KOMMUNALES FÖRDERPROGRAMM FÜR PRIVATE BAUMAßNAHMEN

Im Rahmen der Stadterneuerung wird ein Ortsbild angestrebt, das sich an den historisch gewachsenen Strukturen orientiert. Die kleinteilig parzellierte Stadtstruktur, die Gestalt der öffentlichen Räume aber auch die Fassaden und Dächer der Gebäudeprägen den Charakter der Innenstadt und sollen als Ensemble saniert und erhalten werden. Das ‚Gesicht‘ der Altstadt ermöglicht es, sich mit der Stadt zu identifizieren und es ist Zeugnis ihrer reichen Geschichte. Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, Eigentümer bei der Erneuerung historischer Fassaden finanziell zu unterstützen.

 

Daneben soll das kommunale Förderprogramm Anreize liefern, durch Baumaßnahmen einen positiven Beitrag zum Stadtklima zu liefern. Um auch in Zukunft gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse in den Quartieren vorzufinden, wird die Versiegelung von Flächen eingegrenzt und die Integration von Grünstrukturen befördert.

 

Wer und wo wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte.

 

Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass das Gebäude bzw. Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie des Kommunalen Förderprogrammes liegt. Ob dies der Fall ist, können Sie im folgenden Lageplan überprüfen.

Was wird gefördert?

Die Sanierung von Fassaden nach bauzeittypischem Vorbild mit dessen Formensprache und Materialien bedeutet meist einen finanziellen Mehraufwand. Das ausdrückliche Ziel des Förderprogrammes ist es, den gestalterischen und finanziellen Mehraufwand durch Fördermittel zu unterstützen.

 

Die Förderung wird in der Richtlinie der Stadt Eisenach zur Förderung von Baumaßnahmen in den Sanierungsgebieten „Innenstadt“, „Katharinenstraße“ und „Frankfurter Straße“ und dem Stadtumbaugebiet „Innenstadt/Georgenvorstadt“ geregelt. Die Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Förderprogramms werden aus Mitteln der Städtebauförderung und dem Anteil der Stadt Eisenach gewährt. Das kommunale Förderprogramm steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit dieser Finanzmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Um die Förderung zu erhalten, ist es wichtig das geplante Vorhaben vor Beginn der Baumaßnahmen mit der Stadt Eisenach zu besprechen. Die Abteilung Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt oder die Mitarbeiter des Sanierungsbetreuers KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH stehen Ihnen dafür zur Verfügung (Kontakte unten).

 

Ob Baumaßnahmen im Förderprogramm zuwendungsfähig sind, erfahren Sie in einer Beratung oder nach Prüfung Ihres Förderantrages. Grundsätzlich können folgende Baumaßnahmen gefördert werden:

 

Fassade:

  • Erneuerung der Dachdeckung und Dachentwässerung,
  • Wiederherstellung originaler, stadtbildtypischer Dachaufbauten,
  • Aufarbeitung/Erneuerung von stadtbildtypischen, historischen Fassadenelementen,
  • Aufarbeitung/Erneuerung von Toren,
  • Aufarbeitung/Erneuerung von stadtbildtypischen Außentüren und Eingangsbereichen,
  • Aufarbeitung/Erneuerung von stadtbildtypischen Fenstern,
  • Aufarbeitung/Erneuerung von stadtbildtypischen Schaufenstern,
  • Instandsetzung vorhandener, historischer bzw. Herstellung stadtbildverträglicher Werbeanlagen,
  • Aufarbeitung/Erneuerung von Sonnen- und Wetterschutzanlagen, sofern diese Bauzeittypisch bzw. stadtbildverträglich sind
  • Begrünung von Fassaden und Dächern,

 

Außenanlagen:

  • Erneuerung und Aufwertung von Hofflächen, Einfriedungen, Wegen, Zufahrten, Plätzen auf privaten Grundstücksflächen mit stadtbildtypischen, höherwertigen Materialien,
  • Entsiegelung von Grundstücksflächen zur Aufwertung des Wohnumfeldes,
  • Aufwertung von Hofeinfahrten, Innenhöfen und Stellplätzen

Wie wird gefördert?

Werden alle Bedingungen erfüllt, erhalten Bauleute eine Zuwendung in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 €. In den Sanierungsgebieten „Innenstadt“ und „Katharinenstraße“ wird die Zuwendung mit dem Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB, den Grundstückseigentümer entrichten müssen, verrechnet.

Was heißt „stadtbildtypisch“?

In Jahrhunderten  ist auf dem historischen Stadtgrundriss ein Stadtbild gewachsen, das insbesondere durch bestimmte Fassadenelemente wie Fensterfaschen oder Gesimse aber auch durch Proportionen der Baukörper, Baumaterialien oder Fensterdetails charakterisiert ist. Solche baulichen, architektonischen Elemente sind stadtbildtypisch.

 

Für die Innenstadt und Georgenvorstadt wurde das Stadtbild analysiert und dessen Bewahrung und Weiterentwicklung in einer Baugestaltungssatzung geregelt. Die Baugestaltungssatzung ist gleichzeitig der Maßstab für Vorhaben, die im kommunalen Förderprogramm  gefördert werden.

 

Wie fange ich an?

Sie haben bereits eine ungefähre Vorstellung von Ihrem Bauvorhaben? Dann stellen Sie einen Antrag auf Förderung im Kommunalen Förderprogramm. Die Frist für die Einreichung der Antragsunterlagen ist der 30. November des Jahres vor der Umsetzung der Maßnahmen. Folgende Unterlagen reichen Sie dazu (in 1-facher Ausfertigung, kopierfähig) bei der Stadt Eisenach ein:

 

  • Antrag auf Zuwendung zu einer Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme nach Kommunaler Förderrichtlinie (Formblatt)
  • Ansichten (sofern erforderlich), Baubeschreibung mit Materialangabe für die Bauteile und Detailzeichnungen (sofern erforderlich)
  • Freiflächenplanung (sofern erforderlich)
  • Kostenschätzung nach DIN 276 oder vergleichbare Unterlagen zur Ermittlung der Kosten der Maßnahme (in der Regel 3 Angebote)
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
  • Aussage zur Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Baugenehmigung (sofern erforderlich)
  • denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (sofern erforderlich)
  • erhaltensrechtliche Erlaubnis (sofern erforderlich)
  • sanierungsrechtliche Erlaubnis (sofern erforderlich)

Ihre Ansprechpersonen

Fachgebiet Stadtplanung

Fachgebietsleiter Andreas Diedrich

Maria Häfner

Laura Heiderich

So erreichen Sie uns

Fachdienst Stadtentwicklung
Kerstin Menge
Markt 22
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