ENTSCHEIDUNG DES VERWALTUNGSGERICHTS MEININGEN: STADT ERHÄLT RECHT IM EILVERFAHREN UM THEATERWERKSTATT

ein Bagger an einer Baustelle

Sockelarbeiten auf der Baustelle der Theaterwerkstatt im Oktober 2022

In einem Beschluss zur Baustelle des Anbaus der Theaterwerkstatt hat das Verwaltungsgericht Meiningen Mitte Dezember 2022 der Stadt Eisenach recht gegeben. Im vergangenen Sommer hatte das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Meiningen für Aufsehen gesorgt. Zu einem Baustopp kam es jedoch nicht. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Stadt und das Landestheater, zu dem wir uns als Stadt auch finanziell bekennen“, so der Hauptamtliche Beigeordnete Ingo Wachtmeister, der bei der Stadt Eisenach unter anderem die Fachbereiche Kultur, Bildung und Stadtentwicklung verantwortet. 

 

Zwei Privatpersonen, die mit dem Neubauvorhaben aus verschiedenen Gründen nicht einverstanden waren, waren gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung rechtlich vorgegangen. Die beiden Antragstellerinnen hatten vorrangig städtebauliche Einwände sowie Lärmbelastungen durch den Bau vorgebracht, welche durch das Gericht als unbegründet abgelehnt wurden. Auch auf das Vorkommen geschützter Hirschkäfer in der Gegend um die Baustelle, deren Bestand durch die Verwirklichung des Bauvorhabens gefährdet würde, hatten die Antragstellerinnen hingewiesen.

 

Das Gericht wies den Antrag auf Erlass eines Baustopps mit der Begründung ab, dass die „vorgebrachten Einwände keinen drittschützenden Normen zuzuordnen seien“. Drittschützende Normen sind im öffentlichen Baurecht Rechte, auf welche sich ein Dritter (Nachbar) berufen kann, wenn ein Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt beziehungsweise, wenn der Nachbar durch das Bauvorhaben selbst persönlich beeinträchtigt wird (Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme). Dazu zählen unter anderem die Nichteinhaltung der gesetzlich geregelten Abstandsflächen oder die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme, wenn ein Bauvorhaben die Belichtung, Belüftung und anderes des Nachbargrundstücks unzumutbar stört.

 

Der Naturschutz oder die Einhaltung der Vorgaben der Baugestaltungssatzung zählen hingegen nicht dazu. Diese waren vornehmlich aber Gegenstand des gerichtlichen Eilverfahrens. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat daher zu Recht die Verletzung drittschützender Rechte der Klägerinnen im vorliegenden Fall verneint.

 

Nach dem verheerenden Brand in den Werkstätten des Landestheaters Eisenach sind die Arbeiten zum Um- und Anbau im Oktober 2022 angelaufen. Die Weiterführung der Bauarbeiten für die Sanierung beziehungsweise den Umbau der Theaterwerkstatt ist auch deshalb wichtig, weil sie die Arbeitsbedingungen für die Theaterbeschäftigten verbessern und die örtliche Nähe zwischen Werkstatt und Theater wiederherstellen. Seit Sommer 2018 sind die Werkstätten in einem Ausweichquartier in Deubachshof untergebracht, der Fundus ist ebenfalls ausgelagert.