DER STADT EISENACH“

Mit dem Ende der Wahlperiode des vorangegangenen Stadtrates zum 31. Mai 2024 endete auch die Mitgliedschaft der vom Stadtrat bestellten Mitglieder des Gestaltungsbeirates „Friedhöfe der Stadt Eisenach“. Deshalb wird für folgende Bereiche eine Neubesetzung erforderlich:

 

  • eine Vertretung der Religionsgemeinschaften (christliche Kirchen, jüdische Religionsgemeinde, muslimische Religionsgemeinde),
  • ein*e ortsansässige*r Landschaftsarchitekt*in
  • der gesetzlichen Vertretung eines ortsansässigen Bestattungsunternehmens,
  • der gesetzlichen Vertretung eines ortsansässigen Steinmetzbetriebes sowie
  • interessierte Eisenacher Bürger*innen.

 

Der Gestaltungsbeirat „Friedhöfe der Stadt Eisenach“ wird bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Friedhöfe der Stadt Eisenach betreffen, beteiligt. Er berät den Stadtrat und den zuständigen Ausschuss sowie den Oberbürgermeister. Insbesondere gibt er Empfehlungen

 

  • zur Erhaltung, Veränderung und Gestaltung der Friedhöfe der Stadt Eisenach,
  • zur Erweiterung, Neuanlage oder Schließung von Friedhöfen beziehungsweise Friedhofsteilen sowie
  • zur Festlegungen der Grabarten.

 

Zur Mitwirkung dieses den Stadtrat beratenden Gremiums können sich Interessierte innerhalb von vier Wochen nach diesem Aufruf um eine Mitgliedschaft bewerben.

Bewerbungen sind per E-Mail möglich oder postalisch an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachbereich Infrastruktur, FG Friedhof, Heinrichstr. 11, 99817 Eisenach.

 

Die Auswahl der Vertreter*innen erfolgt anschließend durch den für die Friedhöfe zuständigen Ausschuss. Per Beschluss des Stadtrates werden die Mitglieder letztendlich für die Dauer seiner Amtszeit berufen.