PERSONALAUSWEIS: BÜRGERBÜRO GIBT AB SOFORT PIN FÜR ONLINE-FUNKTION AUS

Wer einen Personalausweis beantragt, bekommt ab sofort die PIN zur Aktivierung der Online-Funktion des neuen Personalausweises im Bürgerbüro. Die Verfahrensweise wird bundesweit umgestellt, so dass nun die Kommunen für die Ausgabe zuständig sind. PIN-Briefe werden folglich nicht mehr über die Bundesdruckerei versandt. 

 

Die PIN wird bereits bei der Beantragung dem neuen Personalausweis zugeordnet und mit den weiteren Unterlagen übergeben. Der Personalausweis selbst wird nach wie vor von der Bundesdruckerei erstellt. Ist das Dokument fertig, informiert das Bürgerbüro die Bürgerin oder den Bürger per E-Mail darüber, dass der Ausweis abgeholt werden kann. Sollte keine E-Mailadresse bekannt sein, kommt ein Informationsschreiben per Post. Bisher war der neue Personalausweis abholbereit, sobald der PIN-Brief von der Bundesdruckerei im Briefkasten ankam.

 

Erst beim Abholen erhält der Bürger das Sperrkennwort, um die PIN nutzen und die Online-Funktion des Personalausweises freischalten zu können. Das neue Vorgehen betrifft alle zu beantragenden Personalausweise, nicht aber vorläufige Dokumente.