Amtliche Bekanntmachung der Stadt Eisenach Bebauungsplan Nr. 6 "Bahnhofsvorstadt"

 

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenach vom 4.4.2022 wurde mit Beschluss-Nr.: StR/0473/2022:

 

  1. die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gemäß der in Anlage 1 dargestellten Grenzen.
  2. Dem 4. Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Eisenach Nr. 6 „Bahnhofsvorstadt“ – bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 2) – wird zugestimmt. Die Begründung mit dem Umweltbericht (Anlage 3) und der Anlage zur Begründung (Bestands- und Konfliktplan – Anlage 4) werden gebilligt.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes und die Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen, sind vorzunehmen.

Übersichtslageplan: Geltungsbereich

Veröffentlichung der Stadt Eisenach

1)  Der aktuelle Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes gemäß der Planzeichnung -Teil A- umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Eisenach:

 

Flur 55

Flurstück-Nr. 5235/3 (Teilfläche), 5451, 5453, 5454, 5455, 5456, 5457, 5458, 5459, 5460, 5461/1 Teilfläche), 5501/2, 5506/1, 5507/2, 5513/3, 5513/5, 8857/1,

Flur 56

Flurstück-Nr. 5506/2, 5510/2, 5574/1 (Teilfläche), 5584 (Teilfläche), 5598 (Teilfläche), 5599/1, 5602/2, 5603/1, 5604/1, 5608/1, 5611/1, 5612/2, 5612/3, 5613, 5614, 5616, 5617, 5618, 5619, 5620, 5621, 5622/2, 5622/5, 5622/6, 5623/1, 5623/2, 5624, 5625, 5626, 5627/3, 5627/4, 5628/1, 5629, 5631, 5632, 5633, 5634, 5635, 5636, 5637, 5638/1, 5638/2, 5639, 5640, 5645 (Teilfläche), 5647 (Teilfläche), 5648/1, 5648/3, 5648/4, 5643, 5645, 5647, 5652/2, 5652/3, 5652/4, 5652/5, 5657, 5659/1, 5662/1, 5663, 5664, 5665, 5666, 5667, 5668, 5669, 5670, 5671, 5674/1, 5674/2 (Teilfläche), 5674/3 (Teilfläche), 5674/4, 5674/5, 5679, 5680, 5681/1, 5682/1, 5683, 5684, 7300/1, 7841, 7888, 8481/1,

Flur 57

Flurstück-Nr. 5690 (Teilfläche), 5692, 5693, 5694, 5695, 5696, 5697/1, 5699, 5700, 5701, 5702, 5704, 5705/1, 5706, 5708, 5710/7 (Teilfläche), 5721.

 

Der aktuelle Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes wurde reduziert um die Baufläche an der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße. Hier wurden parallel zur Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße 23m der Flurstücke 5674/2 und 5674/3 aus dem Geltungsbereich entnommen.

 

Das B-Plangebiet Nr. 6 „Eisenach – Bahnhofsvorstadt“ wird begrenzt

 

  • im Norden

durch die Südseite der Schillerstraße, durch eine Teilfläche der Schillerstraße (Verkehrsfläche von der Schillerstraße 18 bis einschließlich Verkehrsfläche nördlich ZOB) sowie die Bahnanlagen,

 

  • im Osten

durch die (visuelle) Verlängerung der Ostseite der Eisenbahnüberführung Langensalzaer Straße, die östliche Grenze der Grundstücke Flurstück-Nr. 5706 und der Verlängerung bis zur östlichen Grenze des Grundstückes Eichrodter Weg 9

 

  • im Süden

durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Eichrodter Weg 1-9, die südlichen Grenzen der Grundstücke Eichrodter Weg 1-3, Waldhausstraße 28-50, die nördliche Grundstücksgrenze der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße 11 und die nördliche Grenze des Grundstückes Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße 1 sowie der Dr.-Moritz-Mitzenheim-Straße von nördlicher Richtung vorgelagerter privater Grünflächen

 

  • im Westen

durch die Ostseite der Wartburgallee, die Ostseite des Grundstückes Wartburgallee 4-6 sowie die westlichen Grenzen der Grundstücke Bahnhofstraße 1, Schillerstraße 6 sowie des dazwischen liegenden Gartengrundstückes.

 

2) Gemäß § 3 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) erfolgt die Veröffentlichung der vollständigen Planungsunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit während der Corona-Pandemie im Internet.

 

Der zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Fassung Februar 2022, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht), die amtliche Bekanntmachung, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die umweltbezogenen Untersuchungen/Gutachten werden zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB

 

in der Zeit vom 25.07. bis einschließlich 09.09.2022 durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Eisenach hier  zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt als zusätzliches Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Markt 22, 99817 Eisenach, in der 2. Etage, Flurbereich/Schaukästen:

Montag, den 25.07.2022  bis Freitag, den 09.09.2022, nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefonnummer 03691 670-503, -511) oder per E-Mail zu den Sprechzeiten:

 

Montag           9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag         9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag     9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Freitag             9 Uhr bis 12 Uhr

 

bzw. nach individueller Vereinbarung. An einem Termin können bis zwei Personen teilnehmen.

 

Hinweis: Die DIN 4109-1:2018 und DIN 4109-2:2018 (Teil 1 und 2) werden zur Einsichtnahme ausschließlich im Rahmen des zusätzlichen Informationsangebotes bereitgehalten.

 

3) Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sind vorhanden:

 

Schutzgut Tiere (Arteninventar, insbesondere Vögel- und Fledermausarten, Schutzstatus, Flugverhalten, Jagdreviere, Quartiere und Brutplätze, Auswirkungen der Planung, artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen)

 

Schutzgut Pflanzen (Biotoptypenkartierung und Bewertung, Arteninventar; Gehölzbestand und -schutz, biologische Vielfalt, Auswirkungen der Planung, grünordnerische Maßnahmen)

 

Schutzgut Boden (Leitbödenformen, Geologie, Versiegelungsgrad, Altlastenstandorte und -verdachtsflächen, Standortuntersuchungen, Gefährdungsabschätzungen, Dokumentation abgeschlossener Altlastensanierungsverfahren, Auswirkungen der Planung)

 

Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer, Überschwemmungsgebiet der Hörsel, Grundwasserführung, -fließrichtung, -neubildungsrate, Vorbelastungen, Auswirkungen auf Niederschlagsversickerung und Grundwasserneubildung)

 

Schutzgut Klima/Luft (klimatische Verhältnisse, Klimatope, kleinklimatische Verhältnisse, Frischluftaustausch, Auswirkungen auf Kleinklima)

 

Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild, landschaftsprägende Elemente, Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Planung)

 

Schutzgut Mensch (Vorbelastung durch Lärm, Schallimmissionsprognose zur Verkehrslärmbelastung und Lärmkontingentierung gewerblich genutzter Flächen)

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Bestand denkmalgeschützter Gebäude und sonstiger denkmalgeschützter baulicher Anlagen, Erhalt von Bestandsgebäuden)

 

Wechselwirkungen zwischen den Belangen, Natura 2000-Gebiete, Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

 

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Diese können auf dem Postweg an die Stadtverwaltung Eisenach, Fachdienst Stadtentwicklung, Fachgebiet Stadtplanung, PF 101462, 99804 Eisenach oder per E-Mail gesendet werden. Die Abgabe einer Stellungnahme zur Niederschrift ist bis auf weiteres nur nach telefonischer Vereinbarung möglich (Telefonnummer 03691 670-503, -511).

 

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig.

 

Katja Wolf                                                                 

Oberbürgermeisterin                          

 

Hinweise zum Datenschutz: Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 16 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Mit der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und bis zur Rechtskraft/ Bestandskraft der Satzung gespeichert.

Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen.

 

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