KURZ ERKLÄRT: AUFGABEN DES ÜBERTRAGENEN WIRKUNGSKREISES

Jedes Mal, wenn der Stadtrat tagt, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen zu geben. Dafür ist sogar ein eigenes Zeitfenster reserviert. Allerdings eignen sich nicht alle Themen für die Einwohnerfragestunde – zum Beispiel all jene, die den „übertragenen Wirkungskreis“ betreffen. Aber was bedeutet diese Formulierung eigentlich? 

 

Der Stadtrat ist normalerweise für alle Aufgaben in der Stadt zuständig – mit Ausnahme der Angelegenheiten, die der Oberbürgermeister zu entscheiden hat. Die Stadtspitze kümmert sich um die Organisation der Verwaltung, das Personal, die täglichen Aufgaben und solche, die ihr speziell übertragen wurden. Bei der Einwohnerfragestunde dürfen Bürger dementsprechend nur Fragen zur Arbeit des Stadtrates stellen und hierfür Anregungen geben.

 

Was bedeutet „übertragener Wirkungskreis“?

Der übertragene Wirkungskreis hingegen bezieht sich auf Aufgaben, die durch Gesetze und Vorschriften festgelegt sind. Diese Aufgaben müssen von der Stadt oder dem Landkreis erledigt werden – allerdings im Auftrag des Staates oder des Landes Thüringen. Die Stadt ist hier nur dafür zuständig, diese Aufgaben auszuführen, und hat keine eigene Entscheidungsfreiheit. Auch der Stadtrat darf über solche Angelegenheiten nicht entscheiden.

 

Zu den Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis gehören zum Beispiel:

 

  • Aufgaben der Ordnungsbehörde:

    • Straßenverkehrsregelungen

    • Parkgebühren

    • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

    • Fragen zum Versammlungsrecht

    • Gewerberechtliche Angelegenheiten

       

  • Meldewesen (An- und Abmelden von Einwohnern, Erstellung von Personalausweisen)

     

  • Bauaufsicht:

    • Erteilung von Baugenehmigungen

    • Kontrolle, ob Auflagen eingehalten werden

       

  • Denkmalschutz und Denkmalpflege

     

  • Katastrophenschutz

     

Das Einwohnerfragerecht gilt daher nur für Themen, die der Stadtrat selbst entscheidet. Denn nur auf diese können Bürger Einfluss nehmen.

 

Um den Bürgern dennoch bei Themen des übertragenen Wirkungskreises weiterzuhelfen, gibt es das Portal Sag‘s uns, Eisenach!. Dort können auch solche Fragen gestellt werden, die über die Zuständigkeit des Stadtrates hinausgehen. Dasselbe gilt für Hinweise oder Anregungen. Dabei wird jedes Anliegen zuverlässig bearbeitet. 

 

Für Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Einwohneranfragen im Rahmen der Stadtratssitzung können sich Bürger an das Büro des Stadtrates per E-Mail oder telefonisch unter Tel.: 03691 670-150 wenden.