Winterdienst der Stadt Eisenach

Die Stadt Eisenach ist zuständig, öffentliche Straßen und Wege im Winter verkehrssicher zu gestalten und von Eis und Schnee zu beräumen. Dazu sind 30 städtische Mitarbeiter in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März in Winterdienstbereitschaft. 

 

Bundes- und Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet haben Vorrang. Bevorzugt geräumt und gestreut werden ebenfalls die Straßen, auf denen Busse fahren. Außerdem werden die Zufahrten zu touristischen Zielen von Schnee und Eis befreit. Insgesamt werden etwa 275 Streckenkilometer betreut. Eine Übersicht der Straßen, die per Schneepflug geräumt werden finden Sie hier:

 

Information zum Straßenwinterdienst (Straßenliste)

Darüber hinaus kümmert sich der städtische Winterdienst um folgende öffentliche Treppenanlagen, bei denen die Stadtverwaltung als Anlieger zuständig ist: 

 

•    Treppenanlage durch die Grünanlage August Rudloff Straße
•    Treppenanlage unterer Teil von Gothaer Straße zu den Wohnblocks der Friedrich-List-Straße
•    Treppenanlange „Am Amrichen Rasen“
•    Treppenanlage zwischen Mühlhäuser Straße und Tiefenbacher Allee
•    Treppenanlagen (zwei) zwischen Domstraße und Hainweg
•    Treppenanlage vom Pfarrberg zur Domstraße am Wingolfdenkmal
•    Treppenanlage zur Esplanade
•    Treppenanlage am Frauenplan vor dem Bachdenkmal.
 

Wann wird geräumt?
Der Straßen-Winterdienst erfolgt in der Regel zwischen 6 und 22 Uhr, samstags, sonntags und feiertags eingeschränkt von 6 bis 20 Uhr. Dabei beginnen die ersten Einsätze wochentags bereits um 4 Uhr, damit vor Beginn des Berufsverkehrs in den Morgenstunden die Hauptstraßen geräumt und gestreut sind. Gehwege werden generell nur bis 20 Uhr betreut. Entlang der städtischen Grundstücke streuen und räumen weitere 24 Mitarbeiter*innen der Stadt - wie andere Anlieger*innen auch - gemäß der geltenden Winterdienst-Satzung. Unterstützung erhalten sie auf den 15 Touren von sechs weiteren Vertragspartnern der Stadt. 

 

Grundstückseigentümer*innen müssen auch räumen
An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer*innen für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger*innen zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

 

Womit wird gestreut?
Die Stadtverwaltung setzt wie im vergangenen Winter ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen laut Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.

 

Parkverbote beachten
Damit der Schneepflug überhaupt kommt, sind die Parkverbote zu beachten.
Da der Winterdienst bereits um 4 Uhr beginnt, kann bei Behinderungen durch über Nacht verkehrswidrig parkende Fahrzeuge in den betreffenden Straßen nicht geräumt werden. Die Winterdienstfahrzeuge brauchen aufgrund des breiten Schildes eine Mindestdurchfahrbreite von mehr als drei Metern. Deshalb ist vom 1. November bis zum 31. März besonders auf die eigens eingerichteten Parkverbote zu achten. Bei Bedarf begleiten Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes die Winterdienstler auf ihren Touren, um mögliche Verstöße zu ahnden und im gegebenenfalls Falschparker abschleppen zu lassen.

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