TRAUERFEIERN FÜR EINSAM VERSTORBENE AUF DEM EISENACHER HAUPTFRIEDHOF

Wenn der Tod das Leben bricht, halten sich Angehörige, Freunde, Weggefährten und Nachbarn geeint in Trauer gedanklich an der Hand, um die Erinnerung an einen geliebten Menschen wachzuhalten. Im Leben hatte der Verstorbene all diese Menschen. Sie geleiteten ihn durchs Leben, waren Halt, Heimat und Schutz.

Was passiert, wenn es das alles nicht gibt? Wenn Menschen einsam versterben, wenn Angehörige nicht vorhanden oder nicht ermittelbar sind und niemand eine Bestattung veranlasst? In  solchen Fällen veranlasst die für den Sterbeort zuständige Ordnungsbehörde die Bestattung.

 

Nicht nur in Großstädten verlieren sich Menschen in schwierigen Zeiten schnell aus dem Blick. Oft sind sie mit dem eigenen Leben überfordert. Dabei genügt manchmal der eine richtige Hinweis, ein liebevolles Wort oder ein Lächeln. Wir können an die Menschen erinnern, die ohne einen Nächsten von uns als Gemeinschaft gegangen sind.

 

Daher lädt die Stadt Eisenach künftig voraussichtlich zwei Mal im Jahr zu einer besonderen Abschiednahme in die Kapelle auf dem Hauptfriedhof in Eisenach ein. Die erste Trauerfeier findet am Freitag, 7. Juni, um 14 Uhr statt.

 

Mit dieser konfessionsübergreifenden, würdevollen und anrührenden Trauerfeier in einem feierlichen Rahmen soll den einsam Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen werden. „Jeder einzelne Mensch ist wichtig und jede Lebensgeschichte hat ihren ganz eigenen Wert. Daran möchten wir mit der Gedenkfeier erinnern“, so Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

 

Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger. Die Gäste können Kerzen für die Verstorbenen anzünden. Sie haben zudem die Möglichkeit, Blumen mitzubringen und abzulegen.

 

Im Anschluss an die Trauerfeier erfolgt die Beisetzung der Verstorbenen, welche ebenfalls von Trauergästen begleitet werden kann.

 

Hintergrund

Die Zuständigkeit von Trauerfeiern im Rahmen der ordnungsbehördlichen Bestattungen liegt bei der Stadt Eisenach (Paragraph 18 Absatz 2 Thüringer Bestattungsgesetz). Auf die Trauerfeiern wird über Traueranzeigen im Eisenacher Rathauskurier verwiesen. Zusätzlich werden sie in den Schaukästen auf dem Hauptfriedhof und in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 und Markt 22 ausgehangen. Das Vorhaben wurde auch im „Gestaltungsbeirat Friedhöfe der Stadt Eisenach" thematisiert und fand dessen Unterstützung.