Bebauungsplan Nr. 39 "Neuenhof - Auf dem Werraufer" fortgeführt als Bebauungsplan Nr. 39.1 "Auf dem Werraufer" Neuenhof und Bebauungsplan Nr. 39.2 „Auf dem Werraufer II“ Neuenhof

hier:

1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 39 „Neuenhof – Auf dem Werraufer“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Änderung und Teilung des Geltungsbereiches in den Bebauungsplan 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof und Bebauungsplan Nr. 39.2 „Auf dem Werraufer II“ Neuenhof

 

2. frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39.1

 

zu 1. Aufstellung qualifizierter Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB

 

Historie

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in der Sitzung vom 19.09.2003 mit Beschluss-Nr. 0733/2003 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 „Neuenhof – Auf dem Werraufer“ für den Bereich des ehemaligen Militärgeländes und der angrenzenden Wiesenflächen im Außenbereich von Neuenhof beschlossen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Neuenhof und liegt am nordwestlichen Ortsrand. Der Geltungsbereich wird durch die Hörscheler Straße im Osten, im Süden durch den Weg zum Schlosspark Neuenhof entlang der kleingärtnerisch genutzten Flächen, die Werra im Westen und im Norden durch die Ackerflächen („Im Hoffeld“) begrenzt.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Campingplatzes mit Sozialgebäuden, Sportanlagen und einem Bootshaus sowie von Ferienhäusern und einem Pensionsbetrieb. Die Planungen aus 2003 wurden erst 2017 fortgeführt.

 

In der Sitzung vom 20.06.2017 mit Beschluss-Nr. 0794-StR/2017 hat der Stadtrat der Stadt Eisenach eine Erweiterung des Geltungsbereiches sowie ergänzende Planungsziele beschlossen.

 

Aus planungsrechtlicher Sicht ist es notwendig auch den betreffenden Bereich zwischen ehemaliger Militärbrache und bebautem Ortsteil zu beplanen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Abrundung des Ortsrandes zu ermöglichen. Aufgrund dessen beschloss der Stadtrat der Stadt Eisenach 2017 die Erweiterung des Geltungsbereiches um die südlich angrenzenden Grundstücke (dörfliche Mischgebietsflächen, Sportplatz, Flächen der Feuerwehr, Grünflächen) und die daraus resultierenden erweiterten Planungsziele zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen.  

Der Geltungsbereich aus 2017 beinhaltete folgende Flächen:

 

Gemarkung Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. (Flst. Nr.) 695/7, 695/3, 695/6, 697/1, 115/1, 115/2, 861, 694/3, 114/5, 831/1, 838/1, 3/3, 840/1, 836/1, 859/1, 837/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 114/1 (südlicher Teil der nördlich angrenzende Wegeparzelle in einer Länge von ca. 15 m bis zur gemeinsamen Flurstücksgrenze der Flurstücke Nr. 695/13 zu 116), 112 und 110 (östlicher Uferbereich und Teilbereich der Werra – Teilflächen der Flurstücke werden im Süden durch die Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 695/8 bis zur gemeinsamen Flurstücksgrenze mit Flurstück Nr. 110 und 236, im Norden werden die Teilbereiche durch die Verlängerung der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 692/1 bis zur gemeinsamen Flurstücksgrenze der Flurstücke Nr. 110 und 236 begrenzt).

Aktuelles Planverfahren

Im Rahmen der aktuellen Erarbeitung des Bebauungsplans wurde eine Teilung des Geltungsbereiches notwendig, um eine klare Abgrenzung der vertraglich gefassten Flächen zu ermöglichen. Diese Teilung des Geltungsbereiches hat der Stadtrat der Stadt Eisenach in der Sitzung am 12.12.2023 mit Beschluss-Nr. StR/0726/2023 beschlossen.

Der Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 39 teilt sich nun in die folgenden Geltungsbereiche mit folgenden Flurstücken auf:

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 39.1:

- Gemarkung Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 695/13, 695/10, 695/8 (alt Teilbereiche Flst. Nr. 695/7), 692/1 sowie Teile der Flurstücke Nr. 114/1, 112, 110.

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 39.2:

- Gemarkung Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 697/1, 115/1, 115/2, 861, 694/3, 114/5, 831/1, 838/1, 3/3, 840/1, 836/1, 859/1, 837/1.

 

Die landwirtschaftlichen Flächen am Ortseingang aus Richtung Hörschel, westlich der Hörscheler Straße gelegen - Gemarkung Neuenhof, Flur 2, Flurstücke Nr. 695/3, 695/11 (alt Teilbereich Flst. Nr. 695/6) sowie 695/12 (alt Teilbereich Flst. Nr. 695/7) - sind entgegen des Planungsstandes von 2017 nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Planung und sollen auch zukünftig nicht beplant werden.  

 

 

zu 2. frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 12.12.2023 wurde mit Beschluss-Nr. StR/0726/2023 der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39.1 und die Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der vorliegende Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 39.1 verfolgt das Ziel, ein Sondergebiet für Erholung mit Stellplätzen für Reisemobile, Campingwagen und Zelten sowie Flächen für die Errichtung von Ferienhäusern und Einrichtungen zur Beherbergung sowie für Anlagen zu Freizeitzwecken zu entwickeln. Weiterhin soll mit der Festlegung eines dörflichen Mischgebietes der harmonische Übergang zwischen dem Sondergebiet und der angrenzenden Wohnbebauung geschaffen werden.

 

Die zur frühzeitigen Unterrichtung bestimmten Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 39.1 „Auf dem Werraufer I“ Neuenhof (Fassung September 2023) bestehen aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, einem Erläuterungsbericht einschließlich einer Betrachtung umweltrechtlicher Belange, sowie ersten vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen (Biotopbewertungsplan, Erfassung Gehölzbestand, Aussagen zu Altlasten, Eintragung Denkmalbuch) sowie der amtlichen Bekanntmachung.

 

Die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 15.02.2024 bis einschließlich zum 15.03.2024  durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach unter https://www.eisenach.de/service/bekanntmachungen zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen zum Vorentwurf in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/Schaukästen zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes eingesehen werden.

 

Gleichzeitig besteht hier während der Veröffentlichungsfrist die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu den folgenden Sprechzeiten:

 

Montag           09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag     09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

sowie nach individueller Vereinbarung (nach vorheriger Terminvereinbarungunter der Telefonnummer 03691/ 670 516 oder per E-Mail

 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des o. g. Bebauungsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an folgende E-Mail-Adresse zu senden: stadtentwicklung(.a-t.)eisenach.de .

 

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist nach telefonischer Vereinbarung außerdem möglich (Telefonnummer 03691/ 670 516).

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/Bestandskraft der Satzung gespeichert. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

 

Katja Wolf                                                                

Oberbürgermeisterin

 

Planunterlagen zum Vorentwurf
1.    Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 39.1
2.    Erläuterungsbericht einschließlich Betrachtung umweltrechtlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 39.1
3.    Anlagen zum Erläuterungsbericht (Biotopbewertungsplan, Erfassung Gehölzbestand, Aussagen zu Altlasten, Eintragung Denkmalbuch)


Beschlüsse des Stadtrates
4.    Beschluss Nr. 0733/2003: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 39 
5.    Beschluss Nr. 0794-StR/2017: Änderung Geltungsbereich Bebauungsplans Nr. 39 und Erweiterung Planungsziele
6.    Beschluss Nr. 1444-StR/2023: Aufteilung Geltungsbereich Bebauungsplans Nr. 39, Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 39.1, frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und TÖB

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