WINTERSAISON BEGINNT: ERINNERUNG AN RÄUM- UND STREUPFLICHT

Mit sinkenden Temperaturen möchte die Stadt Eisenach alle an die Pflicht erinnern, Gehwege im Winter zu räumen und zu streuen. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor ihren Häusern sicher und passierbar bleiben.

 

Was müssen Eigentümer tun?

Alle Grundstückseigentümer müssen im Winter den Gehweg vor ihrem Haus räumen und streuen. Dazu gehört auch, dass Abflussrinnen und Straßenabläufe freigehalten werden und der Zugang zu Zebrastreifen oder Überwegen sicher bleibt. Das gilt auch für Haltestellen, bei denen es kein Bushäuschen gibt. Wichtige Regel: Der geräumte Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden. Zudem dürfen an Haltestellen keine Schneehaufen an den Ein- und Ausstiegen entstehen.

 

Was wird zum Streuen verwendet?

Streusalz darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden, etwa um Eisreste zu entfernen. Statt Salz empfiehlt die Stadt, Sand, Splitt oder ähnliches Material zu verwenden, um die Gehwege sicher zu machen. Die Stadt Eisenach selbst verwendet ein umweltfreundliches Streugranulat aus Thüringer Blähschiefer. Dieses Produkt ist mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet, was bedeutet, dass es salzfrei und ohne chemische Zusätze ist.

Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenach nachzulesen.