STADTSANIERUNG EISENACH
Die Stadtsanierung ist ein stetiger Prozess von Erhalt und Erneuerung. Durch die förmliche Festlegung von abgegrenzten Bereichen der Stadt ist es möglich, die Sanierung durch die Instrumente des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bis 191 BauGB) und die Städtebauförderung zu unterstützen. In diesen Sanierungsgebieten setzt die Stadt sukzessiv Vorhaben um, um die städtebauliche Ordnung in diesen Bereichen wiederherzustellen. Solche Vorhaben können Grundstücksneuordnungen, Erneuerung von Straßen und Plätzen oder auch die Modernisierung von Gebäuden sein.
Anfang der 1990er Jahre befanden sich die Gebäude, Straßen und Plätze der Eisenacher Innenstadt und in den Vorstadtbereichen in einem schlechten Zustand. Die Quartiere waren verbaut, Hinterhäuser nahmen den Wohnungen Licht und Luft. Beispielsweise verfügten ein Drittel aller Wohnungen über keine Dusch- oder Bademöglichkeit auf dem Grundstück. Qualitative Freiraumgestaltung war sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Raum wenig vorzufinden.
Grundlegende Bestandsaufnahme
So erfolgte 1991 zunächst eine grundlegende Bestandsaufnahme der betroffenen Gebiete. Nach dem diese ausgewertet und zusammen mit ersten Zielen für die Sanierungsmaßnahmen in einer Bürgerversammlung öffentlich diskutiert wurde, wurden schließlich in den Jahren 1993/94 die Sanierungsgebiete „Katharinenstraße“ und „Innenstadt“ förmlich festgesetzt. Im Jahr 2003 wurde das Gebiet „Innenstadt“ um das Gebiet der „Wandelhalle“ ergänzt. Das Sanierungsgebiet „Frankfurter Straße“ ist das jüngste der Sanierungsgebiete. Es wurde am 05. Juni 2006 vom Stadtrat beschlossen.
Seit dem Beschluss der Sanierungsgebiete ist viel passiert: Erleichtert durch das besondere Städtebaurecht und die Städtebauförderung wurden Häuser modernisiert und instand gesetzt, Quartiere neu strukturiert sowie Straßen und Plätze neu gestaltet. Plaketten an Gebäuden, Straßen und Plätzen weisen auf Vorhaben der Stadtsanierung Eisenachs hin. Zur Umsetzung der Vorhaben wurden bis 2020 ca. 66 Millionen Euro Städtebaufördermittel durch Bund, Land und die Stadt Eisenach investiert.
In den Rubriken Links finden Sie Informationen über die Sanierungsgebiete „Innenstadt“, „Katharinenstraße“ und „Frankfurter Straße“. Lesen Sie außerdem über „Ausgleichsbeträge“, die Grundstückseigentümer gemäß § 154 BauGB in den Sanierungsgebieten „Innenstadt“ und „Katharinenstraße“ bezahlen müssen, über die Möglichkeit der Förderung baulicher Maßnahmen im Kommunalen Förderprogramm oder Möglichkeiten der steuerlichen Sonderabschreibungen nach Einkommenssteuergesetz. Sie finden außerdem Informationen zur Initiative zur Revitalisierung von Brachflächen und leerstehenden Gebäuden „Zentral-Genial: Neues Wohnen in der Altstadt“.
Broschüre 20 Jahre Stadtsanierung in Eisenach
Zugeordnete Fachgebiete
Fachgebiet Stadtplanung
Fachgebietsleiter Andreas Diedrich
Maria Häfner
Tanja Wohlfeld
Fachgebiet Bauordnung
Margret Reum
Sanierungsbüro Eisenach (KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH)
Sprechzeiten: donnerstags
Ansprechpartner: Projektleiterin Anke Doering
Goldschmiedenstraße 1
99817 Eisenach
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Fachdienst Stadtentwicklung
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