Einwohnerfragestunde im Stadtrat

Grundsätzlich haben Einwohner*innen sowie Vereine und Verbände mit Sitz in Eisenach das Recht, in der Sitzung des Stadtrates bis zu zwei Einwohneranfragen zu stellen oder bis zu zwei Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine Einwohneranfrage muss sich auf ein Thema beziehen und darf bis zu fünf Fragen enthalten. Anregungen und Vorschläge müssen sich ebenfalls auf ein Thema beziehen und eine Sachverhaltsdarstellung beziehungsweise eine Begründung enthalten. Um rechtzeitig antworten zu können, sind  Einwohneranfragen spätestens 15 Kalendertage vor der Sitzung einzureichen. Vorschläge und Anregungen müssen bis spätestens acht Kalendertage vor der Sitzung im Büro des Stadtrates eingehen.

 

Einwohneranfragen, Vorschläge und Anregungen sind nur zu Themen zulässig, für die der Stadtrat zuständig ist und die in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Wer eine Anfrage gestellt hat, erhält spätestens 24 Stunden vor der Sitzung eine schriftliche Beantwortung zur gestellten Frage. Zu Beginn jeder Stadtratssitzung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zwei Nachfragen zur Beantwortung zu stellen. Bei eingereichten Anregungen und Vorschlägen haben Einwohner*innen zudem das Recht, ihr Anliegen zum Sitzungsbeginn kurz öffentlich zu begründen.

 

Hier geht es zur entsprechenden Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Eisenach. Für Rückfragen steht das Büro des Stadtrates unter der Telefonnummer 03691 670-150 oder per E-Mail zur Verfügung. Sofern Sie Fragen an Stadtratsmitglieder oder Fraktionen direkt stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen der Fraktionen. Eine Übersicht der Geschäftsstellen finden Sie hier.

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